Die Stifterbriefe der Unternehmerkompositionen als Download

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Die stiftungsverbundene KG: Wie eine Unternehmensnachfolge trotzdem gelingt, wenn die Nachfolgegeneration nicht will oder kann
In unseren letzten beiden Stifterbriefen haben wir Ihnen die Familien-KG und die Familienstiftung als mögliche Gestaltungsbausteine bei der Frage der Unternehmensnachfolge näher dargestellt. In dieser Ausgabe unseres Stifterbriefes möchten wir Ihnen die stiftungsverbundene KG als eine weitere Möglichkeit der Unternehmensnachfolge bei Unternehmerfamilien vorstellen.
stifterbrief_17_2021 vom 29-04.pdf
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Die Familienstiftung: Eine gute Alternative zur Familien–KG bei der Unternehmensnachfolge und Vermögensabsicherung
In diesem Beitrag möchten wir Ihnen ein weiteres Gestaltungsinstrument zur Unternehmensnachfolge und Vermögensabsicherung vorstellen, nämlich die Familienstiftung.
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Die Familien-KG: Effektives Vehikel für Unternehmensnachfolge und Vermögensschutz?
Vermögensverwaltende Familien–Kommanditgesellschaften (sog. Familien-KG bzw. Familienpool) sind in bei Unternehmerfamilien sehr beliebt. Sie bieten eine Reihe von steuerlichen Begünstigungen und eine Menge Flexibilität. Diese Vorteile möchten wir in unserem Beitrag näher erläutern.
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Erhalt im Fokus: Riesige Thiele-Erbschaft an Familienstiftung von Thorsten Klinkner
Der erfolgreiche Unternehmer Heinz Hermann Thiele ist kurz vor seinem 80. Geburtstag verstorben.
Er hinterlässt einer Familienstiftung seine Beteiligungen an der Vossloh AG, der Knorr-Bremse AG und der Lufthansa. Thiele zählte zu den reichsten Deutschen.
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Konflikte im Generationenübergang – unvermeidbar, aber lösbar: Von Dr. Andreas Blomenkamp
Der Generationswechsel in einem Familienunternehmen, der Übergang des Unternehmens oder von Vermögenswerten auf die nächste Generation, ist für das Unternehmen, für die Familie und auch für jeden einzelnen ein zentrales Ereignis. Ob von langer Hand geplant oder aus einem Notfall ganz überraschend, er kommt in der Regel nur einmal in jeder Generation vor.
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Rechtsformvergleich: gemeinnützige GmbH (gGmbH) vs. gemeinnützige Stiftung
Viele Stiftungsinteressierte, die sich für die Förderung gemeinnütziger Zwecke entschieden haben, treibt die Frage um: „Soll ich eine Stiftung oder doch besser eine gemeinnützige GmbH gründen?“. Da sich beide Rechtsformen sehr gut ergänzen und miteinander kombinieren lassen, lautet unsere Antwort im Regelfall „sowohl als auch“.
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Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
Wir stellen Ihnen in der heutigen Woche sämtliche Kernpunkte der Gemeinnützigkeitsreform aus dem Jahressteuergesetz 2020 vor.
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Die laufende Besteuerung einer gemeinnützigen Stiftung
Gemeinnützige Stiftungen, ihre Spender und der Stifter profitieren von zahlreichen Steuervorteilen. Wie in unserem Beitrag zu der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung dargestellt, sollten Sie sich als Stiftungsvorstand beim Finanzamt sofort nach der Anerkennung der Rechtsfähigkeit durch die Stiftungsbehörde um den positiven Feststellungsbescheid der Gemeinnützigkeit kümmern (§ 60a Absatz 2 Nummer 1 AO).
stifterbrief_10_2021 vom 10-03.pdf
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Gründung einer gemeinnützigen Stiftung
In diesem Monat steht unsere Artikelserie ganz im Zeichen der Gemeinnützigkeit. Heute stellen wir Ihnen zum Auftakt
die wesentlichen Punkte vor, die Sie bei der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung beachten sollten.
stifterbrief_09_2021 vom 04-03.pdf
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Ambidextrie – die Zukunft mit beiden Händen packen: Von Gundrun L. Töpfer
Tatsächlich ist Ambidextrie nichts Neues, jedoch ist die Dringlichkeit gestiegen, sich damit zu befassen. Was leistet Ambidextrie für Unternehmen? In einem Satz: Sie ermöglicht Unternehmen, langfristig fortzubestehen und ihre Substanz zu erhalten, sowie gleichzeitig Innovationskraft und Beweglichkeit zu fördern.
stifterbrief_08_2021 vom 25-02.pdf
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Die unternehmensverbundene Stiftung als Nachfolgemodell
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass Unternehmer*innen vor allem der Erhalt der Unternehmenssubstanz als solche und die Versorgung der Familie umtreibt. Aber auch die Sicherung von Arbeitsplätzen oder die Honorierung besonderer Mitarbeiterleistungen kann im Stifterwillen verankert sein. Die langfristig wichtigste Funktion der unternehmensverbundenen Stiftung ist jedoch die geregelte Unternehmensnachfolge.
