Wer als Unternehmer sein Vermögen in eine Stiftung einbringen will, muss immer auch eine korrekte Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Was aber, wenn Sie Fehler bei Ihrer Steuererklärung erst später bemerken?
Sind zwischen Deutschland und einem anderen Staat, wie beispielsweise der Schweiz, völkerrechtliche Verträge abgeschlossen, welche sich auch steuerlich auswirken, verdrängen diese in ihrem Anwendungsbereich grundsätzlich das innerstaatliche deutsche Recht.
Verpflichtet sich ein Stifter in dem Stiftungsgeschäft dazu, Teile seines Vermögens im Zuge einer Schenkung oder einer Erbschaft an eine Familienstiftung zu übertragen, unterliegt diese erstmalige Vermögensausstattung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Handelt es sich um Betriebsvermögen, wie Anteile an einer gewerblichen Personengesellschaft oder eine über 25%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, wird unter Umständen eine Steuerbefreiung ermöglicht.