Stifterbrief - ARchiv 2017 und älter

Hier finden Sie alle etwas älteren, aber nicht weniger interessanten Stifterbriefe zum Download.

Wir freuen uns über Ihr Interesse.


Stifterbriefe Archiv 2019

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Neue Anlage-Optionen für Stiftungen - Digitale Immobilieninvestments: Von Heiko Krajewski
Immobilien bieten für Stiftungen planbare kontinuierliche Erträge und Wertsteigerungen. Allerdings ist die Kapitalbindung langfristig hoch und bei einem Direkterwerb sind Erfahrungen in der Verwaltung zwingend erforderlich. Eine neue digitale Anlageoption macht diese moderne Anlageform (auch für kleinere) Stiftungen interessant.
stifterbrief_32_2019 vom 08-08.pdf
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Lidl-Gründer Dieter Schwarz mit interessanter Doppelstruktur: Von Thorsten Klinkner
Lidl gehört zu den Top 10 des deutschen Lebensmittel-Einzelhandels und ist in ganz Europa aktiv. Sehr interessant ist die Struktur der übergeordneten Unternehmensgruppe: Während die Dieter-Schwarz-Stiftung gGmbH 99,9 Prozent der Anteile hält, verfügt die Schwarz Unternehmenstreuhand KG über sämtliche Stimmrechte. Und Lidl wird als Stiftung & Co. KG geführt.
stifterbrief_30_2019 vom 25-07.pdf
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Mögliche Mitglieder des Stiftungsvorstands
Die Organisation einer Stiftung kann simpel und überschaubar gestaltet werden. Häufig ist jedoch der außerhalb der Stiftung stehenden Öffentlichkeit unklar, was ein Beirat und ein Kuratorium sind und welche Kompetenzen diese jeweils haben, es klingt jedoch fremd und komplex.
stifterbrief_29_2019 vom 18-07.pdf
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Satzungsregelungen im Scheidungs- oder Trennungsfall
Eine durchdacht ausgestaltete Satzung einer Familienstiftung kann – bezogen auf die Stifter-Familie – Testament und Ehevertrag in einem sein. Es ist eine gängige Fallgestaltung in unserer Beratungspraxis, dass ein Ehepartner über die Errichtung einer Familienstiftung nachdenkt. In aller Regel ist dies der Ehepartner, der beispielsweise ein Unternehmen oder ein Immobilienvermögen aufgebaut hat und dessen Ziel es ist, diese Vermögenswerte dadurch zu sichern, dass sie nicht ungeplant im Erbfall auf die Nachfolgegeneration und/oder den überlebenden Ehepartner übergehen.
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Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes im Zusammenhang mit immobilienbezogenen Stiftungen
Der Gesetzgeber plant bereits seit längerer Zeit eine Verschärfung des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG), um Steuerumgehungen durch sogenannte Share-Deals zu erschweren. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun hierzu am 8. Mai 2019 einen Referentenentwurf veröffentlicht. Die wichtigsten Neuerungen im Zusammenhang mit der Errichtung immobilienbezogener Stiftungen werden im Folgenden näher vorgestellt.
stifterbrief_25_2019 vom 20-06.pdf
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Führungskräfte als Schlüsselstellen: Von Gudrun Töpfer
Keiner kann es mehr hören: Der Chef muss dies, eine Führungskraft muss das, Leadership und überhaupt. Wo kommen wir her, was diese ganzen Themen angeht? Und wo geht die Reise hin?
stifterbrief_24_2019 vom 13-06.pdf
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Familienstiftung oder Familienverein – diese Punkte sind bei der Rechtsformwahl zu beachten
Um die Unternehmenskontinuität und umfangreiches Privatvermögen in einer gemeinsamen Struktur generationenübergreifend erhalten und erweitern zu können, bietet sich für Unternehmerfamilien die Gründung einer Holding an der Spitze ihres Familienvermögens an.
stifterbrief_23_2019 vom 06-06.pdf
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Wie flexibel ist die Satzung einer Familienstiftung?
In unseren Beratungen begegnen wir sehr häufig der im Titel aufgeworfenen sowie der Folgefrage, ob die Satzung einer Familienstiftung nicht „unabänderlich in Beton gegossen“ sei. Die Antworten auf diese Fragen kann bei der Ausgestaltung der Satzung ganz allein der Stifter geben.
stifterbrief_27_2019 vom 04-07.pdf
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Das Family Office - Optimierung für Schutz und Weiterentwicklung der Vermögenswerte: Von Rolf Klein
Durch die Familienstiftung werden sehr gute Rahmenbedingungen für Vermögen und Unternehmen geschaffen, während das Family Office den operativen Umgang mit dem Vermögen begleiten beziehungsweise managen kann. Aber der Family Officer muss auch in der Lage sein, für kleinere und mittlere Vermögen eine professionelle Struktur zu bieten und so den Vermögensschutz zu optimieren.
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Computerpionier Heinz Nixdorf: Zwei gemeinnützige Stiftungen verwalten das Vermögen: Von Thorsten Klinkner
Knapp vier Milliarden D-Mark Umsatz und einen Gewinn von 172 Millionen D-Mark erwirtschaftete die von Heinz Nixdorf gegründete Nixdorf Computer AG in ihrer besten Zeit. 1990 wurde sie nach einer Krise verkauft, aber das Erbe des Gründers bleibt erhalten: Aus dem Nachlass des 1986 verstorbenen Unternehmers sind die Heinz Nixdorf Stiftung und die Stiftung Westfalen hervorgegangen.
stifterbrief_17_2019 vom 25-04.pdf
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Das Konzept der „Lernenden Organisation“ als Basis für zukunftsgerichtete Unternehmen: Von Gudrun Töpfer
Zum Thema Lernende Organisation ist schon so viel geschrieben worden, dass es mittlerweile schwierig ist, sich im Dschungel aus Konzepten, Begrifflichkeiten und Definitionen zurechtzufinden. Versuchen wir gemeinsam eine Näherung?
stifterbrief_16_2019 vom 18-04.pdf
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Drei Rettungsmöglichkeiten für steuerliche Verlustvorträge der stiftungsverbundenen Unternehmen
Bei der Übertragung eines Familienunternehmens in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft stellt sich die Frage, ob bisher noch ungenutzte steuerliche Verlustvorträge nach der Anteilsübertragung an eine Stiftung mit künftigen Gewinnen verrechnet werden können. Wirtschaftlich betrachtet ist die Möglichkeit zum Ausgleich von Verlustvorträgen mit anfallenden Gewinnen von Interesse, um in Phasen mit hohen Gewinnen einen steuerbedingten Liquiditätsabfluss einzudämmen.