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Die Genossenschaft als Instrument zur langfristigen und generationenübergreifenden Unternehmensgestaltung
Nachdem wir uns in den Stifterbriefen 2/2021 und 3/2021 mit einer geplanten Form der generationenübergreifenden Unternehmensgestaltung beschäftigt haben, soll heute der Fokus auf einer bereits bestehenden und hoch geschätzten Rechtsform liegen: der Genossenschaft.
stifterbrief_06_2021 vom 11-02.pdf
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Krisenmanagement in Unternehmerfamilien: Von Susanne Klier
Unternehmensnachfolge über Nacht? Unsere Gastautorin berichtet über gemachte Erfahrungen und den hohen Wert einer Familienverfassung.
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Nachfolge im Familienunternehmen – den Generationenwechsel in der Führung erfolgreich gestalten: Von Maxi Weiss
Per Definition sind Familienunternehmen auf generationsübergreifende Existenz ausgelegt. Die Vorstellung, das Unternehmen insbesondere innerhalb der Familie fortzuführen, macht diese Organisationsform aus. So selbstverständlich dieser Schritt ein wesentlicher Teil der Unternehmensgeschichte ist, so sehr stellt er inhabergeführte Unternehmen vor eine besondere Herausforderung.
stifterbrief_04_2021 vom 28-01.pdf
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Die GmbH VE als Instrument zur langfristigen und generationenübergreifenden Unternehmensgestaltung (Teil 2)
Im ersten Teil unseres Monatsthemas zur GmbH in Verantwortungseigentum haben wir bereits einen Überblick über die aktuelle Diskussion ausgearbeitet. In dieser Woche wollen wir uns ergänzend zur aktuellen Diskussion vor allem damit auseinandersetzen, wie eine Umsetzung des unternehmensbezogenen Verantwortungseigentums bereits in der jetzigen Rechtslage ausgestaltet werden könnte.
stifterbrief_03_2021 vom 21-01.pdf
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Die GmbH VE als Instrument zur langfristigen und generationenübergreifenden Unternehmensgestaltung (Teil 1)
Aktuell ist die GmbH VE sowohl in der Tagespresse wie auch in der politischen und rechtswissenschaftlichen Debatte heiß diskutiert. Sie soll als neues Gestaltungsinstrument in den Setzkasten der bisherigen Gesellschaftsformen aufgenommen werden, so zumindest der Willen der „Stiftung Verantwortungseigentum“, die von über 30 Unternehmern gegründet wurde und dem Bundeswirtschaftsminister einen entsprechenden Gesetzesentwurf übermittelt hat.
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Unternehmer-Familie: Zwei unterschiedliche Systeme, die auch in der Unternehmensnachfolge zu paradoxen Situationen führen: Von Lioba Heinzler
Menschen aus Unternehmerfamilien kennen das Gefühl, dass sie manchmal ratlos und verzweifelt sind. Oft liegt der Schluss nahe, dass etwas mit DIESER Familie nicht stimmen kann.
Sollten Sie das kennen, dann kann ich Sie beruhigen: Nein, es liegt weder an Ihnen noch an Ihrer Familie. Der Grund ist, dass Familie und Firma einfach nicht zusammenpassen. Es sind zwei unterschiedliche Systeme, mit je unterschiedlicher Zielsetzung und Auftrag, und somit einer grundlegend anderen Logik.
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Stimmige Prinzipien der Stiftungssatzung zur Wahrung des Familienfriedens
Die Stiftungssatzung ist die Grundvoraussetzung einer funktionierenden und über Generationen tragenden Stiftungsstruktur. Wenngleich sich der Stifter umfassende Änderungsvorbehalte in der Satzung einräumen kann, solange er lebt und Mitglied in einem Stiftungsorgan ist, ist die Stiftungssatzung sorgfältig im Sinne des Stifters und seiner Familie auszugestalten. Dass die Regelungen der Stiftungssatzung steuerlich und rechtlich einwandfrei sind, ist eine technische Selbstverständlichkeit.
stifterbrief_51_2020 vom 17-12.pdf
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Durchdachte Einbeziehung der Familienmitglieder zur Wahrung des Familienfriedens
Die Familienstiftung ist als verselbständigte Vermögensmasse dazu geeignet, den Familienfrieden über Generationen zu bewahren. Vermögensbestandteile, die einmal in die Vermögensmasse der Familienstiftung übertragen wurden, können auf Ebene der Stiftung erhalten bleiben und mit ihren Erträgen im Rahmen der durch den Stifter ausgearbeiteten Satzung der Familie dienen.
stifterbrief_50_2020 vom 10-12.pdf
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Familienfrieden – relevante Satzungsregeln. Vermögen und Familie – wie kann beides zusammenbleiben?: Von Stefanie van Dawen
Für viele (Unternehmer-)Familien stellt sich im Laufe ihres erfolgreichen Wirtschaftens irgendwann die Frage, wie es mit den geschaffenen Werten in der nächsten Generation und vielleicht auch noch folgenden Generationen weiter gehen kann. Wenngleich vordergründig zunächst steuerliche und rechtliche Aspekte abgewogen werden, so ist das Herantasten an emotionalen Beweggründe, die dahinter liegen, sehr viel schwieriger. Warum ist das so? Weil es neben der Komplexität auf der sachlichen Ebene auch häufig um innere Widerstände, um Gerechtigkeit und Fairness, unterschiedliche Interessen und Erwartungen innerhalb der Familie, Verantwortung und noch so viel mehr geht.
stifterbrief_49_2020 vom 03-12.pdf
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Gründung einer unternehmensverbundenen Stiftung im Ausland
Nachdem wir Ihnen in den letzten Wochen unterschiedliche Bausteine zur Gestaltung Ihrer unternehmensverbundenen Stiftungsstruktur im Inland vorgestellt haben, unternehmen wir mit Ihnen zum Abschluss unserer Artikelserie einen Abstecher ins Ausland.
