Neben den Kombinationsmöglichkeiten von ausländischen (liechtensteinischen) Familienstiftungen und deutschen Immobilien, deutschen Familienstiftungen und ausländischen Immobilien stellen wir kurz die Auswirkungen und Gestaltungsoptionen bei einem geplanten Wegzug eines Immobilienunternehmers ins Ausland dar.
Die Familienstiftung kann wie eine Kapitalgesellschaft als eigene „Rechtsperson“ selbst Unternehmer sein oder sich auf die Rolle als Gesellschafter beschränken. Daher hängt auch die steuerliche Behandlung der Familienstiftung maßgeblich davon ab, ob die unternehmensverbundene Stiftung selbst ein Unternehmen betreibt (Unternehmensträgerstiftung) oder ob sie Beteiligungen an operativen Unternehmen hält (Beteiligungsträgerstiftung). Die Beteiligungsträgerstiftung ist in der Praxis der Regelfall.
Fünf Dinge, die Sie beim Wegzug ins Ausland in der Steuerplanung beachten sollten: Dazu gehörten Steuern wie die erweiterte Steuerpflicht für Deutsche.