Welche Rolle spielt die Stiftungsatzung für den Familienfrieden? Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland und Liechtenstein.
Eine zentrale Aufgabe des Stiftungsvorstands ist es, das gesamte Stiftungsvermögen, bestehend aus Grundstockvermögen und sonstigem Stiftungsvermögen, im Sinne des Stifters und der Familienstiftung zu verwalten. Andererseits gilt es auch, das Vermögen so zu verwalten, dass es Erträge erwirtschaftet, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Der markig formulierte Appell an den Stiftungsvorstand lautet folglich: „Vermehre das Vermögen und erhalte es nicht nur!“