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Familienstiftung und Immobilieninvestments: Erfolgreiche Unternehmen machen es vor: Von Thorsten Klinkner
Das Berliner Immobilienunternehmen Becker & Kries nutzt seit vielen Jahren die Form der Familienstiftung, um den eigenen Immobilienbestand zu halten und dieses Immobilienvermögen zu managen und auszubauen. Das ist ein gutes Beispiel für den Einsatz der Familienstiftung zum Schutz von Immobilien-Investmentportfolios.
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Die unternehmensverbundene Familienstiftung als flexibles Instrument der Unternehmensnachfolge (Teil 2 von 2)
In der Vorwoche habe ich Ihnen die Vorteile einer unternehmensverbundenen Familienstiftung gegenüber der vorweggenommenen Erbfolge dargestellt. Hieran anknüpfend stelle ich Ihnen in dem folgenden Beitrag die Vorteile einer unternehmensverbundenen Familienstiftung gegenüber einer Nachfolgeregelung in einem Testament oder in Form von Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag vor.
stifterbrief_13_2019 vom 28-03.pdf
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Die unternehmensverbundene Familienstiftung als flexibles Instrument der Unternehmensnachfolge (Teil 1 von 2)
Die zweiteilige Artikelserie stellt Ihnen diese und nächste Woche die Vorteile einer Familienstiftung gegenüber alternativen Nachfolgelösungen zu Lebzeiten und auf den Erbfall vor. Die Serie startet mit den Vorteilen einer unternehmensverbundenen Familienstiftung gegenüber der vorweggenommenen Erbfolge.
stifterbrief_12_2019 vom 21-03.pdf
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Über den Pflichtteil - Streitigkeiten bei der Stiftungserrichtung vermeiden: Von Dr. Christopher Riedel
Für die Gestaltung und Errichtung der Familienstiftung ist es unausweichlich, dass innerhalb der Familie weitgehende Einigkeit darüber besteht. So kann Widerstand gegen die Familienstiftung dazu führen, dass im Sinne des erbrechtlichen Pflichtteils eine Abfindung gezahlt wird.
stifterbrief_11_2019 vom 14-03.pdf
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Stiftung und Testament (Teil 4 von 4)
Zum Abschluss der Artikelserie möchte ich Ihnen diese Woche den Königsweg vorstellen, um die Weichen für Ihre Vermögensnachfolge bereits zu Lebzeiten nach Ihren Wünschen zu stellen, in dem Sie eine Stiftung errichten und mit einem Testament zu Lebzeiten in Einklang bringen.
stifterbrief_10_2019 vom 07-03.pdf
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Stiftung und Testament (Teil 3 von 4)
Nachdem Sie in den letzten Wochen die beiden Bausteine „Stiftung“ und „Testament“ als separate Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre Nachfolge kennengelernt haben, stelle ich Ihnen diese Woche die Möglichkeit vor, eine Stiftung durch Testament („Stiftungserrichtung von Todes wegen“) zu errichten. Dies ist eine der Möglichkeiten, beide Wege in Einklang zu bringen.
stifterbrief_09_2019 vom 28-02.pdf
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Stiftung und Testament (Teil 2 von 4)
Nachdem ich Ihnen im ersten Teil der Artikelserie das „klassische Testament“ als Möglichkeit für Ihre Nachfolgeplanung skizziert habe, stelle ich Ihnen diese Woche die Errichtung einer Stiftung ohne Testament zu Lebzeiten als zweite von vier Alternativen vor.
stifterbrief_08_2019 vom 21-02.pdf
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Stiftung und Testament (Teil 1 von 4)
Bei den Worten „Stiftung“ und „Testament“ handelt es sich um zwei schwergewichtige Antworten, wenn wir uns die folgende Frage stellen: Was geschieht nach meinem Leben mit dem von mir aufgebauten Vermögen?
stifterbrief_07_2019 vom 14-02.pdf
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Bedingungen für Veränderungen in Unternehmen: Von Gudrun Töpfer
Nachdem wir im ersten Teil unserer kleinen Serie (der Artikel erschien am 06.12.2018. Sie finden ihn unter den Rubriken Stifterbriefe bzw. Downloads) einige Herausforderungen und Veränderungen benannt haben, die auf Unternehmen in der unmittelbaren Zukunft zukommen werden, befassen wir uns einmal mit der Frage, was denn in einem Unternehmen geschieht, das betroffen ist.
stifterbrief_06_2019 vom 07-02.pdf
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Studie zeigt: Unternehmensnachfolge in Deutschland braucht neue Wege: Von Thorsten Klinkner
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag bringt jährlich seinen „Report zur Unternehmensnachfolge“ heraus. Die Aussichten stimmen nicht gerade positiv, denn die Nachfolge wird für viele Unternehmer schwieriger. Als Option kann sich die Familienstiftung anbieten, mit der sich die Nachfolge über viele Generationen hinweg gestalten lässt.
