Hier geht es um die Ausgliederung von Grundstücken aus dem Vermögen der Familienstiftungen unter Berücksichtigung der Vorteile von Umwandlungen und die Ausgliederung von Privat- und Unternehmensvermögen.
Bei der Übertragung eines Familienunternehmens in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft stellt sich die Frage, ob bisher noch ungenutzte steuerliche Verlustvorträge nach der Anteilsübertragung an eine Stiftung mit künftigen Gewinnen verrechnet werden können.