Nachdem wir in den Teilen 1 und 2 die Grundlagen und Strukturierungsmöglichkeiten einer gemeinnützigen Beteiligungsträgerstiftung vorgestellt haben, möchten wir Ihnen mit Teil 3 unserer fünfteiligen Reihe zur gemeinnützigen Beteiligungsträgerstiftung die Möglichkeit der Errichtung einer gemeinnützigen Konzernstruktur mit gemeinnützigen Unternehmungen vorstellen.
Im Fall einer positiven Feststellungsentscheidung über den Status der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt werden einer gemeinnützigen Stiftung steuerliche Begünstigungen eingeräumt.
Das Unternehmen kann über die Einschaltung einer gemeinnützigen Stiftung konsequent von der familiären Sphäre getrennt gehalten werden. So bietet sich beispielsweise an, dass die Familienstiftung in einer Höhe, die der Stifter und seine Familie zur Finanzierung des Lebensunterhalts benötigen, an der Kapitalgesellschaft die Mehrheitsanteile hält.