stifterbrief_SE_Jan_2019 vom 28-01.pdf
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Absicherung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen mit einer Familienstiftung (Teil 2 von 2)
Fortsetzung des Artikels vom 24.01.2019
stifterbrief_05_2019 vom 31-01.pdf
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Absicherung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen mit einer Familienstiftung (Teil 1 von 2)
Für inhabergeführte land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die sich seit mehreren Generationen im Eigentum der Familie befinden, stellen sich bei der Suche nach einer Nachfolgeregelung existenzielle Kernfragen.
stifterbrief_04_2019 vom 24-01.pdf
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Mit Stiftung und Familienunternehmen an die Börse - die Stiftung & Co. KGaA macht es möglich
Der Gang an die Börse kann für aufstrebende Unternehmen einen wesentlichen Wachstumshebel darstellen. Das frisch eingesammelte Kapital ermöglicht Wachstumsinvestitionen, um das Unternehmen fit für die Zukunft zu machen. Hinzu kommt der steigende Bekanntheitsgrad.
stifterbrief_03_2019 vom 17-01.pdf
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Stiftung dient der Wahrung und Förderung der Familieninteressen: Von Thorsten Klinkner
Grundig ist eine deutsche Erfolgsgeschichte. Der Hersteller von Unterhaltungselektronik existiert zwar heute nur noch als Warenzeichen. Aber die Familienstiftung des Unternehmensgründers Max Grundig verwaltet weiterhin ein sehr großes Vermögen. Die Max Grundig Stiftung existiert bereits seit 1970.
stifterbrief_02_2019 vom 10-01.pdf
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Auf diesen vier Wegen kann eine Familienstiftung Geld an die Stifterfamilie übertragen (Teil 2 von 2 - Teil 1 erschien am 27.12.2018)
Nachdem Sie in der letzten Woche bereits zwei bewährte Wege kennengelernt haben, um Geld einer Familienstiftung an die Stifterfamilie zu übertragen (laufende Zuwendungen und die Vergütung von Dienstleitungen) werden in dem Beitrag dieser Woche zwei weitere Übertragungswege vorgestellt: Der Erwerb von Stiftungsvermögen gegen die Zahlung von Kaufpreisraten und die Vergabe von Darlehen.
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Stifterbriefe Archiv 2017

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Erfolgsfaktor Nr. 1: Die Kunst gemeinsam zu denken: Von Herbert Haberl
Das Motiv eines Unternehmers, seine Gesellschaft in Stiftungshand zu legen, entspringt aus
dem Wunsch der transgenerationalen, umfassenden Asset Protection. Um das Unternehmen
unter dem rechtlichen Schutz der Stiftung langfristig erfolgreich zu führen, müssen aber
alle Beteiligten – Familie, Arbeitnehmer etc. – wertschätzend auf dem Weg mitgenommen werden.
Daher kommt es auf eine gute Führungskultur an, die der Struktur der Stiftung gerecht wird.
stifterbrief 32_2017 28-12.pdf
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Die Familienstiftung als Vermieterin – Teil 2 von 2
Neben der anhaltenden Niedrigzinsphase und vergleichsweise geringen Einnahmeschwankungen
sorgen nicht zuletzt steuerliche Anreize dafür, dass Immobilien einen interessanten Baustein für
eine langfristige Vermögensanlagestrategie darstellen.
stifterbrief 31_2-2017 21-12.pdf
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Die Familienstiftung als Vermieterin – Teil 1 von 2
Neben der anhaltenden Niedrigzinsphase und vergleichsweise geringen Einnahmeschwankungen
sorgen nicht zuletzt steuerliche Anreize dafür, dass Immobilien einen interessanten Baustein für
eine langfristige Vermögensanlagestrategie darstellen.
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Das enkelfähige Unternehmen
Das Für und Wider einer unternehmensverbundenen Familienstiftung wird immer wieder in der Presse sowie unter Beratern diskutiert. Kritiker unternehmensverbundener Familienstiftungen führen oftmals ins Feld, dass die Stiftung eine starre, komplexe und unflexible Struktur darstelle.
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stifterbrief 30-2017 07-12.pdf
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Steuervergünstigungen auch für Verwaltungsvermögen nutzen: Von RA Dr. Christopher Riedel
Die unstrukturierte Übertragung von nicht privilegiertem Betriebsvermögen wie Cash und Wertpapieren kann für eine Familienstiftung teuer werden und die Vermögenssubstanz schädigen.
stifterbrief 29-2017 30-11.pdf
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Vermögensübertragung an eine Familienstiftung – Diese Wege stehen zur Verfügung
Für die Übertragung von Vermögen an eine Familienstiftung kommen grundlegend drei Übertragungswege in Frage: Der Stifter kann sein Vermögen an die Stiftung vererben, zu Lebzeiten verschenken oder verkaufen.
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Die Betriebsaufspaltung - Fluch oder Segen für Stiftungen?
(Teil 2 von 2)
Fortsetzung des Blogartikels von Herrn Jaenecke vom 09.11.2017
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Die Betriebsaufspaltung – Fluch oder Segen für Stiftungen?
(Teil 1 von 2)
Die Konstellation einer Betriebsaufspaltung ist bis heute nicht gesetzlich geregelt und basiert ausschließlich auf der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, die auch von der Finanzverwaltung umgesetzt wird.
stifterbrief 27_1-2017 09-11.pdf
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Wohnungsunternehmen als Gestaltungsbaustein zur Erbschaftsteuerminimierung
Die im Stiftungsgeschäft geregelte erstmalige Vermögensübertragung des Stifters an die Stiftung unterliegt der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Anschließend unterliegt das Stiftungsvermögen in Zeitabständen von 30 Jahren der Erbersatzsteuer. Insbesondere für Stiftungen, deren Tochtergesellschaften Immobilien vermieten, kann hierbei eine sehr hohe steuerliche Einmalbelastung entstehen. Grund hierfür ist die steuerliche Bewertung dieser Tochtergesellschaften zum Ertragswert oder zum Substanzwert, da beide Werte nur bedingt den eigentlichen Liquiditätszufluss berücksichtigen.