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Gestaltungsmöglichkeiten unter Einsatz mehrerer Stiftungen
Nachdem wir uns in den letzten Wochen zunächst auf Strukturen konzentriert haben, in denen eine einzelne Stiftung an der Spitze einer Unternehmensgruppe als Holding für die Unternehmensanteile oder auch als Komplementärin fungiert, stellen wir Ihnen in diesem Beitrag mit der Doppelstiftung und der Doppelstiftung & Co. KG zwei Gestaltungsprinzipien vor, um die Vorteile zum Beispiel einer Familienstiftung und einer gemeinnützigen Stiftung miteinander zu kombinieren.
stifterbrief_47_2020 vom 19-11.pdf
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Auswahl des Förderzwecks für die unternehmensverbundene Stiftung – Familienstiftung, gemeinnützige Stiftung oder Unternehmensstiftung
Nachdem wir Ihnen in der letzten Woche die Grundidee der unternehmensverbundenen Stiftung sowie einige Einsatzmöglichkeiten (Stiftung & Co. KG, Stiftung & Co. KGaA, stiftungsverbundene GmbH & Co. KG und KGaA) vorgestellt haben, widmen wir uns in diesem Beitrag der Übersicht über die Förderzwecke, die Sie mit einer unternehmensverbundenen Stiftung in die Tat umsetzen können.
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Grundidee und Gestaltungsmöglichkeiten einer unternehmensverbundenen Stiftung
Auch in diesem Monat widmen wir uns dem Thema Stiftung und Unternehmen und stellen Ihnen in unserer Artikelserie und der Rubrik Antworten auf Ihre Fragen verschiedene Gestaltungsbausteine aus unserer Projekterfahrung vor, mit denen Sie die Eigentümerstruktur Ihres Unternehmens durch eine unternehmensverbundene Stiftung optimieren können.
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Liechtensteiner Stiftung als Gestaltungsmodell für die Erbschaftsteuer?
Zum Abschluss unseres Monatsthemas „Stiftung und Unternehmen – erbschaftsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten“ möchten wir Ihnen eine weitere Gestaltungsmöglichkeit vorstellen - Die Liechtensteiner Stiftung. Ob sie das Allheilmittel für die Steuergestaltung in der Erbschaftsteuer darstellt, beleuchten wir im fünften und letzten Artikel unseres Monatsthemas.
stifterbrief_44_2020 vom 29-10.pdf
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Gestaltungsmöglichkeiten – Wohnungsunternehmen
Gerade Unternehmer mit großem Immobilienvermögen suchen nach Möglichkeiten, diese oft historisch gewachsenen Strukturen zu übertragen, ohne dass die Transaktionskosten ins Bodenlose wachsen. In diesem Teil unseres Monatsthemas wollen wir Ihnen eine weitere Gestaltungsmöglichkeit dazu vorstellen: Das Wohnungsunternehmen.
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Erbersatzsteuer – Nachteil von Familienstiftungsstrukturen?
Nachdem wir uns im ersten und zweiten Teil mit den wesentlichen Begünstigungsvorschriften beschäftigt haben, soll dieser dritte Teil einen vermeintlichen Nachteil der Familienstiftungsstruktur beleuchten: die Erbersatzsteuer. Warum sie keinen wirklichen Nachteil darstellt, sondern mit Planbarkeit besticht, wollen wir im Folgenden aufklären.
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Steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen (Teil 2 von 2)
Heute führen wir den Themenkomplex „Steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen“ aus der letzten Woche fort. Wir hatten bereits die Grundzüge der Begünstigung und die Lohnsummenregelung vorgestellt. Wie angekündigt, soll unser Schwerpunkt heute auf der Behaltensregelung liegen.
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Steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen (Teil 1 von 2)
Dieses Monatsthema zu Stiftung und Unternehmen soll einen Schwerpunkt auf erbschafts-, bzw. schenkungsteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten setzen. Im ersten Teil des Beitrags beschäftigten wir uns für den Einstieg mit den Begünstigungsmöglichkeiten für Betriebsvermögen bei unentgeltlicher Übertragung von Beteiligungen.
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Erfolgreich ein Unternehmen übergeben und übernehmen – emotional klar in die Nachfolge durchstarten: Von Wolf Wilder
Bekannt ist, dass in den kommenden Jahren zahlreiche mittelständische Unternehmen zur Übergabe oder zum Verkauf bereitstehen, entweder als familieninterne Nachfolge oder durch Mitarbeitende oder Externe.
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Unternehmenssicherung mit einer unternehmensverbundenen Stiftung: Von Thorsten Klinkner
Im Anschluss an den Artikel zur generationenübergreifenden Unternehmensfortführung gibt der vorliegende einen Überblick darüber, wie eine Stiftung ein Unternehmen sichern kann.
