Nach der formellen Errichtung können die Vermögenswerte gemäß der Stiftungsurkunde in die Liechtensteiner Familienstiftung eingebracht werden. Das Stiftungsvermögen kann aus verschiedenen Anlagen bestehen, einschließlich Bargeld, Wertpapieren, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen. Diese Diversifizierung ermöglicht eine maßgeschneiderte Übertragung des Vermögens.
Der Stiftungsrat, das geschäftsführende Organ der Liechtensteiner Familienstiftung, setzt die Stiftungsziele um und verwaltet das Stiftungsvermögen entsprechend den Vorgaben der Stiftungserklärung und nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung (Art. 552 § 25 und 26 PGR). Er muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen, die sowohl natürliche als auch juristische Personen sein können (Art. 552 § 24 PGR). Der Stifter kann Mitglied des Stiftungsrats sein, jedoch wird dies von internationalen Stiftern oft vermieden, um steuerliche und rechtliche Risiken zu reduzieren.
Der Stifter kann zusätzlich Kontrollorgane, etwa Protektoren oder Beiräte, benennen. Diese Organe haben keine Vertretungsbefugnis, sondern überwachen die Verwaltung und stellen die Einhaltung des Stiftungszwecks sicher (Art. 552 § 28 PGR). Die Kontrollorgane können beratend tätig sein und den Stiftungsrat bei der Ausführung des Stifterwillens unterstützen.
Für gemeinnützige Stiftungen und solche, die sich freiwillig der Aufsicht unterstellen, bestellt das Fürstliche Landgericht eine Revisionsstelle (Art. 552 § 27 PGR). Diese überprüft jährlich die ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung des Stiftungsvermögens. Privatnützige Liechtensteiner Familienstiftungen ohne Aufsichtspflicht können auf eine Revisionsstelle verzichten.
Hier geht es zurück zur Hauptseite der FAQ oder Sie klicken sich durch unsere Bildergalerie.
Melden Sie sich gerne bei uns - entweder über ein Erstgespräch mit der Mandantenbetreuung, oder Sie schreiben uns eine E-Mail.
Schauen Sie auch in unserer Rubrik Infothek, dort finden Sie unsere Artikel zur Familienstiftung. Unsere Artikel zur Schweiz sind hier zu zu finden und unsere Beiträge zu Liechtenstein finden Sie hier.
Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.