In Deutschland wird derzeit mehr als jede dritte Ehe nach 14,8 Jahren geschieden. Die Zahlen einer gütlich ablaufenden Scheidung sind sehr gering; oftmals entbrennt ein „Rosenkrieg“. Viele Ehepartner verlieren sich darin, familienrechtliche Ansprüche des anderen abzuwehren oder eigene Ansprüche geltend zu machen. Berechtigt oder unberechtigt, das hier spielt keine Rolle.
Die Bezeichnung „Problemkinder“ für Kinder, die Probleme haben oder machen, hat sich in die Gesellschaft eingeschlichen. Oft kommen die Herausforderungen dieser Kinder „von außen“, die sie zu „Systemsprengern“ machen oder ihr Verhalten in diese Richtung drängen. Die dazugehörigen Eltern handeln in dem Glauben und mit dem Willen, das Richtige für Ihr Kind zu tun.
Um ein Testament zu erstellen, sollten Sie sich an Regeln halten, insbesondere dann, wenn Sie ein Testament ohne Notar erstellen. Hier finden Sie eine Vorlage für Ihr Testament und viele Informationen, die Ihnen beim Schreiben eines Testaments nützlich sein können.
Wie in unserem letzten Beitrag beleuchtet, kann die Anordnung einer Testamentsvollstreckung auch mit der Errichtung von Todes wegen verbunden werden. In diesem Fall legt der Erblasser die Grundzüge der späteren Stiftung schon zu Lebzeiten fest, betraut jedoch einen Testamentsvollstrecker mit der eigentlichen Errichtung und der Einleitung des Anerkennungsverfahrens.
In unserem ersten Beitrag zum Thema Testamentsvollstreckung haben wir erklärt, worin die Aufgaben des Testamentsvollstreckers bestehen und in welchen Situationen sich die Einsetzung eines solchen in der Praxis anbieten. In diesem zweiten Teil werden wir erläutern, weshalb die Systeme Testamentsvollstreckung und Stiftung sich ergänzen und nebeneinander genutzt werden können.
Geht es um die Fragen der Weitergabe von Vermögen an Familienangehörige oder Dritte, stellen sich einem Erblasser unterschiedliche erbrechtliche Möglichkeiten. Bekanntes und oft genutztes Instrument der gewillkürten Erbfolge ist das Testament, welches schriftlich und eigenhändig abgefasst werden muss und dem ein entsprechender Erblasserwille entnehmbar ist.
Ein weiterer konfliktträchtigter Aspekt ist die Frage, welche Ansprüche solchen Familienmitgliedern zustehen, die im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge zu den Erben gehören, jedoch in der Erbfolge übergangen werden. Diese Ansprüche werden nicht selten bei der Planung durch den Erblasser vergessen und stellen dann für die Erben eine oft unüberwindbare finanzielle Herausforderung dar.
Familienstiftungen werden zur Absicherung von Familienunternehmen im Regelfall auf einen zeitlich unbegrenzten Bestand hin gegründet, um einen generationenübergreifenden Vermögensschutz zu erreichen. Die Mitglieder der Unternehmerfamilie können dann in dosierter Form und nach den Vorstellungen des Stifters, die er in der Stiftungssatzung verankert, finanziell unterstützt werden.