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stifterbrief 26-2017 02-11.pdf
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Besteuerung der Zuwendungen an die Begünstigten einer Familienstiftung
Der Zweck einer Familienstiftung besteht darin, die in der Satzung als Begünstige (Destinatäre) festgelegten Familienmitglieder in Form von Zuwendungen aus den laufenden Erträgen des Stiftungsvermögens heraus zu unterstützen.
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stifterbrief 25-2017 26-10.pdf
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Schutz von Immobilienvermögen mit einer ausländischen Familienstiftung
Das Vermögen von Familienstiftungen in Deutschland unterliegt in Zeitabständen von 30 Jahren der sogenannten Erbersatzsteuer. Eine Freistellung von Immobilien von der Erbersatzsteuer ist in der Regel nicht möglich.
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stifterbrief 24_2017 19-10.pdf
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Immobilienbezogene Familienstiftungen und die Gewerbesteuer – Diese beiden Fallstricke sollten beachtet werden
Kapitalgesellschaften, wie die GmbH oder AG, unterliegen in Deutschland aufgrund ihrer
Rechtsform automatisch der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Zusammen führen
beide Steuerarten zu einem Ertragsteuersatz von ca. 30 %, der je nach Höhe des
Gewerbesteuer-Hebesatzes der Gemeinde variiert.
stifterbrief 23-2017 12-10.pdf
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Ausländische Trusts - Keine Nachfolgelösung für inhabergeführte Unternehmen
Bei den Weichenstellungen ihrer familiären und unternehmerischen Zukunft stellt sich
für Unternehmerfamilien die Frage, wie das über Generationen hinweg aufgebaute und
wertgeschätzte Familienvermögen bestmöglich geschützt werden kann. Regelmäßig kommt
bei diesen Planungen die Frage auf, ob nicht auch ein ausländischer Trust eine attraktive
Alternative zu einer Stiftung darstellen kann. Meist sind mit Trusts die unterschiedlichsten
Vorstellungen verbunden. Zum einen Fällt das Stichwort „Trust“ im Zusammenhang mit dem
ein oder anderen Steuerstrafverfahren, andererseits werden Trusts im Ausland von diversen
Anbietern als „Wundermittel“ zur legalen Steuerminimierung angepriesen.
stifterbrief 22-2017 05-10.pdf
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Aktuelle Fragen zum Schicksal nicht entnommener Gewinne bei der Übertragung von Personengesellschaften an eine Familienstiftung
Gesellschafter einer Personengesellschaft kennen das Problem: Nach Ablauf eines erfolgreichen Jahres kommt es zu einer sofortigen hohen Einkommensteuerbelastung der erzielten Gewinne. Auch wenn diese Gewinne durch den Gesellschafter nicht entnommen werden, hat er sie dennoch sofort zu versteuern, weil für Personengesellschaften ein sogenanntes Transparenzprinzip gilt. Nach der Betrachtungsweise des Transparenzprinzips unterliegt nicht die Personengesellschaft der Einkommensteuer, sondern ihre Gesellschafter (sofern es sich um natürliche Personen handelt).
stifterbrief 21-2017 28-09.pdf
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Gauselmann-Familienstiftung: Nachfolge sichern, Familie mitnehmen: Von Thorsten Klinkner
Mit der Gauselmann-Familienstiftung hat der bekannte Unternehmer Paul Gauselmann
die rechtliche und strategische Grundlage dafür geschaffen, dass seine internationale
Gruppe auch in Zukunft in gewohnter Form fortgeführt wird und seine ethischen und
strategischen Vorstellungen dauerhaft umgesetzt werden. Die zweite und dritte Generation
hat der Unternehmensgründer auch bereits eingebunden.
stifterbrief 20-2017 21-09.pdf
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Sichere Planbarkeit der Erbschaftsteuer mit einer Familienstiftung
Um zu vermeiden, dass das Vermögen einer Familie auf Ebene einer Familienstiftung
auf ewig der Besteuerung entzogen wird, sieht das Erbschaftsteuer- und
Schenkungsteuergesetz (ErbStG) im Turnus von 30 Jahren eine sogenannte
Erbersatzsteuer (auch „Ersatzerbschaftsteuer“ genannt) auf das Stiftungsvermögen vor.
stifterbrief 19-2017 14-09.pdf
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Die Stiftungsaufsicht - Gegner, Verbündeter oder kritisch mitdenkender Partner? (Teil 2)
Fortsetzung des Experten-Blogs vom 31.08.2017
stifterbrief 18_2-2017 07-09.pdf
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Die Stiftungsaufsicht – Gegner, Verbündeter oder kritisch mitdenkender Partner? (Teil 1)
Wer in der Stiftungsaufsicht nur ein reglementierendes, überwachendes und den Stifter in seiner Freiheit einschränkendes Kontrollgremium sieht, tut ihr Unrecht und wird damit auch dem eigenen Anspruch der Stiftungsbehörden nicht gerecht.
stifterbrief 18_1-2017 31-08.pdf
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Geschlossene Immobilienfonds als zulässige Anlageklasse für Stiftungen
Sämtliche Stiftungsgesetze der Länder sehen als Grundsatz den Erhalt des
Stiftungsvermögens in seinem Wert vor. Folglich darf der Wert des
Stiftungsvermögens in keiner Weise verringert werden, wie etwa durch
eine Schenkung von Stiftungsvermögen an Dritte oder einen Verkauf
unter Wert.
stifterbrief 17-2017 24-08.pdf
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Die gemeinnützige Stiftung - Das sollte beachtet werden (Teil 2)
Im Fall einer positiven Feststellungsentscheidung über den Status der Gemeinnützigkeit werden einer gemeinnützigen Stiftung folgende steuerliche Begünstigungen eingeräumt:
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Die gemeinnützige Stiftung - Das sollte beachtet werden (Teil 1)
Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung bietet die Möglichkeit, sich einen Herzenswunsch zu erfüllen und dabei gesellschaftliche Verantwortung durch die Förderung gemeinnütziger Zwecke zu übernehmen.