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Warum eine Generationen übergreifende Unternehmensnachfolge mit einer Stiftung?: Von Thorsten Klinkner
Dieser Artikel gibt Impulse auf der Grundlage unserer Projekterfahrung, da wir, wie Sie sicher wissen, auf die Generationen übergreifende Unternehmensfortführung spezialisiert sind. In unseren Gesprächen mit Unternehmerfamilien zur Gründung einer Stiftung wird immer wieder ein besonderes Ziel als Priorität benannt: Die Gestaltung der Generationen übergreifenden Unternehmensnachfolge mit der Intension, die Substanz des Unternehmens zu schützen, das Aufgebaute zu bewahren und weiterzuentwickeln.
stifterbrief_37_2020 vom 10-09.pdf
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Wie ein Unternehmensübergang in eine Stiftung bestens gelingt: Von Jörg Ristau
Wird ein Unternehmen in eine Stiftung überführt, geht es vor allem darum, Werte zu erhalten. Der Fortbestand dieser Werte ist nur dann gesichert, so lange es keine wirtschaftlichen Gründe gibt, die gegen das Unternehmen sprechen.
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Vermögen der Familienstiftung – Verwendung des Stiftungsvermögens und seiner Erträge
Was kann die Stiftung mit ihrem Vermögen und den daraus erwirtschafteten Erträgen machen und was nicht? Hierzu betrachten wir die bereits dargestellten verschiedenen Vermögensarten und stellen vorab fest: Mit einer – sogar nur bedingten Ausnahme – ist eine Familienstiftung sehr flexibel in der Verwendung ihres Vermögens.
stifterbrief_35_2020 vom 27-08.pdf
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Vermögen der Familienstiftung – Verwaltung des Stiftungsvermögens
Die Aufgabe an den Stiftungsvorstand hat einen hohen Anspruch. Markig formuliert könnte es heißen: „Vermehre das Vermögen und erhalte es nicht nur!“
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Vermögen der Familienstiftung – Sonstiges Stiftungsvermögen
Beginnen wir mit einem weitverbreiteten Irrglauben: Eine Stiftung sei unflexibel und ein einmal übertragener Vermögenswert könne nicht wieder von der Stiftung verkauft werden. Diese These ist – wie bereits zum Thema Grundstockvermögen erwähnt – falsch und stimmt für Vermögensgegenstände des sonstigen Stiftungsvermögens erst recht nicht.
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Vermögen der Familienstiftung – Grundstockvermögen
Bei einer Familienstiftung handelt es sich um eine eigenständige, rechtsfähige juristische Person. Anders als bei anderen Rechtsformen ist an einer Stiftung jedoch niemand beteiligt. Bei einer Stiftung handelt es sich um eine so genannte verselbstständigte Vermögensmasse. Vermögen, welches auf eine Familienstiftung übertragen wurde, gehört dementsprechend nicht mehr den bisherigen Eigentümer. Es ist vielmehr Eigentum der Familienstiftung. Zugleich gibt es keine Familienstiftung ohne ein Stiftungsvermögen. Eine Stiftung bedarf zur Verwirklichung ihrer Zwecke eines Vermögens, welches Erträge erwirtschaftet. Dementsprechend dient das Stiftungsvermögen dem ausgegebenen Zweck der Stiftung. Bei einer Familienstiftung ist der Zweck bereits im Namen zu finden: Der Zweck besteht darin, eine Familie nach den Grundsätzen der vom Stifter ausgearbeiteten Satzung zu unterstützen.
stifterbrief_32_2020 vom 06-08.pdf
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Diese Vorteile bietet Ihnen die immobilienbezogene Familienstiftung gegenüber einer „Familien-KG“
Bei der Suche nach der optimalen Rechtsform für die Spitze des Familienvermögens erfreut sich die Rechtsform der GmbH & Co. KG unter den Etiketten der „Familien-KG“, „vermögensverwaltenden KG“ oder „Immobilien-KG“ nach wie vor großer Beliebtheit. Bei genauer Betrachtung weist die Rechtsform der Familienstiftung an der Spitze des Familienvermögens jedoch entscheidende Vorteile gegenüber der Familien-KG auf. Diese Vorteile der Familienstiftung stellen wir Ihnen nun zum Abschluss unserer Artikelserie genauer vor.
stifterbrief_31_2020 vom 30-07.pdf
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So optimieren Sie die Eigentümerstruktur Ihres Immobilienvermögens mit einer ausländischen Familienstiftung
Nachdem wir uns mit den bisherigen Teilen unserer Artikelserie innerhalb der Landesgrenzen bewegt haben, wagen wir mit Ihnen in dieser Woche den Sprung ins Ausland. Dabei präsentieren wir Ihnen einige Gestaltungsbausteine, mit denen Sie Ihr Immobilienvermögen durch eine Auslandsstiftung wirksam gegen die deutsche Erbschaftsteuer absichern.
stifterbrief_30_2020 vom 23-07.pdf
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So nutzen Sie die laufende Besteuerung einer immobilienbezogenen Familienstiftung für Ihren Vermögensaufbau
Nachdem wir in den letzten beiden Beiträgen mit Ihnen und Ihrem Immobilienbestand den Weg in die Familienstiftung erfolgreich bewältigt haben, beschäftigen wir uns in dieser Woche mit der laufenden Immobilienbesteuerung auf Stiftungsebene.
stifterbrief_29_2020 vom 16-07.pdf
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So gelingt die unentgeltliche Übertragung Ihres Grundstücksportfolios an eine immobilienbezogene Familienstiftung
Nachdem wir Ihnen bei der Grundsteinlegung unserer Artikelserie in der letzten Woche die Gestaltungsbausteine für den Grundstücksverkauf in eine Stiftungsstruktur vorgestellt haben, widmen wir uns in dieser Woche der unentgeltlichen Übertragung Ihres Immobilienportfolios an eine immobilienbezogene Familienstiftung.
