Im Fürstentum Liechtenstein gegründete Familienstiftungen gehören zu juristischen Personen und zum verselbständigten Vermögen nach dem Recht eines EU/EWR-Mitgliedstaates und besitzen als solche auch in der Bundesrepublik die volle Rechtsfähigkeit. Insbesondere können liechtensteinische Familienstiftungen im Inland Sachen und Rechte jeglicher Art, z.B. Immobilien, erwerben.
Neben den Kombinationsmöglichkeiten von ausländischen (liechtensteinischen) Familienstiftungen und deutschen Immobilien, deutschen Familienstiftungen und ausländischen Immobilien stellen wir kurz die Auswirkungen und Gestaltungsoptionen bei einem geplanten Wegzug eines Immobilienunternehmers ins Ausland dar.
Eine Stiftungsgründung im Ausland unternehmensverbundenen hat Vorteile und Nachteile. Welche dies jeweils sind und wie Sie Ihr Vermögen schützen können, lesen Sie hier!