stifterbrief 16_1_2017 10-08.pdf
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Die Familienversammlung – Zuständigkeiten der Familie
Nach § 81 Absatz 1 BGB ist im Hinblick auf die Stiftungsorganisation einer Familienstiftung zur Anerkennung und für den Bestand einer Stiftung lediglich ein Vorstand mit zumindest einem Vorstandsmitglied obligatorisch.
stifterbrief 15-2017 03-08.pdf
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Errichtung einer Familienstiftung – Begünstigung durch das Steuerklassenprivileg
Die unentgeltliche Übertragung von Vermögen an eine Familienstiftung durch den Stifter unterliegt den Regelungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG). Eine vollständige Freistellung von der Besteuerung ist für Betriebsvermögensübertragungen nicht erst seit Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform 2016 bei Erfüllung restriktiver Voraussetzungen möglich. Für vermietete Immobilien sind die Voraussetzungen der Begünstigung nur schwer erfüllbar. Bei der Übertragung von Privatvermögen ist im Regelfall keine Freistellung möglich.
stifterbrief 14-2017 27-07.pdf
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Aufbau und Schutz von Immobilienvermögen mit einer Familienstiftung
Die anhaltende Niedrigzinsphase macht Immobilien für institutionelle und private Anleger zu einem der wertvollsten Bausteine ihres Vermögensaufbaus. In Anbetracht des erreichten Schuldenstands von Staaten, Unternehmen und Privathaushalten scheint eine Umkehr dieser Entwicklung kaum absehbar.
stifterbrief 13-2017 19-07.pdf
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Stabilisierung einer Betriebsaufspaltung durch eine Familienstiftung: Von Thorsten Klinkner
Ausgehend von einer verbreiteten familiären Konstellation (Unternehmer, Ehegatte, zwei Kinder) gibt der folgende Artikel in der gebotenen Kürze einen Vergleich zwischen der gesetzlichen Erbfolge und den Möglichkeiten der Nachfolgeplanung mittels einer Familienstiftung.
stifterbrief 12-2017 12-07.pdf
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"Doppelt hält besser" Schutz von Familienunternehmen mit einer Doppelstiftung
Gerade für mittelständische Familienunternehmen kann das Instrument der sog. Doppelstiftung eine
interessante Möglichkeit darstellen, um die Vorteile einer Familienstiftung mit den Vorteilen einer
gemeinnützigen Stiftung zu kombinieren.
stifterbrief 11-2017 06-07.pdf
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Die Familienstiftung als Holding - sichern und weiterentwickeln
Aufgrund vielseitiger Risiken kann sich für Unternehmer der Aufbau einer Unternehmensstruktur
unter Einsatz mehrerer Gesellschaften anbieten
stifterbrief 10-2017 29-06.pdf
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Lebzeitige Vermögensübertragung auf eine Familienstiftung versus gesetzliche Erbfolge: Von Thorsten Klinkner
Ausgehend von einer verbreiteten familiären Konstellation (Unternehmer, Ehegatte, zwei Kinder) gibt der folgende Artikel in der gebotenen Kürze einen Vergleich zwischen der gesetzlichen Erbfolge und den Möglichkeiten der Nachfolgeplanung mittels einer Familienstiftung.
stifterbrief 09-2017 22-06.pdf
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Änderung der Satzung einer Familienstiftung
Vielfach begegnet uns in der Beratungspraxis die Frage: Sind zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen der Satzung einer Familienstiftung möglich? Die Antwort auf diese Frage muss verkürzt lauten: „Es kommt darauf an“. Die Folgefrage drängt sich auf: „Worauf kommt es an?“
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Advanced Care Planning für Unternehmer mit Familienstiftungen: Von Prof. Dr. Dr. Gierhake und Thorsten Klinkner
In den letzten Jahren wurden im medizinisch-psychologischen Bereich mit „Advance Care Planning (ACP)“ leistungsfähige Methoden und Instrumente geschaffen, die von ernsten Krankheiten betroffenen oder alten Menschen eine möglichst hohe Lebensqualität bis zum Lebensende ermöglichen sollen. Der Unterschied zu vergleichsweise einfachen und „formularmäßigen“ Patientenverfügungen besteht darin, dass später zu fällende Entscheidungen zusammen mit dem vertrauten familiären und sozialen Umfeld des Betroffenen möglichst konkret vorbereitet und die Entscheidungsgrundlagen genau dokumentiert werden.
stifterbrief 07-2017 08-06.pdf
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Familienstiftung – Vermögensschutz für die Familie
Das Thema „Stiftung“ begegnet den meisten Menschen zuerst in der (wirtschaftsorientierten) Presse. Die Lektüre solcher Artikel mag Interesse wecken, bringt jedoch häufig nur wenig Klarheit.
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Gute Entscheidungen brauchen gute Vorbereitung: Von Monika Börner
Die Inhaberschaft an einem Familienunternehmen hat für viele Anteilseigner eine starke emotionale Seite. Ob Gründer oder Erbe, im Unternehmen aktiv oder Verantwortung tragender Gesellschafter – es stellt sich oft eine schwer zu beschreibende emotionale Verbundenheit zum Familienunternehmen ein.
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Steuerung stiftungsverbundener Unternehmen durch eine Familienstiftung
Unternehmensbeteiligungen können im Wege der Errichtung einer Familienstiftung durch den Stifter oder alternativ durch den Stifter oder einen Dritten zu einem Zeitpunkt nach der Errichtung der Familienstiftung im Wege der Zustiftung auf diese übertragen werden.
stifterbrief 04-2017 16-05.pdf
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Pflichtteilsansprüche machen die Stiftung nicht unmöglich: Von Dr. Christopher Riedel
Die Stiftung ist kein Instrument, um ausgehend von kurzfristigen Erwägungen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auszuschließen. Aber es existieren Gestaltungsinstrumente, damit die stifterische Asset Protection nicht an Pflichtteilsforderungen scheitern muss.
