Die Vermietung von Wohnungen an Dritte wird im Regelfall nicht als begünstigtes Betriebsvermögen behandelt, sollte der Grundbesitz im Zuge einer Erbfolge oder durch eine Schenkung an Erben oder Beschenkte übergehen. In diesem Stifterbrief sprechen wir über begünstigte Wohnungsunternehmen, begünstigte Wohnungen und begünstigte Tätigkeit und diskutieren die Rechtsfolge der begünstigten Vermietung sowie das Problem der erweiterten Kürzung von Gewerbeerträgen.