stifterbrief_28_2020 vom 09-07.pdf
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So gelingt der steueroptimierte Grundstücksverkauf an eine immobilienbezogene Familienstiftung
Den Grundstein unserer Artikelserie zum Thema „Stiftung und Immobilien“ legen wir heute mit dem Thema, mit dem sich zunächst alle Stiftungsinteressierten im Vorfeld einer Stiftungsgründung auseinandersetzen müssen: „Wie übertrage ich mein Vermögen möglichst steuerbegünstigt an die Familienstiftung?“
stifterbrief_27_2020 vom 02-07.pdf
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Grundlagen des Kindesunterhalts – juristische Überraschungen vermeiden
Im vierten und letzten Teil des Monatsthemas Unterhalt beschäftigen wir uns mit dem Thema des Kindesunterhaltes. In den vorherigen Teilen haben wir bereits die Besonderheiten des Eltern- und Ehegattenunterhaltes beleuchtet. In diesem Teil soll es wieder um die gegenseitige Unterhaltspflicht von Verwandten ersten Grades gehen; diesmal um Eltern, die ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig sind.
stifterbrief_26_2020 vom 25-06.pdf
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Trennungsunterhalt/nachehelicher Unterhalt – Im Spannungsfeld zwischen Fürsorgepflicht und Vermögensschutz
Nachdem wir in den letzten beiden Teilen das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern beleuchtet haben, beleuchten wir in diesem Teil das Verhältnis zweier Ehepartner.
Unternehmerkompositionen Stifterbrief 25
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Elternunterhalt
Im ersten Teil dieser Beitragsreihe haben wir bereits die Besonderheiten des Sozialträgerregresses im Lichte der gegenseitigen Unterhaltspflicht beleuchtet. In diesem Teil zeigen wir Ihnen die Grundsätze des diesem zugrundeliegenden Elternunterhaltes auf und erklären, wie eine sinnvolle Absicherung der Eltern und damit zumeist der Menschen, zu denen eine emotional enge Verbindung besteht, gelingen kann.
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Sozialhilfeträgerregress – Ein Damoklesschwert über Kindern oder wichtiges Ventil der Sozialhilfe?
Die Familie steht unter besonderem Schutz des Staates. Eine Verankerung zeigt sich schon beim Blick auf Artikel 6 des Grundgesetzes, nach dem der Ehe und Familie ein besonderer Schutz durch die staatliche Ordnung zukommt. Ausfluss dieses Prinzips ist auch die gegenseitige Unterhaltspflicht im Falle einer Bedürftigkeit. Mit Inkrafttreten des Angehörigenentlastungsgesetzes am 01.01.2020 hat sich die Rechtslage noch einmal erheblich geändert.
stifterbrief_23_2020 vom 04-06.pdf
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Probleme der gesetzlichen Erbfolge im Gesellschaftsrecht: Von Dr. Sabine Krampen-Lietzke
Ein Erbfall kann viele rechtliche Probleme mit sich bringen, wenn nicht hinreichend vorgesorgt wird. Der folgende Beitrag stellt dar, was passieren kann, wenn jemand ohne Verfügung von Todes wegen verstirbt, der an einer Gesellschaft beteiligt war.
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Testament mit dem Blick aus der Ewigkeit: Von Elke Fischer
In den kürzlich veröffentlichen Stifterbriefen wurden die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Testamenten ausführlich beschrieben. Blicke ich in die Praxis der Nachlassabwicklung, fällt mehr denn je auf, dass gute Vorarbeit nicht nur den (späteren) Aufwand zeitlichen reduziert, sondern auch enorme Kosten sparen kann.
stifterbrief_21_2020 vom 20-05.pdf
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Testamentsvollstreckung und ihre stiftungsrechtlichen Grenzen
Wie in unserem letzten Beitrag beleuchtet, kann die Anordnung einer Testamentsvollstreckung auch mit der Errichtung von Todes wegen verbunden werden. In diesem Fall legt der Erblasser die Grundzüge der späteren Stiftung schon zu Lebzeiten fest, betraut jedoch einen Testamentsvollstrecker mit der eigentlichen Errichtung und der Einleitung des Anerkennungsverfahrens. Der Testamentsvollstrecker hat in diesem Fall keine freie Hand bei der Konzipierung der Stiftung, da der Erblasserwille ihm Leitlinien und Grenzen vorgibt. Es ist schließlich keine „Stiftung des Testamentsvollstreckers“, sondern dieser tritt als verlängerter Arm des Erblassers bzw. Stifters auf.
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Testamentsvollstreckung und die Stiftung
In unserem ersten Beitrag zum Thema Testamentsvollstreckung haben wir erklärt, worin die Aufgaben des Testamentsvollstreckers bestehen und in welchen Situationen sich die Einsetzung eines solchen in der Praxis anbieten. In diesem zweiten Teil werden wir erläutern, weshalb die Systeme Testamentsvollstreckung und Stiftung sich ergänzen und nebeneinander genutzt werden können.
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Testamentsvollstreckung und der Wunsch nach gesicherter Vermögensnachfolge
Geht es um die Fragen der Weitergabe von Vermögen an Familienangehörige oder Dritte, stellen sich einem Erblasser unterschiedliche erbrechtliche Möglichkeiten. Bekanntes und oft genutztes Instrument der gewillkürten Erbfolge ist das Testament, welches schriftlich und eigenhändig abgefasst werden muss und dem ein entsprechender Erblasserwille entnehmbar ist. Je komplexer sich die Situation im Umfeld des Verfügenden darstellt, desto genauer muss diese mit den jeweiligen steuerlichen und rechtlichen, aber auch inter- und intrapersonellen Auswirkungen beleuchtet werden.
