Individuelle Förderung durch eine Familienstiftung

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland oder Liechtenstein.

Die individuelle Förderung der Familie ist für die meisten Stifter ein zentrales Thema. Bevor  das „Wie?“ sinnvoll beantwortet werden kann, sind offene Fragen zu klären und Einstellungen zu reflektieren. Denn Klarheit ist die Voraussetzung für gute Entscheidungen und die Bedingung dafür, dass der Familienfrieden gestärkt wird. 


Ein wichtiger Wunsch: Die Familie langfristig zu unterstützen

Mit einer durchdachten Stiftungssatzung schafft der Stifter die Partitur und mit ihr klare, langfristig geregelte Spielregeln für die finanzielle Unterstützung der Begünstigten im Heute und Morgen. Damit gewinnen alle Beteiligten Klarheit. Sie wissen, worauf Sie sich verlassen können, die Erwartungen sind geklärt und damit das Risiko für Konflikte in der Familie erheblich reduziert. Klarheit entsteht durch Klärung.

 

Denn wie das Entstehen eines Musikwerks ist die Gründung einer Stiftung ein Prozess. Varianten werden gespielt, Möglichkeiten durchdacht und bewusste sowie unbewusste Prinzipien reflektiert. Sie alle finden im Laufe des Schaffens- und Erkenntnisprozesses irgendwann ihren Weg in die Partitur oder Stiftungsverfassung. 


Vollkommene Gestaltungsfreiheit bei der Begünstigung

Dabei können die Spielregeln der finanziellen Unterstützung vollkommen individuell gestaltet werden. Es gelten lediglich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Landesstiftungsgesetze, sodass man sich in diesem Bereich auf das Wesentliche konzentrieren kann. 

 

Die erste Frage, die Stifter sich stellen, ist meist: Wer soll begünstigt sein? Dabei muss bei einer Stiftung die „begünstigungsfähige“ (natürliche oder juristische) Person nicht zwingend mit der Zugehörigkeit zur Familie übereinstimmen. Aus der Familie kann die „Kernfamilie“ oder die „erweitere Familie“ in ihrem individuell gewählten Umfang begünstigt werden (Geschwister, Eltern, Onkel, Tanten, Nichten, Neffen, etc.) Denkbar sind auch Patenkinder oder besonders engagierte Mitarbeiter, aber auch juristische Personen und Stiftungen, die von Begünstigten gegründet werden. 

 

Gut beraten ist derjenige, der diese zentralen Themen zunächst familiär durchdenkt und erst zu einem späteren Zeitpunkt die steuerliche Beurteilung prüft. Unsere Denk- und Arbeitsweise beginnt bei der persönlichen, familiären und unternehmerischen Zielsetzung. 


Die Grundhaltung bestimmt den Förderungswillen einer Stiftung

Die Fördermöglichkeiten einer Stiftung kann ein Stifter am besten nutzen, wenn er seine  Grundhaltung sorgfältig durchdacht hat. Es müssen richtungsweisende Fragen wie diese geklärt werden: 

Soll eine umfassende Versorgung gestaltet werden, oder bietet sich eher ein bedingungsloses Grundeinkommen an?
Oder möchte der Stifter bestimmte Bereiche oder Themen fördern, die Zuwendungen also zweckgebunden einsetzen, wie zum Beispiel für Gesundheit, Ausbildung, Existenzgründung, Altersversorgung?

In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, ob eine Kontrolle der Mittelverwendung gewünscht ist. Besteht ein ggf. weitreichendes Vertrauen oder ist dem Stifter ein Nachweis der Zweckverwirklichung gegenüber dem Stiftungsvorstand lieber?

 

Bei der Konzeption einer Stiftung kann schließlich darüber entschieden werden, ob jemand, generell oder für einen bestimmten Zeitraum, keine Begünstigung erhalten soll, weil er z.B. gegen die Stiftung, gegen die Familie oder gegen das Familienunternehmen handelt.

 

Die Auseinandersetzung mit Haltungen, die dieses Thema bestimmen, erfolgt nach unserer Erfahrung am besten durch Fragen und der Betrachtung der bisher gelebten Unterstützung. Möchte der Stifter Klarheit über die Familienkultur hinsichtlich der finanziellen Unterstützung von Kindern erzielen, hilft oftmals ein Blick zurück:
Durfte das Kind über sein Taschengeld uneingeschränkt frei entscheiden? Ab wann hatte das Kind ein eigenes Konto? Wurde für das Kind frühzeitig ein Sparplan angelegt, auf den zum Beispiel die Eltern einzahlen? Hat das Kind als Jugendlicher dazuverdient? Wer hat den Führerschein, die Urlaube oder die Studentenwohnung bezahlt? Welche Wünsche mussten Kind oder Jugendlicher aus eigenen Mitteln finanzieren? Wie wurde das Kindergeld eingesetzt?
Wer so vorgeht, kann eine individuell stimmige Stiftung gestalten.


