Stiftungen wurden bereits vor vielen hundert Jahren gegründet und etliche davon bestehen noch heute und erfüllen ihre Bestimmung. Sie setzen immer noch einen ebenso vor vielen hundert Jahren gebildeten und dokumentierten Stifterwillen um. So mag zwar die dazugehörige Satzung in vielen Punkten formaljuristisch formuliert sein und individuelle Handlungsvorgänge für Stiftungsorgane, wie zum Beispiel den Stiftungsvorstand oder eine Familienversammlung, vorsehen, um so individueller ist die Präambel.
Die Präambel der Stiftungssatzung als wichtiger Eckpfeiler der Stiftung
Die Präambel einer Stiftungssatzung gibt Ihnen die Möglichkeit, sich und Ihre Persönlichkeit, Ihren Werdegang, Ihre Familie, Ihre Werte und Prinzipien, Ihre Ziele und Ihr Denken -in persönlicher und unternehmerischer Sicht- darzustellen und die Beweggründe für die und den Zweck der Stiftung auf den Punkt zu bringen. In einer nicht in juristischen Klauseln verwobenen freien Darstellung können Sie all dies niederlegen. In ihr können Sie ausführen, was für Sie das Wesentliche ist.
Kernfrage der Stiftungssatzung: Was ist für Sie wesentlich?
Wir helfen Ihnen dabei, diesen Aspekt herauszuarbeiten. Denn wenn das Wesentliche klar reflektiert ist, ist die Arbeit an den Details der Präambel und damit der Satzung zielgerichtet möglich. Die Details lassen sich ausgehend von Ihren konkreten Vorstellungen entwickeln. Sei es der reine Vermögensschutz mit langfristiger Vermögensverwaltung, bis hin zur Stiftungsaufgabe, Gesellschafterrechte in einer stiftungsverbundenen Unternehmensgruppe (z.B. Fortführung als Familienunternehmen) auszuüben. Gleichzeitig kann auch die Förderung der Familie in dem Sinne erfolgen, dass deren Selbstverantwortung und Zusammenhalt gestärkt wird. Mit der Präambel schreiben Sie die langfristige Partitur.
Mit der Stiftungssatzung erschaffen Sie Bleibendes!
Eine Stiftung ist auf Dauer angelegt. So lassen sich zwar nicht alle Details vorhersehen, aber die großen Linien. Das Wesentliche ändert sich in der Regel nicht, auch wenn sich rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen ändern können. Und wenn Sie persönlich nicht mehr in einem Stiftungsorgan tätig sind, leben Sie in und mit der Stiftung weiter. Denn der Stiftungsvorstand und die Stiftungsbehörde sind gehalten, sich nach Ihren Vorgaben zu richten, Ihren ganz persönlichen Stifterwillen ausgerichtet an der Satzung und der Präambel als Leitlinie umzusetzen und bei Zweifelsfragen diese als Auslegungsgrundlage zu nutzen.
Vielleicht stehen Veränderungen in der Stiftung an, die dem Wandel der Zeit und dem Fortschritt geschuldet sind und neue Wege notwendig werden lassen. Oder es bedingen Veränderungen in Politik, Gesellschaft, Technik, so dass konkrete Maßnahmen veranlasst werden müssen, um die Stiftung weiterhin den gewünschten Zweck erreichen zu lassen. Egal aus welchem Grund auch immer: Wenn Sie an der Entscheidungsfindung nicht mehr direkt mitwirken können, so fließt doch Ihr Wille über die Präambel in eben diese Entscheidungsfindung ein.
Wohlformuliert, prägnant und nachvollziehbar lassen Sie also auch für die Zukunft Strukturen entstehen, die durch ihre Klarheit allen Beteiligten langfristig Ruhe und Sicherheit gibt und die Vermögenssubstanz nachhaltig schützt.
Persönlichkeit schafft Klarheit
Die Präambel bietet Ihnen Raum, sich auch durch persönliche Dinge einzubringen, wie zum Beispiel durch eigenhändig gezeichnete Bilder (im Abdruck), Fotografien, Sprach- und/oder Videoaufzeichnungen von Ihnen. Im Besonderen können Sie weitere Klarheiten schaffen, in dem Sie Organigramme, Grafiken oder Tabellen aufnehmen, die den weiteren Weg für den Stiftungsvorstand aufzeigen, um beispielsweise die Unternehmensnachfolge und die Ausrichtung des Unternehmens selbst mit Zielvorgaben zu regeln. Wie Sie bleibt die Stiftung auf diesem Wege individuell unternehmerisch.