Als juristische Personen des Privatrechts und als verselbständigtes Vermögen können Familienstiftungen, wie jeder andere Rechtsträger auch, am Rechtsverkehr teilnehmen. So können sie z.B. ihr Stiftungsvermögen umschichten, indem sie ihre Wirtschaftsgüter veräußern. In diesem Stifterbrief gehen wir auf deutsche Familienstiftungen ein, d. h. auf solche Stiftungen, die in Deutschland sowohl ihren Sitz, als auch ihre Geschäftsleitung haben.
In Teil 4 unserer vierteiligen Stifterbriefreihe zur Grunderwerbsteuer möchten wir Ihnen aufzeigen, wie sich die jüngste Rechtsprechung des BFH vom 21./22.08.2019 im Kontext der besonderen Steuerbefreiung für Umwandlungen gemäß § 6a GrEStG auf den Fall einer Beendigung einer Betriebsaufspaltung auswirkt.
Grunderwerbsteuer – Steuerbefreiung von Umwandlungsvorgängen am Beispiel der Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu errichtete Kapitalgesellschaft.
In Teil 1 unserer vierteiligen Stifterbriefreihe zur Grunderwerbsteuer haben wir Ihnen die grunderwerbsteuerrechtlichen Implikationen einer Übertragung von Immobilienvermögen aus dem steuerlichen Privatvermögen auf eine Stiftungsstruktur erläutert. In diesem Teil möchten wir Ihnen die Übertragung von Immobilienvermögen im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft auf die Stiftungsstruktur erläutern.
Grunderwerbsteuer beim Aufbau von Stiftungsstrukturen
Mit unserer vierteiligen Reihe zur Grunderwerbsteuer beim Aufbau von inländischen Stiftungsstrukturen möchten wir Ihnen einen Überblick zu aktuellen Entwicklungen im Bereich der Grunderwerbsteuer geben.
Der Gesetzgeber plant bereits seit längerer Zeit eine Verschärfung des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG), um Steuerumgehungen durch sogenannte Share-Deals zu erschweren. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun hierzu am 8. Mai 2019 einen Referentenentwurf veröffentlicht.