Die Vermietung von Wohnungen an Dritte wird im Regelfall nicht als begünstigtes Betriebsvermögen behandelt, sollte der Grundbesitz im Zuge einer Erbfolge oder durch eine Schenkung an Erben oder Beschenkte übergehen. In diesem Stifterbrief sprechen wir über begünstigte Wohnungsunternehmen, begünstigte Wohnungen und begünstigte Tätigkeit und diskutieren die Rechtsfolge der begünstigten Vermietung sowie das Problem der erweiterten Kürzung von Gewerbeerträgen.
Hohe Erhaltungsaufwendungen des Immobilienbestands oder Anlaufverluste auf Ebene stiftungsverbundener Unternehmen sind nur einige der Fälle, in denen die Jahreseinnahmen einzelner Ertragsquellen einer Stiftung niedriger ausfallen können als die korrespondierenden Ausgaben. Dabei entstehen regelmäßig steuerliche Verluste, die im Fall einer gezielten Nutzung zu einer geringeren Körperschaftsteuer und damit einem positiven Finanzierungseffekt innerhalb der Stiftungsstruktur führen.