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„Good games depend on good rules“. Mit guten Regeln Familie und Unternehmen zusammenhalten: Von Michael Höchsmann
Michael Höchsmann ist Berater für Familienunternehmen
„Good games depend on good rules, more than they depend on good players“, formulierte einst der amerikanische Nobelpreisträger für Ökonomie, James Buchanan. In der Tat sind es die Grundregeln für das Zusammenspiel von Familie und Unternehmen, die den entscheidenden Erfolgsfaktor für die Überlebensfähigkeit von Familienunternehmen ausmachen.
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Risikomanagement fördert langfristigen Stiftungsgedanken: Von Thomas Lenerz
Das Risikomanagement für Stiftungen bei allen Investitionsentscheidungen ist das Stichwort und die Herausforderung überhaupt für jeden Stiftungsvorstand und Vermögensverwalter. Zwingende Voraussetzung überhaupt ist der Erhalt des Stiftungsvermögens, aber es muss auch Ausschüttungssicherheit bestehen, um dem Stiftungszweck dauerhaft erfüllen zu können. Der Vermögensverwalter ist gefordert, bei so geringem Risiko einen möglichst hohen ausschüttungsfähigen Ertrag zu erwirtschaften.
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2016 und früher


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Familienstiftung - Zielsetzung und Vorteile einer Präambel: Von Thorsten Klinkner
Zur Errichtung einer Familienstiftung ist eine Stiftungsverfassung zu entwickeln, die die individuellen Vorstellungen des jeweiligen Stifters zum Ausdruck bringt.
Eine solche Stiftungsverfassung einer Familienstiftung besteht aus dem sogenannten Stiftungsgeschäft, durch das der Wille des Stifters, ein bestimmtes Vermögen der Familienstiftung zu widmen, in Erscheinung tritt, sowie der Stiftungssatzung.
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Stiftung schafft Stabilität und Kontinuität: Von Thorsten Klinkner
Die Firma Enercon mit Sitz im niedersächsischen Aurich zählt zu den Pionieren und weltweit führenden Unternehmen in der Erzeugung von Windenergie. Gründer Dr. h. c. Aloys Wobben hat alle Anteile 2012 in eine Familienstiftung überführt. Auf diese Weise konnte er sich zurückziehen, aber gleichzeitig die Zukunft sichern – strategisch und gesellschaftsrechtlich.
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„Beim Enkel zerfällt´s“ - Mit einer Familienstrategie die Risiken der Erbfolge reduzieren: Von Michael Höchsmann
Michael Höchsmann ist Berater für Familienunternehmen
Viele mittelständische Familienunternehmen müssen sich zur Zeit mit der Bewältigung des Generationswechsels auseinandersetzen. Die Gründergeneration der Nachkriegszeit und des anschließenden Wirtschaftswunders hat das Rentenalter bereits erreicht oder wird es in wenigen Jahren erreichen.
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Stiftungssatzung - Auf die Details kommt es an: Von Thorsten Klinkner
Bei Aldi Nord brodelt es, es wird gerichtlich um die Vorherrschaft einer der drei Familienstiftungen gerungen, die 19,5 Prozent des Gesamtvermögens kontrolliert. Grund dafür ist eine nicht konforme Satzungsänderung, die zeigt, wie wichtig die sorgfältige Satzungsgestaltung und laufende Kontrolle des satzungsgemäßen Vorgehens einer Familienstiftung ist. Aber auch, welche Rolle familiäre Befindlichkeiten bei der Satzungsgestaltung spielen können.
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Familienunternehmen als Teil der Lebensgeschichte und der Zukunft: Von Prof. Dr. Markus Platz
Unternehmensnachfolge als Optimierung des Gesamtsystems aus Familienunternehmen und Unternehmerfamilie unter Berücksichtigung seines sozio-emotionalen Wertes.
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Karl Albrecht und die Stiftung als Top-Holding: Von Thorsten Klinkner
Der Aldi-Gründer und reichste Deutsche, Karl Albrecht, hat es bereits 1973 vorgemacht: Die Familienstiftung, die rund 75 Prozent des Aldi Süd-Vermögens kontrolliert, bedeutet Unternehmensschutz und Familienversorgung. Und die Integration in ein Doppelstiftungs-Modell sorgt dafür, dass unter gewissen Umständen der gemeinnützige Faktor zum Tragen kommt.
stifterbrief07-2016.pdf
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Familienstiftung – Ziele und Motive:
Mit der Familienstiftung können Sie Ihre Ziele und Motive festlegen.
stifterbrief06-2016.pdf
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Familienstiftung und Testamentsvollstreckung – Vergleich zweier Instrumente zur langfristigen Versorgung der Familie: Von Thorsten Klinkner
stifterbrief5-2016.pdf
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Würth-Gruppe: „Die Enkel können nicht das Firmengeld für Ferraris verjubeln.“: Von Thorsten Klinkner
Der erfolgreiche Unternehmer Reinhold Würth hat seine Adolf Würth GmbH & Co. KG und die österreichische Würth Promotion Ges. m. b. H. als Eigentümerinnen zahlreicher weltweiter Gesellschaften schon vor fast 30 Jahren in fünf Familienstiftungen eingebracht. Damit ist die Würth-Gruppe ein glänzendes Praxisbeispiel für die Einrichtung einer unternehmensverbundenen Stiftung als Top-Holding.