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Stiftungen als Instrument im Vermögensschutz: Von Thorsten Klinkner
Eigentümer setzen zu Recht viel daran, dass das mit viel Energie und Risiko aufgebaute Familienvermögen nicht zersplittert oder geschädigt werden kann – weder durch Streitigkeiten, ungünstige steuerliche Lösungen noch die Angst vor Verantwortung. Diese Schutzfunktion bietet die unternehmensverbundene Stiftung.
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Eine durchdachte Familienstiftung schafft ein belastbares Fundament für den nachhaltigen Familienfrieden: Von Thorsten Klinkner
Familienfrieden fällt nicht vom Himmel, sondern kann systematisch erarbeitet und entwickelt werden. In der eingehenden Betrachtung der involvierten Menschen, der betroffenen Vermögenskreise und der jeweiligen Bedürfnisse liegt die große Chance der Errichtung einer unternehmensverbundenen Stiftung. Der Prozess der Stiftungserrichtung kann offene Fragen oder Disharmonien klären und jedem Familienmitglied seinen Platz geben.
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Unternehmensfortführung - Die stimmige Familienstiftung als Rückgrat: Von Thorsten Klinkner
Es gibt zahlreiche rechtliche und betriebswirtschaftliche Modelle, ein Unternehmen zu strukturieren, um es langfristig fortzuführen. Eine gute Entscheidung folgt aus der sorgfältigen Abstimmung mit der familiären Situation, dem persönlichen Lebensplan und der unternehmerischen Vision. Eine stimmige Familienstiftung bildet dann den i-Punkt einer durchdachten Konzeption.
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(Auch) eine Familie braucht eine Strategie: Von Professor Dr. Tom A. Rüsen
Was hält eine Unternehmerfamilie über Generationen hinweg zusammen? Diese Frage ist für Unternehmer essenziell. Am Wittener Institut für Familienunternehmen (WIFU) ist aus vielen Antworten von vielen Familien über Jahre hinweg ein praxistaugliches Modell entwickelt worden.
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Fördern der Familie in Stiftung und Unternehmen
Wir haben in den bisherigen Beiträgen zum übergeordneten Thema der Förderung und Absicherung der Familie insbesondere die finanzielle Absicherung der einzelnen Familienmitglieder beleuchtet. Neben dieser finanziellen Absicherung tritt die Möglichkeit der Förderung (und ggf. Forderung) der Familienmitglieder auf der Ebene der Stiftung und/oder ggf. stiftungsverbundener Unternehmen.
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Finanzielle Absicherung der Familie durch eine Stiftung (Teil 3 von 3)
Sofern das Vermögen in der Familienstiftung auch für nachfolgende Generationen erhalten bleiben soll, endet die Möglichkeit des Stifters, nach freiem Ermessen die Erträge des Stiftungsvermögens auf die Familie zu verteilen, spätestens mit seinem eigenen Tod.
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Die finanzielle Absicherung der Familie durch eine Stiftung (Teil 2 von 3)
Eine Vielzahl unserer Mandanten ist verheiratet. Wie die Ehe in der Aufgabenteilung ausgestaltet ist, ist ebenso unterschiedlich, wie die Vermögensstruktur der Eheleute.
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Die finanzielle Absicherung der Familie durch eine Stiftung (Teil 1 von 3)
Der Impuls, sich mit dem Thema Familienstiftung zu befassen, entsteht bei unseren Mandanten häufig aus zwei Gründen: Entweder sie sind auf der Suche nach einer klareren Vermögensstruktur unter Nutzung wirtschaftlicher und steuerlicher Vorteile. Oder sie geraten aufgrund eigener Erfahrung in der Familie oder im Freundes- und Bekanntenkreis zu der Überlegung, was eigentlich für ihre Nachkommen im eigenen Versterbensfall gilt.
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Das Berliner Testament und seine Fallstricke
Der Vorteil des Berliner Testaments ist es, die gesetzliche Erbfolge unter Erhaltung einer rechtlichen Bindungswirkung umgehen zu können. Oft vergessen, aber dabei unbedingt zu beachten: Die Kinder, wenn somit zunächst enterbt, können dennoch einen ihnen per Gesetz zustehenden Pflichtteil geltend machen.
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Der Letzte Wille - Vorteile der notariellen Urkunde: Von Notarin Dr. Sabine Krampen-Lietzke
Verfügungen von Todes wegen können auf verschiedene Weise errichtet werden. Insbesondere kann ein Testament eigenhändig verfasst werden. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über häufig verkannte Gefahren und Fallstricke des eigenhändigen Testaments und die Vorteile der notariellen Urkunde.
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Faire Erblösungen (Teil 2 von 2)
Der zweite Teil des Beitrags widmet sich der Frage, welche Ansprüche solchen Familienmitgliedern zustehen, die im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge zu den Erben gehören, jedoch in der Erbfolge übergangen werden.
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Stiftung und Testament (Teil 1 von 2)
„Ich möchte eine faire Erblösung finden!“ – das ist häufig die Wortwahl und das Ansinnen von Unternehmern, wenn die eigene Nachfolgeplanung ansteht. Doch was genau bedeutet „fair“? Darum soll es in diesem zweiteiligen Artikel gehen.
