Der Nießbrauch wird als klassisches Gestaltungsinstrument zur Minderung der Steuerprogression verwandt. Stifter können bei der Übertragung von Immobilien und sonstigen Wirtschaftsgütern die rechtsformspezifischen Vorteile des Nießbrauchs nutzen. Insbesondere kann eine Trennung von Vermögensstamm und Vermögensfrüchten erfolgen.
Nachdem im letzten Beitrag die allgemeinen steuerlichen Rahmenbedingungen für Familienstiftungen vorgestellt wurden, die bei der Vermietung von Immobilien zum Tragen kommen, widmet sich dieser Beitrag einigen Fallstricken und deren Umgehung.