Die Mechanismen der Förderung

Ist der Grundbass geschrieben, entstehen Harmonien und Variationen. So ist es auch in der Stiftung. Auf die Stiftung angewendet heißt das: Ist die Grundhaltung klar, können darauf aufbauend die Mechanismen der Förderung diskutiert werden, denn der Variationsspielraum ist groß.

 

Eine wiederkehrende Auszahlung von fixen Beträgen (monatlich, jährlich) und quotalen Beträgen ist genauso möglich, wie das Ansparen von Beträgen für bestimmte Begünstigte auf der Stiftungsebene. Es können monatliche Budgets festgelegt werden, die sich kontinuierlich aufbauen oder auch jährliche Budgets. Zudem kann entschieden werden, in welchen Bereichen der Begünstigte unterstützt werden soll. Alternativ ist auch die Vergabe von Darlehen und/oder die Stellung von Kreditsicherheiten durch die Stiftung zugunsten eines Begünstigten denkbar.

In einer Stiftung kann die Förderung unabhängig von Alter, Fähigkeiten, Wohnort und Gesundheitszustand des/der Begünstigten erfolgen, der Stifterwille entscheidet. Mit diesem Vorteil können die unterschiedlichen Logiken von Unternehmen (Vergütung für Leistung, Gewinnorientierung) und Familie (füreinander einstehen, Zusammenhalt) sachgerecht und fair geregelt werden.

 

Anders als bei anderen Rechtsformen (z.B. der „Familien-Kommanditgesellschaft“ oder der „GmbH-Holding“) ist zum Beispiel bei minderjährigen Begünstigten kein Ergänzungspfleger erforderlich. Die Zuwendungen aus der Stiftung sind für Minderjährige lediglich ein wirtschaftlicher Vorteil, jedoch keine rechtliche Belastung und können daher ab Geburt erfolgen.

 

Auf diese Weise kann das Familieneinkommen steueroptimal erwirtschaftet werden, denn jeder Begünstigte kann den jährlichen Grundfreibetrag in der Einkommensteuer nutzen. Oberhalb des Grundfreibetrags sind Progressionsvorteile möglich. Selbst, wenn der Begünstigte im Ausland wohnt, ist das kein Problem. Die Besteuerung der Zuwendungen aus einer Stiftung richtet sich grundsätzlich nach dem Wohnsitz oder dem ständigen Aufenthalt des Empfängers. Auch körperlich oder geistig beeinträchtigte Begünstigte können von einer Stiftung profitieren, ohne dass ein Betreuer Ihr Eigentum verwaltet.

Die Erträge der Stiftung fair verteilen

Oft ist es so, dass Eltern eine gleiche oder faire Verteilung der Erträge wünschen. Mit einer Familienstiftung ist das möglich und die Substanz bleibt einheitlich erhalten. Wirtschaftlich betrachtet führt eine einheitliche Substanz in der Regel zu höherem Nutzen als eine aufgeteilte, zersplitterte Substanz. Nehmen wir das Beispiel der Umwandlung von zunächst schwer teilbaren Vermögenswerten in liquide Mittel und setzen 5 Millionen Immobilienbestand voraus.

Die Elterngeneration hat einen Immobilienbestand von 5 Millionen Verkehrswert im Privatvermögen.

Der Bestand wird an die zuvor errichtete Familienstiftung verkauft und so die (schwer teilbare) Immobiliensubstanz in eine (teilbare) Forderung auf Tilgung des Kaufpreises umgewandelt. Diese Forderung kann nun problemlos zu gleichen Teilen verschenkt oder vererbt werden. Wirtschaftlich betrachtet können dabei die schenkungsteuerlichen Freibeträge im Privatvermögen genutzt werden. (Zum Beispiel 400.000 für jedes Kind alle 10 Jahre.) Die Kinder erhalten auf diese Weise einen, durch die Tilgungsvereinbarung dosierten, steuerfreien Zufluss und die Substanz des Vermögens wird einheitlich erhalten.


