Wie lange dauert die Gründung einer Liechtensteiner Familienstiftung?

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland und Liechtenstein.

 

Zeitrahmen der Gründung einer Liechtensteiner Familienstiftung

 

Die Gründung einer Familienstiftung in Liechtenstein ist effizient durchführbar. Sobald die Stiftungsurkunde erstellt, beglaubigt und die Gründungsanzeige hinterlegt ist, kann die Stiftung innerhalb von 7 bis 10 Werktagen formal bestehen.


Entstehung der Familienstiftung in Liechtenstein

In das Handelsregister muss eine Stiftung in Liechtenstein nur eingetragen werden, wenn sie ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt, oder wenn es sich um eine gemeinnützige Stiftung handelt. Familienstiftungen, die – wie im Regelfall – nicht gewerblich aktiv sind, müssen nicht eingetragen werden. Es wird lediglich die Stiftungsurkunde beim Amt für Justiz hinterlegt, sog. „Gründungsanzeige“. Die Hinterlegung muss innerhalb von 30 Tagen nach Errichtung der Stiftung erfolgen. Ist nur eine Hinterlegung notwendig, entsteht die Familienstiftung mit Unterzeichnung der Errichtungsdokumente.

 

Das Amt für Justiz stellt auf Antrag eine Amtsbestätigung über die Gründungsanzeige aus.

 

Die Gründung einer Familienstiftung in Liechtenstein ist ein strukturierter Prozess, der eine gründliche Vorbereitung und die Begleitung durch juristische Expertise erfordert. Zu den wesentlichen Schritten zählen die Erstellung und Beglaubigung der Stiftungsurkunde, die Hinterlegung der Gründungsanzeige und ggf. die Eintragung ins Handelsregister.

 

Das flexible liechtensteinische Stiftungsrecht ermöglicht es dem Stifter, eine Familienstiftung mit klar definiertem Zweck zu errichten und dabei die Vermögensverwaltung und Begünstigtenbestimmung langfristig und bedarfsgerecht anzupassen. Eine sorgfältige Planung unter Berücksichtigung steuerlicher und rechtlicher Anforderungen ist essenziell, um die Stiftung optimal auf die individuellen Bedürfnisse des Stifters und der Begünstigten abzustimmen.

 


Weitere FAQ zur Familienstiftung in Liechtenstein

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Thorsten Klinkner

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.