Eine Sinfonie ist mehr als ein Lebenswerk. Sie ist für die Ewigkeit gemacht. Anders als beim Musikgenie Hans Rott sollte eine Sinfonie nicht im Schreibtisch verstauben, sondern ihren Klang in die Welt tragen und andere inspirieren.
Damit sie das können, unterliegen Sinfonien und Stiftungen Regeln und Anforderungen, denen sie gerecht werden müssen. Die Aufgabe des Stiftungsmanagements ist es, an ihnen wie an einem musikalischen Thema festzuhalten, denn sie sichern den Erfolg des ganzen Werkes ab.
Die Familie ist der Grundbass der Stiftung – zusammen mit ihrem Vermögen: Die Kenntnis der verschiedenen Komponenten des Familienvermögens ist elementar, denn nur so kann das Stiftungsmanagement diese im Sinne des Stifters verwalten. Die Vorstellungen des Stifters, die auch in Form von Anlagereglementen schriftlich und verbindlich festgelegt werden können, bilden die allein verbindlichen Leitplanken für das unternehmerische Engagement, das das Lebenswerk des Stifters erfolgreich fortsetzt.
Das Wissen um die Struktur in einer Sinfonie und mit ihr die genauen Kenntnisse über die Familienverhältnisse der Stifterfamilie ermöglichen es dem Stiftungsmanagement, einzelne Begünstigte optimal und im Sinne des Stifters zu unterstützen, zu fördern und zu fordern. Egal, ob zum Beispiel, minderjährige Kinder oder Patchwork-Situationen mit Begünstigten aus mehreren Beziehungen bestehen, Familienangehörige mit besonderen Persönlichkeits- oder Gesundheitsmerkmalen zu versorgen sind oder auch Begünstigte ausserhalb der Familie (Weggefährten, ehemalige Mitarbeiter etc.) Beachtung finden sollen: Das Stiftungsmanagement muss die individuelle Situation nach dem dokumentierten Willen des Stifters, zum Beispiel in Form eines Begünstigungsreglements auslegen.
Das Fundament für die harmonischen Beziehungen in einer Stiftung ist, dass das Stiftungsmanagement das Stiftungsvermögen ausschliesslich im Sinne des Stifters verwaltet. Ungewollte Disharmonien wie Interessenskonflikte bei Angehörigen, Erbstreitigkeiten in Bezug auf das Familienvermögen oder Begehrlichkeiten von dem Stifter nahestehenden Personen können so zuverlässig vermieden werden.
Wie in einer Sinfonie reicht auch beim Stiftungsmanagement nicht nur eine Stimmgruppe. Ohne verschiedene Klangfarben ermüden Zuhörer und das Werk verliert an Kraft. Auch die Verwaltung eines Familienvermögens und die bestmögliche, langfristige Förderung von Familienangehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die unterschiedliche Klangfarben benötigt. Um Klangfülle in einer Stiftung zu erreichen, erfordert sie interdisziplinäre Kenntnisse aus den Bereichen Psychologie, Betriebswirtschaft, Recht, Steuern und anderen Wissensgebieten, meist sogar im internationalen Kontext. Einzelne Personen können diese erforderlichen Wissensgebiete bei aller Intelligenz nicht abdecken - das ausgewogen und interdisziplinär aufgestellte Managementteam einer Familienstiftung dagegen sehr wohl.
Der Zauber einer Sinfonie braucht mehr als «Dienst nach Vorschrift». Im Orchesterdienst wie im Stiftungsmanagement sind Begeisterung, Kraft, Erfahrung und ein ausdauernder Atem gefragt. Selbst, wenn Familienangehörige hinreichend für eine „Back-up-Funktion“ des Unternehmers qualifiziert sein sollten, haben diese häufig andere Pläne, Prioritäten und berufliche Aufgaben. Warum auch nicht? Bei der professionellen Fortentwicklung des Familienvermögens und der Durchführung von Massnahmen zum Familienzusammenhalt geht es auch nicht «nur» darum, Handlungskapazitäten bereitzustellen, denn dies wird einer Stiftung und den benötigten Klangfarben nicht gerecht. Eine Stiftung braucht Fingerfertigkeit, Crescendi und Descrescendi. Alles gemeinsam findet man selten in einer einzigen Person.
Das Stiftungsmanagement muss professionell motiviert sein, das Familienvermögen zusammenzuhalten und zum Nutzen der Begünstigten weiterzuentwickeln. Bei Familienangehörigen spielen dagegen häufig
Interessens- und Generationenkonflikte eine Rolle, die eine ganzheitliche Motivation „aus der Vogelperspektive“ verhindern.
Patzer gibt es überall, das weiss jeder Musiker und jeder Unternehmer. Trotzdem ist es ein Unterschied, ob ich mich in einer Note vergreife oder mit Karacho in die einzige Generalpause der Sinfonie hineindonnere. Werden grobe Fehler bei der Verwaltung des Familienvermögens gemacht, können große Schäden zur Diskussion stehen, die gegenüber Familienangehörigen typischerweise nicht geltend gemacht werden können. Bei einem professionellen Stiftungsmanagement sehen die Dinge anders aus. Dieses kennt nicht nur die Partitur mit all ihren Raffinessen auswendig, so dass Fehler besser vermieden werden können, sondern verfügt auch über eine spezielle Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für derartige Schäden.
Einer Stiftung als juristischer Person kann nichts „zustoßen“, was zu Problemen in der Verwaltung des Stiftungsvermögens führen könnte. Anders ist das bei Familienangehörigen als natürliche Personen, die mit der Verwaltung des Familienvermögens betraut werden. Und bei aller gegebenen Vorsicht, auch die erste Geige ersetzt man eben selten schnell. Ein gutes Stiftungsmanagement hingegen ist „redundant“ angelegt. Das versetzt es in die Lage, jede geschäftskritische Funktion des Familienvermögens auch dann bruchlos weiterzuführen, wenn eine einzelne natürliche Person im Stiftungsmanagement, aus welchen Gründen auch immer, ausfallen sollten.
Der Vorteil der „Unsterblichkeit“ der Stiftung gilt nicht nur in Bezug auf einzelne Familienmitglieder. Er ermöglicht auch eine generationsübergreifende Kontinuität, bei der dann keine „Ausfälle“ in Bezug auf die Art der Verwaltung des Familienvermögens zu befürchten sind. Die Kontinuität ist auch und gerade dann gewährleistet, wenn der Stifter oder einzelne nachfolgende Begünstigte der Stiftung ernstlich krank werden oder versterben sollten. Denn der Sinn einer Sinfonie hört bei der Endlichkeit eines Lebens selten auf. Sie trägt ihren Sinn durch die Generationen.