in Deutschland stehen in den kommenden Jahren 30.000 Übergaben in Familienunternehmen an und wir sind schon mittendrin. Dabei gibt es Änderungen in der Nachfolge, die interessant sind.
Die Mehrheitseigentümer von Deutschlands größtem Raumfahrtunternehmen OHB aus Bremen haben ihre Aktienanteile in eine Familienstiftung eingebracht. Das Ziel der Familienstiftung ist die langfristige Bindung des unternehmerischen Familienvermögens und eine nachhaltige Asset Protection.
Die Bezeichnung „Problemkinder“ für Kinder, die Probleme haben oder machen, hat sich in die Gesellschaft eingeschlichen. Oft kommen die Herausforderungen dieser Kinder „von außen“, die sie zu „Systemsprengern“ machen oder ihr Verhalten in diese Richtung drängen. Die dazugehörigen Eltern handeln in dem Glauben und mit dem Willen, das Richtige für Ihr Kind zu tun.
Landwirte mit ihren landwirtschaftlichen Betrieben sind ebenfalls dem Wandel der Zeit unterlegen. Da wo sie früher noch der Nah- und Eigenversorgung dienten, sind sie heute Unternehmer im eigenen Unternehmen. Also heißt es auch hier, eine Unternehmensnachfolge zu planen.
Wer sich mit dem Thema Stiftung auseinandersetzt, dem geht es vielfach auch um die Frage, wie er seine Nachfolge im Vermögen oder Unternehmen regeln kann, ohne dass es zu (Erb-) Streitigkeiten innerhalb der Familie kommt. So stellt sich die Frage, ob die Stiftung in Deutschland dafür die richtige Lösung sein kann.
Der heutige Stifter-Brief beleuchtet das Thema des Pflichtteils in dem Fall, dass bereits eine Familienstiftung als Baustein in die familiäre Konstellation implementiert wurde. Hat sich der Stifter und künftige Erblasser in seinem Privatvermögen länger als zehn Jahre vor seinem Ableben komplett entreichert, muss er an das Pflichtteilsrecht keinen Gedanken mehr verschwenden. Hat er hingegen noch Vermögenswerte im Privatvermögen, unterliegen auch diese ggf. Pflichtteilsansprüchen.