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Das Unternehmertestament – Anforderungen und Fallstricke
Eine erfolgreiche Unternehmerin oder ein erfolgreicher Unternehmer wird am Ende einer erfolgreichen Tätigkeit auf das eigene Lebenswerk zurückblicken und stolz auf die Erfolge sein, die sie bzw. er für sich, das Unternehmen und die eigene Familie geschaffen hat. Es wäre jedoch ein fataler Fehler, wenn sich erst zu diesem Zeitpunkt um eine Nachfolge bemüht werden würde.
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Stiftung und Testament (Teil 2 von 2)
Der erste Teil dieses Beitrages hat einige Grundsätze der erbrechtlichen Gestaltungsmaßnahmen vorgestellt. Im Weiteren wird betrachtet, wie eine optimale Gestaltung durch Vermischung der einzelnen Ansätze gelingt.
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Stiftung und Testament (Teil 1 von 2)
Für die meisten Menschen, insbesondere wenn sie unternehmerisch tätig sind, stellt sich an einem gewissen Punkt in ihrem Leben die Frage nach der Weitergabe der von ihnen aufgebauten Vermögenswerte. Sie sehen sich sodann mit den diversen rechtlichen Möglichkeiten konfrontiert, die sich ihnen bieten.
stifterbrief_03_2020 vom 16-01.pdf
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Vorteile einer unternehmensverbundenen Familienstiftung - Asset Protection bei vollumfänglicher Steuerung des Unternehmens
In unserer Beratungspraxis äußern stiftungsinteressierte Unternehmer im Vorfeld einer möglichen Gründung einer unternehmensverbundenen Familienstiftungen folgende Sorgen: „Redet mir dann künftig die Stiftung oder ein Stiftungsrat/Kuratorium oder gar die gesamte Familie in den operativen Bereichs des Unternehmens hinein?“
Die Antwort lautet: Nur dann, wenn der jeweilige Unternehmer bzw. Stifter dies in der Stiftungssatzung so vorsieht.
stifterbrief_02_2020 vom 09-01.pdf
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Zahlungen einer Familienstiftung an ihre Begünstigen – das sollte beachtet werden
Der Zweck einer Familienstiftung besteht darin, die laut Stiftungssatzung begünstigten Familienmitglieder finanziell aus den Stiftungserträgen und dem freien Stiftungsvermögen zu unterstützen.
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Neues zur Wegzugsbesteuerung – Das BMF reagiert auf das EuGH Urteil „Wächtler“
Verkauft man seine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, an der man zu mindestens 1% beteiligt ist, unterliegt der Gewinn in Deutschland einer Steuerlast bis zu 27%. Während die Besteuerung bei diesem tatsächlichen Geldzufluss noch naheliegt, schlägt der Fiskus für viele Gesellschafter überraschend auch dann zu, wenn diese unverändert an der Gesellschaft beteiligt bleiben und damit auch gar keinen Kaufpreis ausgezahlt bekommen.
stifterbrief_50_2019 vom 19-12.pdf
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So gelingt die für alle Beteiligten stimmige Organstruktur einer Stiftung
Bei der Ausarbeitung einer Satzung gelangen wir in jedem Stiftungsprojekt zu der Überlegung, wie wir mit der Stifterfamilie die passende Organstruktur für alle Beteiligten ausgestalten.
stifterbrief_49_2019 vom 12-12.pdf
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Asset Protection durch eine Familienstiftung fördern: Von Thorsten Klinkner
Eine sorgfältig konzipierte Familienstiftung ist eine wichtige Säule im langfristigen Vermögensschutz und dazu geeignet, eine stabile Basis für die Sicherung und Entwicklung von aufgebauten Vermögenswerten zu bilden. Der Wille des Stifters und die Rolle der Familie stehen dabei im Vordergrund.
stifterbrief_48_2019 vom 05-12.pdf
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Schenkungsteuer - so vermeiden Sie eine „Kettenschenkung“
Das Erbschaft- und Schenkung Steuergesetz (ErbStG) sieht nur in Ausnahmefällen eine Freistellungsmöglichkeit für unentgeltliche Vermögensübertragungen vor. So können unter anderem Betriebsvermögen oder das Familienheim bei Übertragungen an Ehegatten oder Kinder begünstigt werden.
stifterbrief_47_2019 vom 28_11.pdf
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Beteiligung von Kindern in der Unternehmerfamilie (Teil 2 von 2)
In diesem zweiten Teil stellen wir einige Hürden vor, die bei einer solchen Heranführung auf rein unternehmerischer Ebene zu überwinden sind und wie eine Stiftungsstruktur dies erleichtern kann.
stifterbrief_46_2019 vom 14-11.pdf
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Beteiligung von Kindern in der Unternehmerfamilie (Teil 1 von 2)
Unser zweiteiliger Beitrag beleuchtet die Möglichkeit, Kinder in Unternehmerfamilien möglichst früh an das Unternehmen heranzuführen und ihnen dabei gleichzeitig den Freiraum zu lassen, einen eigenen Lebensweg außerhalb des Unternehmens einzuschlagen.
stifterbrief_45_2019 vom 07-11.pdf
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Zuwendungen einer Schweizer Familienstiftung unterliegen nicht der deutschen Schenkungsteuer (Teil 2 von 2)
Fortsetzung des Blogartikels vom 24.10.2019
stifterbrief_44_2019 vom 31_10.pdf
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Zuwendungen einer Schweizer Familienstiftung unterliegen nicht der deutschen Schenkungsteuer (Teil 1 von 2)
In dieser Woche stellen wir Ihnen im ersten Teil unserer Artikelserie die Hintergründe vor, die in einigen Fällen zu einer Doppelbesteuerung der Zuwendungen von Auslandsstiftungen an ihre Begünstigten in Deutschland mit der Einkommensteuer und der Schenkungsteuer geführt haben.
