nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs ist die Stiftung und Co. KG keine gewerblich geprägte Personengesellschaft. Weitere Praxishinweise sehen Sie hier!
Grundlegend handelt es sich bei der GmbH & Co. KG um eine Personengesellschaft mit zwei Arten von Gesellschaftern: (mindestens) eine Komplementär-GmbH fungiert im Innenverhältnis als Geschäftsführerin (dies kann vertraglich auch anders geregelt werden) und im Außenverhältnis als Vertreterin. Da die GmbH ihrerseits durch ihren Geschäftsführer vertreten wird, steuert dieser das Tagesgeschäft der Gesamtstruktur.