Die Übertragung von Anteilen eines Familienunternehmens in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft wirft die Frage auf, ob die steuerlichen Verlustvorträge auch nach der Anteilsübertragung an eine Stiftung noch von künftigen Gewinnen abgezogen werden können.
Hohe Erhaltungsaufwendungen des Immobilienbestands oder Anlaufverluste auf Ebene stiftungsverbundener Unternehmen sind nur einige der Fälle, in denen die Jahreseinnahmen einzelner Ertragsquellen einer Stiftung niedriger ausfallen können als die korrespondierenden Ausgaben. Dabei entstehen regelmäßig steuerliche Verluste, die im Fall einer gezielten Nutzung zu einer geringeren Körperschaftsteuer und damit einem positiven Finanzierungseffekt innerhalb der Stiftungsstruktur führen.