stifterbrief04-2016.pdf
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Erbschaftsteuer - Unklare Aussichten erschweren die Planung: Von Thorsten Klinkner
Bis zum 30. Juni 2016 muss der Gesetzgeber ein verfassungskonformes Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz auf den Weg gebracht haben. Doch der Weg dahin ist steinig, immer neue Ideen und Befürchtungen werden diskutiert. Eine langfristige Option zur unternehmerischen Strukturplanung ist die Familienstiftung. Diese stellt gerade nicht auf kurzfristige Gesetzesvorlagen ab.
stifterbrief03-2016.pdf
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Wer sind Deutschlands Stifterinnen und Stifter?: Von Thorsten Klinkner
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat 700 deutsche Stifterinnen und Stifter befragt und legte eine umfassende Studie zu ihren Motiven, ihrem Engagement und ihren Ansichten vor. Im Ergebnis zeigen sich erheblich veränderte Tendenzen als bei der letzten Erhebung relevanter Daten vor 10 Jahren.
stifterbrief02-2016.pdf
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Die Familienstiftung als Instrument im Vermögensschutz: Von Thorsten Klinkner
Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen aufgrund ihrer Organstellung zahlreichen Haftungsrisiken im operativen Geschäft. Dies kann zu schweren Konsequenzen im Privatvermögen führen und dieses in der Substanz bedrohen. Die Familienstiftung steht als Option im Gesellschaftsrecht für die strategische Asset Protection und reduziert je nach Ausgestaltung die Risiken einer Haftung des Privatvermögens erheblich.
stifterbrief01-2016.pdf
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Stiftung strukturiert das Eigentum auch in schwierigen Zeiten: Von Thorsten Klinkner
Viele Familienunternehmen stehen vor einer Nachfolgeproblematik. Findet der Senior-Unternehmer eine adäquate neue Führung in der Eigentümerfunktion, um die mit viel Einsatz entwickelte Ertragsquelle langfristig für die Familie zu erhalten? Ist das nicht möglich, steht das Unternehmen in seinem Bestand auf dem Spiel. Eine Option: Die Familienstiftung kann an die Stelle des Eigentümers treten und damit das rechtliche Fundament dafür schaffen, ein Unternehmen auch dann in die Zukunft zu führen, wenn die Familie keinen Verantwortlichen stellt. Die Erträge fließen dennoch der Familie zu.
stifterbrief11-2015.pdf
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Die neue Erbschaftsteuer kommt – Stiftung bleibt bedenkenswerte Option: Von Thorsten Klinkner
Der Regierungsentwurf zur verfassungsrechtlich geforderten Erbschaft- und Schenkungsteuer befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Noch dieses Jahr könnte das neue Gesetz verabschiedet werden. Auf Unternehmen wird das erhebliche Auswirkungen haben. Für strategisch denkende Unternehmer ändern sich die Rahmendaten. Weiterhin ist die Stiftung eine alternative Form zur langfristigen Gestaltung unternehmerischer und familiärer Interessen.
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Erbschaftsteuer - Gesetzentwurf verdeutlicht Änderungen?: Von Thorsten Klinkner
Vier Punkte stehen bei der Neuregelung der Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen im Vordergrund, wie der Referentenentwurf des neuen Gesetzes aus dem Bundesfinanzministerium herausstellt.Wer die Medienberichte zur Neuregelung der Erbschaftsteuer bei Unternehmensübertragungen verfolgt, stößt vielerorts auf Rätselraten.
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Familienstiftung zur Nachfolgeregelung - Günther Fielmann macht es vor: Von Thorsten Klinkner
Die Mehrheit an der Fielmann AG gehört der von Unternehmensgründer Günther Fielmann errichteten Fielmann Familienstiftung. Sie soll eine generationenübergreifende Unternehmensnachfolge sicherstellen. Aus diesem Grund hatte der Optiker im Jahr 2012 einen großen Teil seiner Aktien an die Stiftung übertragen.
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Mit der Stiftung das Vermögen strategisch steuern: Von Thorsten Klinkner
Die Neuregelung der Erbschaftsteuer wird dazu führen, dass die steuerschonende Übertragung von Betriebsvermögen nicht mehr so leicht wie in der Vergangenheit möglich sein wird. Die (unternehmensverbundene) Familienstiftung bietet sich als Option an. Eigentümer sparen durch sie keine Steuern, schaffen aber feste Vermögensstrukturen mit planbaren Steuereffekten.
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Substanzielle Vermögensabflüsse vermeiden – Aufgebautes bewahren und entwickeln: Von Thorsten Klinkner
Die Neuregelung der Erbschaftsteuer bei Betriebsvermögen bringt immer wieder neue Diskussionen auf. Aktuell sieht es so aus, als würde die Freigrenze verhältnismäßig niedrig angesetzt und als würde Privatvermögen in die Betrachtung einbezogen werden. Ein sehr guter Anlass für Unternehmer, langfristige Optionen zum Vermögensschutz zu entwickeln.
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Die Stiftungsaufsicht als kritischer Partner: Von Thorsten Klinkner
Die Behörden sind nicht die Feinde eines potentiellen Stifters. Vielmehr können sie dabei behilflich sein, wirklich individuelle Satzungen auszuarbeiten. Einmischen in den wirtschaftlichen Betrieb einer Familienstiftung tun sie sich nicht.
stifterbrief5-2015.pdf
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Erbschaftsteuer nicht der entscheidende Punkt: Von Thorsten Klinkner
Der Gesetzgeber hat zwar unternehmerfreundliche Regelungen bei der Neugestaltung der Erbschaftsteuer ab Mitte 2016 angekündigt. Doch auch wenn diese nicht umgesetzt werden sollten, haben Unternehmer Optionen für sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten. Eine davon ist die Stiftung.
stifterbrief4-2015.pdf
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Diskussionen beobachten, Optionen entwickeln: Von Thorsten Klinkner
Die Diskussion um die Erbschaftsteuer erhitzt die Gemüter. Unternehmer fürchten eine eigentümerfeindliche Neuregelung, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will niedrige Untergrenzen für die sogenannte „Bedürfnisprüfung“ einziehen und das Privatvermögen berücksichtigen. Eigentümer sollten gemeinsam mit ihrem Berater sinnvolle Alternativen für die strategische Vermögensnachfolge diskutieren.
