Vertragsbeziehungen zwischen einer Stiftung und dem Stifter bieten sich zum Beispiel an, um ungenutztes Barvermögen als Darlehen zur Verfügung stellen und gewinnbringend einzusetzen.
Das Steuerrecht enthält jedoch zahlreiche Fallstricke, mit denen auf den ersten Blick unscheinbare und naheliegende Vertragsbeziehungen zu ungeplanten Steuerbelastungen führen können.