Wie eine DNA oder ein Fingerabdruck sind viele Unternehmen gerade deshalb erfolgreich, weil ihr Geschäftsmodell ganz bestimmte und vielfach einzigartige Eigenschaften und Werte aufweist. Diese gehen weit über die Spezifikation von Produkten oder Dienstleistungen hinaus.
Wie schützt eine Familienstiftung Ihr Vermögen? Nach den Erfahrungen in unserer Projektarbeit sind besonders diese 30 Aspekte relevant. Diese wollen wir gern mit Ihnen teilen.
Von Thorsten Klinkner
Neben den bislang besprochenen Änderungen durch die Stiftungsrechtsreform, die Stifter – nicht erst mit Inkrafttreten des Gesetzes zum Juli 2023 – berücksichtigen sollten haben sich auch weitere Änderungen ergeben, die bislang weniger im Fokus der Öffentlichkeit stehen, aber dennoch Beachtung finden sollten.
Die jüngsten Verschärfungen durch das ATAD-Umsetzungsgesetzes (ATAD-UmsG, Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie vom 25.06.2021, BStBl. I 2021, 2035) werden Wegzugsfälle von vermögenden Privatpersonen ab dem 01.01.2022 deutlich erschweren, sodass sich zur Erhaltung der persönlichen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit die Frage stellt, inwieweit eine Zukunftsperspektive durch Wegzug aus Deutschland erfolgen kann.
In den ersten beiden Teilen der Stifterbrief-Reihe zum Thema Wegzugsbesteuerung wurden die Besonderheiten für Gesellschafter von Personen - und Kapitalgesellschaften dargestellt. Aber auch andere Vermögenswerte können aus steuerlicher Sicht von einem Wegzug betroffen sein, wenn auch nicht nach den verschärften Regelungen des Außensteuergesetzes (AStG) und des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Für den Wegzug bei Beteiligungen an Personengesellschaft findet nicht das Außensteuergesetz (AStG) sondern die allgemeinen Regelungen des Einkommensteuergesetz (EStG) Anwendung.
Im heutigen Stifterbrief, dem dritten zum Thema „Vergleich der Stiftungssatzungen in Deutschland und Liechtenstein“ werfen wir einen Blick auf die Transparenz der Satzung für die Außenwelt.