Die Mehrheitseigentümer von Deutschlands größtem Raumfahrtunternehmen OHB aus Bremen haben ihre Aktienanteile in eine Familienstiftung eingebracht. Das Ziel der Familienstiftung ist die langfristige Bindung des unternehmerischen Familienvermögens und eine nachhaltige Asset Protection.
In einer vierteiligen Stifterbriefreihe legen wir einen besonderen Schwerpunkt auf Immobilien-Familienstiftungen und beginnen mit den Zielen, Motiven und ersten strategischen Ansätzen und Strukturierungsmöglichkeiten in der Familienstiftung.
Im heutigen Stifterbrief, dem dritten zum Thema „Vergleich der Stiftungssatzungen in Deutschland und Liechtenstein“ werfen wir einen Blick auf die Transparenz der Satzung für die Außenwelt.
Vermögensschutz und Absicherung der Familie: Der beste Weg für die Vermögensnachfolge ist, dass zu Lebzeiten eine Stiftung errichtet wird und diese mit einem Testament verknüpft. Weitere Infos hier.
Eine Möglichkeit, eine Stiftung durch Testament zu errichten, ist eine so genannte Errichtung von Todes wegen, vgl. § 83 BGB. Eine Stiftung von Todes wegen wird in der Regel durch Testament errichtet. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine solche von Todes wegen zu errichtende Stiftung per Erbvertrag ins Leben zu rufen.
Ende Juli dieses Jahres beschlossen Bundestag und Bundestag eine Novellierung des Stiftungsrechts. Betroffen sind aus Sicht der Kunst und Kultur nicht nur Stiftungen, die sich der Förderung des kulturellen wie künstlerischen Lebens verschrieben haben, sondern auch solche, zu deren Stiftungsvermögen Kulturgut gehört, welches aufgrund unrechtmäßiger Enteignungen (sowohl während der NS-Zeit, als auch im Rahmen der Kolonialvergangenheit Deutschlands) zu restituieren sein könnte.
Wenn Kunstgegenstände in eine Stiftung eingebracht werden sollen oder es um die Schenkung eines Kunstwerkes an ein Museum geht, wird oft nur an die administrative Einkleidung gedacht. Dass der Kunst in diesen Situationen jedoch ein präziser Geldwert zugemessen werden muss, das wird entweder gar nicht bedacht oder als trivialer Seitenaspekt abgetan.