Der Nießbrauch wird als klassisches Gestaltungsinstrument zur Minderung der Steuerprogression verwandt. Stifter können bei der Übertragung von Immobilien und sonstigen Wirtschaftsgütern die rechtsformspezifischen Vorteile des Nießbrauchs nutzen. Insbesondere kann eine Trennung von Vermögensstamm und Vermögensfrüchten erfolgen.
Der Zweck einer Familienstiftung besteht darin, die laut Stiftungssatzung begünstigten Familienmitglieder finanziell aus den Stiftungserträgen und dem freien Stiftungsvermögen zu unterstützen.