Antwort:
Ja. Eine Stiftung ist grundsätzlich auf einen zeitlich unbegrenzten Bestand ausgerichtet. Durch die Festlegung entsprechender Regelungen für die Struktur und Besetzung der Stiftungsorgane bleibt die Stiftung flexibel, um ihre Organisationsstruktur an sich verändernde familiäre Rahmenbedingungen anzupassen.