Losslassen in der unternehmensverbundenen Stiftung

VON THORSTEN KLINKNER

 Viele Menschen, besonders Unternehmer, identifizieren sich stark mit ihrer beruflichen Funktion. Doch was passiert, wenn absehbar wird, dass man irgendwann kein Firmeninhaber mehr sein kann? Die Planung der Nachfolge und eines Neubeginns sowohl persönlich als auch unternehmerisch ist ein Prozess, der frühzeitig begonnen werden sollte. Denn aus meiner Erfahrung ist es so: Mit einer generationenübergreifenden Zukunftsvorstellung ist es wesentlich leichter, Neues zu beginnen und „Altes“ hinter sich zu lassen. Erst dann wird die rationale Entscheidung, das eigene Unternehmen irgendwann zu übergeben, nahtlos gelingen und tragfähig sein.

 

 


Was heißt es loszulassen?

Fast schon berüchtigt erscheint die Aufforderung zum „Loslassen“ regelmäßig im Kontext der Diskussion der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

 

Dieser Impuls ist offensichtlich auch sinnvoll. Wer erst am letzten Tag unfreiwillig loslässt, gestaltet sich und anderen große Probleme in der Vermögensnachfolge. Denn in diesem Fall ist die Nachfolge meist ungeplant.

 

Das bedeutet, im schlimmsten Fall sind alle Eigentumsfragen ungeklärt. Niemand ist ausreichend auf eine Übernahme der persönlichen Aufgaben und Verantwortung vorbereitet. Eine derart ungeklärte Situation führt fast zwangsläufig zu Konflikten über Macht und Geld.

 

Doch was heißt es loszulassen? Im Zusammenhang mit einer unternehmensverbundenen Stiftung ist es keine einmalige Aktion, sondern ein Prozess. Das längerfristige Zeitfenster ist jedoch keine Belastung, sondern die große Chance, dieses Loslassen bewusst zu gestalten.

 

Die Endlichkeit des Lebens ist eine der wenigen Tatsachen, die alle in gleicher Weise treffen wird und der man – zum Glück – nicht ausweichen kann. Dennoch macht es den meisten Menschen nur bedingt Freude, darüber nachzudenken. Wer jedoch die Chance ergreift, kann dadurch eine große innere Klarheit und Ruhe gewinnen.


Die Nachfolge am und im Unternehmen kann hierzu ein erster Schritt sein. Doch wann beginnt die „Nachfolge“?

 

Betrachten wir zunächst das Eigentum. Wer eine Struktur gestaltet, die generationenübergreifend ausgerichtet ist, agiert mit Weitblick und zukunftsorientiert. Gerade deshalb und um die Übergabe des Lebenswerkes aktiv zu gestalten, können mit einer unternehmensverbundenen Stiftung Strukturen aufgebaut werden, welche die Nachfolge auf der Eigentümerebene klar regeln. Dies ist bereits in mittleren Lebensjahren möglich und sinnvoll, wenn sich abzeichnet, dass Vermögenswerte entstehen, die generationenübergreifend fortgeführt werden sollen.

 

Wer mit 50 Jahren über seine Nachfolge nachdenkt, hört zu diesem Zeitpunkt ja nicht mit der aktiven unternehmerischen Tätigkeit auf. Das wäre für unternehmerisch handelnde Persönlichkeiten weder attraktiv noch gesund. Die Stiftung schafft in diesen Fällen „nur“ ein ordnendes Dach für die unternehmerische Tätigkeit auf der nächsten Ebene.

 

In zahlreichen Projekten, die ich bisher begleitet habe, geht es bei der Errichtung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung in der Regel gerade nicht darum, das Unternehmertum „loszulassen“. Losgelassen wird (nur) das Eigentum.

 

Unter dem Dach der Stiftung kann Unternehmertum aktiv gelebt werden. Die Ebene der Stiftung regelt die Vermögensnachfolge. Die operative Tätigkeit ist hiervon zunächst vollkommen unberührt.

 

Natürlich bleibt die Frage, wann sich die persönliche Aktivität wandelt und der „Staffelstab“ an die nächste Generation weitergegeben wird. Zur Zukunftssicherung ist es außerordentlich wichtig, dass die nächste Generation herangeführt wird. Wie das konkret aussieht, ist individuell sehr verschieden. Doch es sollte getan werden. Denn auch die Kräfte des stärksten Machers und Unternehmenslenkers sind nicht ewig unverändert.

Die erforderliche Betrachtung der eigenen Tätigkeit ist ein gesonderter Prozess, der Muße erfordert. Es bedarf Zeit, sich mit dem eigenen Lebensplan auseinandersetzen und sich Fragen wie diese zu beantworten:

  • Wie sieht der Alltag nach der unternehmerischen Tätigkeit aus?
  • Wo liegen die künftigen Interessen?

Eine Stiftungs-Struktur kann auf der Eigentümerebene den Ordnungsrahmen schaffen, damit über diese Fragen in Ruhe nachgedacht werden kann.

 

Fazit und meine Handlungsempfehlung:

Grundlegend sollte individuell geklärt sein, was mit „Unternehmensnachfolge“ und „Loslassen“ gemeint ist:

(1) Unternehmernachfolge (die Person)

(2) Vermögensnachfolge (Eigentum / Gesellschafterrechte).

(3) Oder beides.

 

Für denjenigen, der diese Fragen bereits beantwortet hat, eröffnet sich eine breit gefächerte Klaviatur rechtlicher und steuerlicher Möglichkeiten. Welche das sind, dazu beraten wir Sie gerne.