Das Unternehmen mit einer Familienstiftung schützen

KLARHEIT UND STABILITÄT MIT EINER FAMILIENSTIFTUNG

Ihr Lebenswerk soll vor Zersplitterung bewahrt werden? Sie möchten nachhaltig Ihre Familie absichern? Ihnen liegt daran, dass Ihr Unternehmen bestehen bleibt, Ihre Unternehmenskultur weitergelebt wird und Ihre Investitionen dauerhaft geschützt sind? Sie wünschen sich Klarheit bei der Gestaltung langfristiger Strukturen? Sie möchten vermeiden, dass Vermögens- und Führungsfragen zu Streit in der Familie führen?


Die Familienstiftung als Fels in der Brandung

Dann ist es sinnvoll, über die Gründung einer Familienstiftung nachzudenken. Diese Stiftungsform dient in besonderem Maße der Familienförderung und ihrem Frieden, einer sinnvoll gestalteten Unternehmensweitergabe und -fortführung und dem Vermögensschutz. Letztlich ist sie eine Möglichkeit Ihre persönlichen, familiären und unternehmerischen Interessen so miteinander zu verknüpfen, dass auch Kinder und Enkelkinder ermutigt werden, behutsam und individuell  gefördert, die Verantwortung der Familie mitzutragen.


Persönliche Klarheit als Fundament der Familienstiftung

Der Prozess der Gründung einer Familienstiftung setzt auf persönliche Klarheit, denn es werden alle relevanten Lebensbereiche einbezogen. So wie ein Komponist beim Schreiben seiner Partitur entscheidet, wie, wann und welche Instrumente in seinem Werk die Melodie erklingen lassen, die er in sich trägt, werden in einer Familienstiftung mithilfe des Stifterwillens alle wichtigen Fragen beantwortet: Mit klaren Regeln und Entscheidungsbefugnissen, die auf gut und ruhig überlegten Entscheidungen beruhen.

 


Ein Orchestergraben voller Möglichkeiten für die finanziellen Versorgung

Die sichere finanzielle Versorgung lässt sich in einer Familienstiftung mit einem dynamischen Aufbau verbinden. Die Stiftung ähnelt einem Tresor, in den das gesamte Familienvermögen fließen kann, und dort sicher verwahrt und vervielfacht wird. Sie kann Kosten übernehmen (Schul- und Ausbildungskosten der Kinder und nachfolgender Generationen), sie kann Zuwendungen an Begünstigte zahlen oder Mitglieder der Stifterfamilie (als Vorstände oder in anderen Funktionen) vergüten.

 

Die Stiftung kann Erträge ausschütten, deren Erhalt der Empfänger mit einer Abgeltungssteuer von 25 % versteuert. Sie kann Wirtschaftsgüter aus dem Privatvermögen erwerben und somit vor Zugriffen geschützt in das Stiftungsvermögen einfließen lassen. Ähnlich einer Bank, nur zu Ihren eigenen Konditionen, kann sie Darlehen vergeben. Diese können an Stifter, Familienangehörige oder an Unternehmensbeteiligungen vergeben werden. Neben der Vergabe von Fremdkapital kann sich die Stiftung auch mit Eigenkapital an Personen- und Kapitalgesellschaften in freier Höhe beteiligen oder Gesellschaften gründen.
 
In einer Familienstiftung sind auch Veräußerungsgeschäfte aller Art möglich. Auch Immobilien können auf diesem Weg steuerfrei veräußert werden. Eine kluge und professionelle Immobilienverwaltung hat damit die besten Voraussetzungen, die Wertzuwächse unmittelbar in der Stiftung entstehen und wachsen zu lassen.


Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer unternehmensverbundenen Familienstiftung.

Eine autonome Partnerschaft - die Familienstiftung und die Stifterfamilie

Egal, ob es sich um sensible Wirtschaftsgüter, Immobilien, Barvermögen oder betriebliche Beteiligungen handelt: Die Familienstiftung schirmt Privatvermögen vor unternehmerischen Risiken ab und macht es auch dann nicht angreifbar, wenn familiäre oder private Situationen ein erfolgreiches Unternehmen in Bedrängnis geraten lassen. Besser als jede andere Gesellschaftsform schützt sie vor Familienstreitigkeiten, einer Scheidung oder Erb- bzw. Nachfolgestreitigkeiten.

Denn auf der Grundlage eines ganzheitlichen Stiftungskonzeptes können Sie selbstbestimmt die Zukunft Ihrer Nachkommen und Unternehmungen gestalten. In Harmonie und, wenn es Ihnen gefällt, auch mit Pauken und Trompeten.


Wir sind auch  dank unseres erstklassigen Netzwerkes, der beste Partner bei der Gründung einer Familienstiftung für Sie. Steuerberater und Rechtsanwalt Thorsten Klinkner wird Ihre Fragen und Ziele umfassend aus allen Blickwinkeln betrachten. 

 

Unsere Mandantenbetreuung wird mit Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch Ihre Vorstellungen und Ziele besprechen und darauf basierend Ihre möglichen nächsten Schritte besprechen.

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner ist auf die Gestaltung von Familienstiftungen spezialisiert

Thorsten Klinkner

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 100 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.



Unsere Angebote für Unternehmerfamilien

Das Familienunternehmen mit der Familienstiftung schützen
Immobilien mit der Familienstiftung schützen.
Fels in der Brandung_UnternehmerKompositionen_unternehmen sichern - Familienfrieden fördern

Vermögensschutz durch die Familienstiftung