Die Komplexität reduzieren und die Struktur vereinfachen

Mit dem Aufbau eines Vermögens wächst über Jahrzehnte historisch eine Komplexität heran. Oft bestehen Gesellschaftsverträge, Testamente oder Eheverträge nebeneinander, die nur im besten Fall aufeinander abgestimmt sind. Häufig fehlt die Abstimmung, oder eine einmal vorhandene Abstimmung wird dann viele Jahre nicht mehr aktualisiert. Im Prozess der Stiftungsgründung kann diese Komplexität erheblich vereinfacht und wirtschaftlich abgesichert werden. Weitere, früher erforderliche, Abstimmungen entfallen.

 

Hinzu kommt, dass eine Familienstiftung eine Betriebsaufspaltung zwischen Unternehmen und Immobilien stabilisieren kann. Das Risiko des steuerpflichtigen „Platzens“ einer Betriebsaufspaltung aufgrund von Veränderungen im Gesellschafterkreis (Erbe, Verkauf) und die daraus resultierende Versteuerung der stillen Reserven besteht nicht.


Begünstigte Familienmitglieder ermutigen und fördern

Der Wunsch vieler Stifter ist es, von der Stiftung begünstigte Kinder und Enkelkinder gezielt zu fordern und zu fördern. Das ist beispielsweise durch ein oder mehrere Darlehen zur beruflichen Existenzgründung möglich. Statt einer Ausschüttung des „Vermögens auf einen Schlag“ entscheidet sich der Stifter für einen dosierten Zufluss oder dazu, Sicherheiten der Stiftung zur Unterstützung einer Existenzgründung zu stellen.


Die Kinder in die Stiftung hineinwachsen lassen

Hier spielt das Wollen und das Klären von Erwartungen eine große Rolle, damit bittere Enttäuschungen innerhalb der Familie vermieden werden. Passiert dies im Vorfeld, erwarten künftige Generationen (und deren Ehepartner) nicht unausgesprochen „ein Erbe“, sondern wachsen mit der Stiftungsverantwortung auf. Haben Sie Interesse, können sie in den Organen der Stiftung (Familienversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand) schrittweise an die Vermögensverwaltung und die Tätigkeiten der Familie herangeführt werden.

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland oder Liechtenstein.

Ein freier Lebensweg für die Kinder

Mit einer unternehmensverbundenen Stiftung können die unterschiedlichen Systeme und Logiken von Familie und Unternehmen sachgerecht berücksichtigt werden. Für die nachfolgende Generation heißt das, sie muss nicht zwingend in die oftmals großen „Fußstapfen“ der Eltern treten, um von der Ertragskraft der Stiftung partizipieren zu können. Sie kann ohne plötzliche Last oder Bürde Ihre eigene Wahl treffen: Abhängig von Ihren Neigungen und Fähigkeiten Positionen auf Stiftungsebene oder in den stiftungsverbundenen Unternehmen übernehmen. Hierfür werden Sie leistungsabhängig vergütet.


Die Stiftung als Bindeglied der Generationen

Gerade in sich verzweigenden Großfamilien ist die Bindungsfunktion der Stiftung ab der zweiten  und dritten Generation ein sehr großer ideeller Vorteil. Durch ihre regelmäßigen Aktivitäten und die gemeinsame Vermögensverwaltung wird der Familienzusammenhalt in der Generationenfolge gestärkt.


Kein Ehevertrag oder Testament erforderlich

Bei der Begünstigung durch die Stiftung wird die Ehe nicht mit wirtschaftlichen Abgrenzungen oder einem Testament belastet. Zudem werden die ggf. erheblichen Kosten für notarielle Beurkundungen gespart.


Freiräume schaffen durch ein professionelles Stiftungsmanagement

Auf der Ebene eines professionellen Stiftungsmanagements können verschiedene familienrelevante Aufgaben sachgerecht getrennt und von verschiedenen Personen verantwortet werden. Das betrifft meist emotional besetzte Themen.


Zum Beispiel wenn es um die Frage geht: Wer kümmert sich um die Kinder, wenn die Eltern versterben (Vormund). Diejenigen, die für diese Entscheidungen sicher die Richtigen sind, wären es möglicherweise bei weitreichenden wirtschaftlichen Entscheidungen nicht. Eine durchdachte Stiftung ermöglicht es, für die familiären und unternehmerischen Aufgaben sowie die Vermögensverwaltung die richtigen Ressourcen zu schaffen und damit langfristig klare und stabile Strukturen zu gestalten.


Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland oder Liechtenstein.
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