stifterbrief_43_2019 vom 24_10.pdf
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„Ein großer und toller Biergarten“: Von Alexander George
Die Prominenz ist sich einig: Schon im 18. Jahrhundert gab Wolfgang Amadeus Mozart mit den Worten „Hier bin ich gern“ seine Liebeserklärung an München ab. 150 Jahre später formulierte es Ernest Hemingway so: „Fahren Sie gar nicht erst woanders hin, es geht nichts über München“.
stifterbrief_42_2019 vom 17-10.pdf
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Erfolgsfaktoren bei der Unternehmensnachfolge: Von Dr. Marianne Vollmer
Das eigene Unternehmen, das Werk eines ganzen Lebens, soll sicher in die Hände der nächsten Generation übertragen werden. Entscheidend dafür ist u.a., dass es die richtige Nachfolgerin oder Nachfolger gibt.
stifterbrief_41_2019 vom 10-10.pdf
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Die Familienstiftung als Sicherungsinstrument der Unternehmenskultur (Teil 2 von 2)
Unternehmer in unserer Beratungspraxis legen nicht nur großen Wert darauf, dass das aufgebaute Unternehmen (irgendwie) fortbesteht. Das Unternehmen soll einerseits im operativen Bereich flexibel, andererseits die Atmosphäre im Unternehmen, also die gelebte Unternehmenskultur, erhalten bleiben.
stifterbrief_40_2019 vom 02-10.pdf
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Die Familienstiftung als Sicherungsinstrument der Unternehmenskultur (Teil 1 von 2)
Der in unserer unserer Beratungspraxis von stiftungsinteressierten Unternehmern sehr häufig geäußerte Wunsch, das Unternehmen auch nach ihrem Ableben samt seiner Kultur zu sichern, entspringt weniger der Idee eines Denkmals des eigenen „Lebenswerks, sondern vor allem dem Verantwortungsbewusstsein für all diejenigen Menschen, die ihr eigenes Leben mit dem des aufgebauten Unternehmens verwoben haben.
stifterbrief_39_2019 vom 26-09.pdf
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Pauschaldotierte Unternehmenskasse - Kontrolle über das Vermögen erhalten: Von Frank Strehlau
Stiftungsverbundene Unternehmen können ihre Substanz und Reputation durch die pauschaldotierte Unternehmenskasse stärken und ihre Wertekultur unterstützen. Dies schafft viele Vorteile im Employer Branding.
stifterbrief_38_2019 vom 19-09.pdf
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Strategische Regelungen auch auf der privaten Ebene: Von Dr. Christopher Riedel
Die Familienstiftung entbindet Unternehmens- und Vermögenseigentümer nicht davon, die private Nachfolge strategisch zu gestalten und abzusichern. Sinnvolle Regelungen verhindern Streitigkeiten und schützen das private Vermögen. Denn nichts wahrt Vermögensgegenstände besser als der Familienfrieden, während die Familienstiftung für die unternehmerische Kontinuität sorgt.
stifterbrief_37_2019 vom 12-09.pdf
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Sinnvolle Vorsorge: Von Ulrich Welzel
Die Wichtigkeit von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten im privaten Umfeld wie auch Vollmachten im Unternehmensumfeld ist seit vielen Jahren bekannt. Trotzdem haben viele Vermögende und Unternehmer aus unterschiedlichen Gründen keine Absicherung. Informationen dazu gibt es viele, vielleicht zu viele, um einen klaren Entschluss zu fassen.
stifterbrief_36_2019 vom 05-09.pdf
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Die Verbrauchsstiftung als Nachfolgelösung für das Familienvermögen
Familienstiftungen werden zur Absicherung von Familienunternehmen im Regelfall auf einen zeitlich unbegrenzten Bestand hin gegründet, um einen generationenübergreifenden Vermögensschutz zu erreichen. Die Mitglieder der Unternehmerfamilie können dann in dosierter Form und nach den Vorstellungen des Stifters, die er in der Stiftungssatzung verankert, finanziell unterstützt werden.
stifterbrief_35_2019 vom 29-08.pdf
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Vorteile der Familienstiftung gegenüber einer Familien-KG
Gerade im Mittelstand erfreut sich die Familien-KG als Rechtsform an der Spitze des Unternehmerfamilienvermögens großer Beliebtheit. Bei genauer Betrachtung weist die Rechtsform der Familienstiftung jedoch entscheidende Vorteile gegenüber der Familien-KG auf. Diese Vorteile der Familienstiftung stellen wir Ihnen im Folgenden genauer vor.
stifterbrief_34_2019 vom 22-08.pdf
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Stiftungserrichtung führt zu Klarheit in der Familie: Von Thorsten Klinkner
Eine gute Stiftungssatzung ist das Ergebnis eines familieninternen, konsensualen Prozesses, der die Wünsche und Ideen der einzelnen Familienmitglieder aufnimmt und in eine rechtlich und strategisch sichere Form gießt. Dabei legt die Stiftungssatzung auch fest, welche Grundhaltung für die Unterstützung gilt.
stifterbrief_33_2019 vom 15-08.pdf
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