Für die familiäre und unternehmerische Zukunftsplanung inhabergeführter Familienunternehmen bietet das Ausland attraktive Möglichkeiten. Durch neue Niederlassungen oder Tochtergesellschaften
können neue Märkte erschlossen werden. Auch bieten die niedrigeren Abgabenlasten anderer Länder, in Verbindung mit einer gegenüber Deutschland besser ausgebauten (digitalen) Infrastruktur und
international renommierten privaten Bildungseinrichtungen, reizvolle Komplettpakete sowohl für die eigene Familie, als auch den Wettbewerb um international umworbene Top-Talente für das
Unternehmen.
Neben anderen EU-Mitgliedstaaten zählt insbesondere die Schweiz zu den beliebtesten Zielorten für die persönliche und familiäre Lebensplanung sowie den Ausbau der unternehmerischen Aktivitäten
deutscher Mittelständler.
Wird das Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt, schwebt über diesen Auslandsaktivitäten ein finanzielles Damoklesschwert: die Wegzugsbesteuerung. Die
Wegzugsbesteuerung fingiert immer dann einen Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen zum Verkehrswert, wenn der Anteilseigner ein Mensch ist und innerhalb der letzten fünf Jahre zu irgendeinem
Zeitpunkt mindestens 1 Prozent der Anteile in seinem Privatvermögen gehalten hat. Verlagert der Anteilseigner seinen Wohnsitz ins Ausland, oder überträgt er seine Anteile unentgeltlich
an ein Familienmitglied oder eine Gesellschaft im Ausland, schlägt der deutsche Fiskus mit der Wegzugsbesteuerung zu.
Wie auch die anderen Regelungen des Außensteuergesetzes (AStG) zielt die Wegzugsbesteuerung als unilaterales Regelwerk darauf ab, vor einem anstehenden Verlust des deutschen Besteuerungsrechts an
den Anteilen der Kapitalgesellschaft noch für eine Besteuerung der über Jahre hinweg entstandenen stillen Reserven zu sorgen. Die stillen Reserven sind die Differenz zwischen den
Anschaffungskosten dieser Anteile und dem aktuellen Verkehrswert.
Auf diese Weise droht in mehrfacher Hinsicht ein steuerbedingter Nackenschlag: Der hohen und plötzlichen steuerlichen Einmalbelastung eines fingierten Veräußerungsgewinns steht kein tatsächlicher
Liquiditätszufluss gegenüber. Stattdessen müssen gebildete Eigenkapitalreserven für Erweiterungsinvestitionen und wirtschaftliche Notlagen über Jahre hinweg ausgeschüttet werden, um die Steuer zu
finanzieren. Auch werden die Voraussetzungen der Wegzugsbesteuerung gerade bei einem Umzug in das deutschsprachige Ausland regelmäßig übersehen und treten daher ohne finanzielle Vorkehrungen ein.
Bei einem Wegzug in einen EU/EWR-Mitgliedstaat ermöglicht das AStG zwar eine zinslose Stundung der Steuer, jedoch kann auch diese ins Leere laufen, wenn das Finanzamt eine Steuerstundung von
umfangreichen Sicherheiten abhängig macht, welche die Möglichkeiten der betroffenen Unternehmerfamilie übersteigen.
Eine Antwort auf die Frage, wie Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft ihren Wohnsitz ohne ungewollte finanzielle Konsequenzen ins Ausland verlagern und dabei gleichzeitig für Familie und
Unternehmen eine nachhaltige Eigentümerstruktur schaffen können, liefert die Stiftung.
Wie ein Mensch hat auch eine Stiftung keine Eigentümer, Anteilseigner oder Mitglieder. Überträgt die Stifterfamilie ihre Unternehmensanteile an die Stiftung, wird diese zur neuen Eigentümerin. Den persönlichen Lebensrisiken der Unternehmerfamilie, wie eine Zersplitterung in der Generationenfolge, Verkäufen an außenstehende Dritte wegen Erbstreitigkeiten oder Haftungsfällen als Geschäftsführer, sind die Familienunternehmensanteile damit wirksam entzogen. Hält keines der Familienmitglieder Anteile des Familienunternehmens im Privatvermögen, ist beim Umzug ins Ausland auch die Wegzugsbesteuerung abgewendet. Gleichzeitig kann die Stifterfamilie über eine Position in den Stiftungsorganen und/oder den stiftungsverbundenen Unternehmen die Geschicke des Unternehmens weiterhin steuern.
Wird der Ort der Geschäftsleitung (Verwaltungssitz) der Stiftung anschließend ebenfalls in das Ausland verlagert, unterliegt das Stiftungsvermögen der Exit-Besteuerung. Mit
anderen Worten: Es wird steuerlich ein Verkauf der Unternehmensanteile durch die Stiftung und nicht mehr durch Mitglieder der Unternehmerfamilie fingiert. Auf diese Weise wird die Steuerbelastung
der Unternehmensanteile effektiv von bis zu 27 Prozent im Fall einer Wegzugsbesteuerung auf fixe 0,75 Prozent auf Stiftungsebene abgesenkt.
Mit dem Gestaltungsprinzip der Stiftung werden die Unternehmensanteile in eine stabile Eigentümerstruktur überführt, die das Unternehmen und die Familie gleichermaßen vor den Folgen der
Wegzugsbesteuerung und anderen persönlichen Risiken absichern. Auf diese Weise schafft die Stiftung die nötige Ruhe und Sicherheit zur Gestaltung der familiären und unternehmerischen Zukunft im
Ausland, unbelastet von störenden steuerbedingten Hintergrundgeräuschen.
Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.