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Stiften bleibt attraktiv – Trotz Niedrigzins wächst die Zahl der Stiftungen in Deutschland: Von Thorsten Klinkner
Zum Ende des Jahres 2014 zählt der Dachverband insgesamt 20.784 rechtsfähige Stiftungen
bürgerlichen Rechts in Deutschland. Mit diesem Ergebnis verteidigt Deutschland seinen 1. Platz als stiftungsreichstes Land in Europa.
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Optionen für die Firmenübertragung schaffen: Von Thorsten Klinkner
Eine mögliche Neuregelung der Erbschaftsteuer sollte Unternehmer nicht zu Kurzschlussentscheidungen
animieren. Für strategische denkende Familienunternehmer lassen sich Alternativen für
eine langfristig orientierte Unternehmens- und Vermögensnachfolge entwickeln.
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Was will ich als Unternehmer wirklich?: Von Thorsten Klinkner
Erträge sind wichtig für ein Unternehmen – aber sie sind für strategisch denkende Familienunternehmer oft nur Mittel zum Zweck. Das Wesentliche für solche Persönlichkeiten ist oft etwas anders: nämlich der Erhalt und die Sicherung einer echten Philosophie, eines Wertekosmos in Unternehmen und Familie.
19-11-2014newsletter.pdf
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Die Stiftung als Eigentümerin eines Unternehmens: Von Thorsten Klinkner
Vor allem für Familienunternehmer bietet sich eine Stiftungs-Strategie als Option der strategischen und langfristigen Ausrichtung ihres Unternehmens an. Sie verhindern damit unter anderem Nachfolgeprobleme und Erbstreitigkeiten. Doch wie funktioniert dies?
17-11-2014newsletter.pdf
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Substanz und Solidität als Erfolgskriterien: Von Thorsten Klinkner
Die BHF Bank hat eine Studie zu europäischen Familienunternehmen aufgelegt. Diese sind stark kapitalisiert, kaum von Banken abhängig und haben eine nachhaltig starke Ertragskraft – das macht sie für die Zukunft erfolgreich.
27-10-2014newsletter.pdf
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Von den Großen lernen: Von Thorsten Klinkner
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Erbersatzsteuer: Eine genaue Betrachtung lohnt sich: Von Thorsten Klinkner
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Feindliche Übernahmen unmöglich machen: Von Thorsten Klinkner
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Einsatz der Doppelstiftung: Erfolgreicher Unternehmer als Vorbild: Von Thorsten Klinkner
Der bekannte Unternehmer Karl Schlecht (Putzmeister) hat das Modell der Doppelstiftung sehr professionell etabliert. Die Karl Schlecht Stiftung als gemeinnützige Stiftung unterstützt Projekte und Institutionen in den fünf Förderbereichen Leadership, Ethik, Bildung, Kultur und Technik, während die Karl Schlecht Familienstiftung vor allem als Holding einiger Privatunternehmen fungiert.
stifterbrief_22_2019 vom 30-05.pdf
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Die Treuhandstiftung – eine alternative Form der Familienstiftung ohne Erbersatzsteuer? (Teil 4 von 4): Von Mattheo Ens
In unseren vorangegangenen Beiträgen zur Treuhandstiftung haben wir sie rechtlich eingeordnet, die zivil- und haftungsrechtlichen Folgen der Auflagenschenkung und des Treuhandvertrags miteinander verglichen, sowie die erbschaftsteuerlichen Folgen dargestellt. In diesem abschließenden Beitrag werden wir darstellen, inwieweit die „Umwandlung“ einer unselbstständigen Treuhandstiftung in eine rechtsfähige und selbstständige Familienstiftung möglich ist.
In welchen Fällen ist eine Umwandlung sinnvoll?
stifterbrief_21_2019 vom 23-05.pdf
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Die Treuhandstiftung – eine alternative Form der Familienstiftung ohne Erbersatzsteuer? (Teil 3 von 4): Von Mattheo Ens
In unseren ersten beiden Beiträgen zur Treuhandstiftung haben wir sie rechtlich eingeordnet sowie die zivil- und haftungsrechtlichen Folgen der Auflagenschenkung und des Treuhandvertrags miteinander verglichen. In dem nun folgenden Beitrag werden wir die (erbschaft-)steuerlichen Rechtsfolgen darstellen und überprüfen, ob sich die Treuhandstiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge eignet.
stifterbrief_20_2019 vom 16-05.pdf
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Die Treuhandstiftung – eine alternative Form der Familienstiftung ohne Erbersatzsteuer? (Teil 2 von 4): Von Mattheo Ens
In unserem ersten Beitrag zur Treuhandstiftung haben wir ihre Rechtsform (Auflagenschenkung und Treuhandvertrag) eingeordnet. In dem nun folgenden Beitrag werden wir die Rechtsfolgen darstellen und die Unterschiede der Modelle aufzeigen.
stifterbrief_19_2019 vom 09-05.pdf
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Die Treuhandstiftung – eine alternative Form der Familienstiftung ohne Erbersatzsteuer? (Teil 1 von 4): Von Mattheo Ens
In unserer Beratungspraxis wird vermehrt die Rechtsform der sogenannten Treuhandstiftung (auch unselbstständige Stiftung oder fiduziarische Stiftung) angefragt. Interesse weckt dieses Gestaltungsprinzip insbesondere, weil die Vermögensmasse der Treuhand im Gegensatz zur Familienstiftung keiner Erbersatzsteuer unterliegt.
stifterbrief_18_2019 vom 02-05.pdf
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