Was sind Rechte der Begünstigten einer Liechtensteiner Familienstiftung?

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland und Liechtenstein.

Die Rechte der Begünstigten in einer liechtensteinischen Familienstiftung richten sich nach der Art ihrer Begünstigtenstellung und dem Governance-Rahmen der Stiftung. Das Stiftungsrecht sieht verschiedene Informations- und Kontrollrechte vor, deren Umfang von der Art der Stiftung und von deren Verwaltung abhängt.


Informations- und Kontrollrechte

  • Auskunfts- und Einsichtsrecht: Grundsätzlich haben Begünstigte ein Recht auf Auskunft über ihre Stellung und einen Anspruch auf Einsicht in wesentliche Dokumente der Familienstiftung, wie etwa die Stiftungsurkunde und die Beistatuten. Sie können zudem Auskunft über das Stiftungsvermögen und die Verwaltung verlangen, jedoch nur im Rahmen der Vorgaben der Familienstiftung und des Stiftungsrechts.
  • Einschränkung der Informationsrechte: In Fällen, in denen die Liechtensteiner Familienstiftung der Stiftungsaufsicht untersteht oder eine widerrufliche Stiftung ist und der Stifter selbst als Letztbegünstigter festgelegt ist, haben die Begünstigten keine umfassenden Informationsrechte. Ebenso sind die Informationsrechte eingeschränkt, wenn die Familienstiftung ein unabhängiges Kontrollorgan einsetzt. Begünstigte erhalten in solchen Fällen lediglich den jährlich erstellten Bericht des Kontrollorgans, ohne jedoch weiterführende Einsichtsrechte in die Finanzdokumente der Familienstiftung in Liechtenstein.

Umfangreiche Informationsrechte

Für liechtensteinische Familienstiftungen, die nicht der Stiftungsaufsicht unterstehen und kein unabhängiges Kontrollorgan haben, bestehen umfangreiche Informationsrechte. Begünstigte können folgende Rechte geltend machen: 

  • Anspruch auf regelmäßige Berichterstattung über die Aktivitäten und den Zustand der Familienstiftung.
  • Recht auf Einsicht in die Geschäftsbücher und Unterlagen der Familienstiftung, um die Finanz- und Vermögenslage der Familienstiftung nachzuvollziehen.
  • Prüfungsrechte, die es den Begünstigten ermöglichen, das Rechnungswesen und die Einhaltung der stiftungsinternen Bestimmungen zu kontrollieren. In Fällen, in denen Begünstigte ihre Rechte verletzt sehen oder diese von der Familienstiftung nicht gewahrt werden, haben sie das Recht, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen und dabei die ordentliche Gerichtsbarkeit anzurufen.

Unterschiedliche Interessen und Funktionen der Begünstigten

Die verschiedenen Begünstigtenkategorien haben spezifische Funktionen und Rechte innerhalb der Liechtensteiner Familienstiftung: 

  • Begünstigungsberechtigte verfügen über direkte Rechte auf Vermögensvorteile und sind in der Regel dauerhaft oder langfristig Nutznießer der Familienstiftung.
  • Anwartschaftsberechtigte haben eine Rolle als künftige Begünstigte, abhängig vom Eintreten bestimmter Bedingungen, und treten häufig erst nachrangig oder zeitverzögert in die Begünstigtenstellung ein.
  • Ermessensbegünstigte können in bestimmten Fällen Begünstigungen erhalten, ohne dass ein strikter Anspruch besteht; hier liegt die Entscheidung beim Stiftungsrat, der die Ausschüttung als Teil der Verwaltung gestaltet.
  • Letztbegünstigte kommen bei Auflösung oder Beendigung der Famileinstiftung in den Genuss des verbleibenden Vermögens, und diese Position ist häufig als finale Absicherung für die Zuwendung von Vermögen festgelegt.

In Liechtenstein kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person Begünstigter einer Familienstiftung sein, sofern die Festlegungen in den Statuten dies vorsehen. 

 

Die unterschiedlichen Begünstigtenrollen – von direkten Begünstigungsberechtigten über Anwartschaftsberechtigte und Ermessensbegünstigte bis hin zu Letztbegünstigten – geben der Familienstiftung hohe Flexibilität bei der Vermögensverwaltung und -verteilung. 

 

Die Begünstigtenrechte reichen von umfassenden Auskunfts- und Einsichtsrechten bis hin zu eingeschränkten Informationsrechten in bestimmten Konstellationen, etwa bei widerruflichen Familienstiftungen oder Stiftungen mit unabhängigen Kontrollorganen.


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Thorsten Klinkner

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.