Die nationale Identität der Schweiz basiert nicht auf einer gemeinsamen Sprache oder Kultur, sondern ist ein Zusammenschluss von Kleinstaaten. Aus dieser „Willensnation“ heraus hat sich ein einzigartiges politisches System entwickelt, in dem der Föderalismus, die direkte Demokratie, außenpolitische Neutralität und die politischen Volksrechte zentrale Elemente sind.
Die Schweiz ist ein föderalistischer Bundesstaat und teilt die Macht zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden auf. Im Vergleich mit anderen Republiken weist das politische System der Schweiz aber große Unterschiede auf.
Das politische System der Schweiz ist ein sogenanntes „Direktorialsystem“, das bedeutet, dass es keinen Regierungschef gibt. Der für vier Jahre gewählte Bundesrat ist ein gewähltes Gremium, das aus sieben Mitgliedern besteht. Der daraus für ein Jahr gewählte Bundespräsident ist dabei ein primus inter pares und den anderen Bundesratsmitgliedern gleich gestellt. Der Bundesrat wird zu Beginn einer neuen Legislaturperiode in einer „Grunderneuerungswahl“ vom Parlament gewählt. Treten einzelne Bundesratsmitglieder in dieser Legislaturperiode zurück, fallen „Erneuerungswahlen“ an. Die Zusammensetzung eines Bundesrates ist ein komplexer Vorgang, bei dem Herkunft, Parteienzugehörigkeit, Religion, Geschlecht und sprachliche Herkunft eine gewichtige Rolle spielen.
Die Schweizer Demokratie ist eine Konkordanzdemokratie. In den politischen Prozess soll eine möglichst große Anzahl an Akteuren mit einbezogen werden und Entscheidungen werden durch das Herbeiführen eines Konsenses getroffen. Im Gegensatz zu einer Mehrheitsdemokratie wird hier nicht durch einfache Mehrheiten eine politische Entscheidung gefällt, sondern es wird versucht möglichst viele Interessen einzubinden. Somit ist die Koalitions- und Oppositionsbildung, wie wir sie in unserem deutschen System haben, in der Schweiz nicht vorhanden.
Im Parlament bilden sich je nach Thema unterschiedliche Mehrheiten oder verschieden zusammengesetzte Oppositionen. Damit sind die Handlungsspielräume der politischen Akteure größer, da sie ihre Regierung nicht durch eine Parlamentsmehrheit stützen müssen. Jede Fraktion und jede Partei ist Regierungs- und Oppositionspartei zugleich, da aufgrund der Zauberformel alle großen Parteien im „Verwaltungsrat“ vertreten sind, was auch die Stellung des Parlaments gegenüber der Regierung stärkt.
Die Konkordanz in der Schweiz ist nicht durch die Verfassung festgelegt, sondern über Jahrzehnte aufgrund des starken Minderheitenschutzes in der Schweiz entstanden. Ein besonderes Beispiel ist die Ernennung von Bundesratskandidaten.
Die direkte Demokratie in der Schweiz ist dabei ein Element zur Entscheidungsfindung. Das Volk kann über Initiativen und Referenden direkten Einfluss auf die Regierungstätigkeit nehmen.
Föderalismus und Subsidiarität sind zentrale Begrifflichkeiten im Schweizer Selbstverständnis. Die Kantone sind souverän, solange die Souveränität nicht dem Bund übertragen ist. Dem föderalistischen Gedanken liegt zugrunde, dass Gesetze und Regelungen auf möglichst naher Ebene zu den Betroffenen entwickelt werden, wodurch die Akzeptanz erhöht ist. Die Kantone gestehen ihren Gemeinden wiederum eine große Autonomie zu, die wiederum in allen Phasen der politischen Willensbildung einbezogen sind. Das Subsidiaritätsprinzip spürt man in dieser politischen Aufteilung: Es wird die größtmögliche Eigenverantwortung und Selbstbestimmung des Individuums angestrebt. Nur die Aufgaben, die die untere Ebene nicht selber lösen kann, wird an die nächstfolgende delegiert.
Durch Volksinitiativen und Referenden können Schweizer Bürger auf allen Ebenen direkten Einfluss auf politische Akteure nehmen, die direkte Demokratie ist ein wichtiges Element der Schweizer Demokratie. Besonders auf Gemeindeebene spielt diese eine wichtige Rolle, die direkte Bürgerbeteiligung in den Gemeindeversammlungen ist ein zentrales Element der direkten Demokratie.
Die Schweizer Neutralität ist im Westfälischen Frieden von Münster 1648 bestätigt worden und seit dem Wiener Kongress von 1815 ist sie verpflichtet, diese zu wahren. Die Neutralität ist ein Instrument der Schweizer Außen- und Sicherheitspolitik, denn die Nichteinmischung in kriegerische Auseinandersetzungen ausländischer Staaten gilt als Grundlage für den Erfolg des helvetischen Staatenbundes.
Die Schweizer Bundesversammlung ist das Parlament der Schweizer Eidgenossenschaft und die gesetzgebende Gewalt auf Bundesebene. Es tagt in Bern im Parlamentsgebäude, welches 1902 fertiggestellt wurde. Der Architekt Hans Wilhelm Auer verfolgte das Ziel, ein nationales Baudenkmal zu schaffen. So stammen die verwendeten Materialien hauptsächlich aus der Schweiz, etliche Schweizer Firmen erhielten Aufträge und zahlreiche Schweizer Künstler durften sich mit Werken im Parlamentsgebäude verewigen und ganz dem Schweizer Selbstverständnis verpflichtet, berücksichtigte Auer bei der Vergabe der Aufträge alle Kantone. Dieses Gebäude symbolisiert die Schweizer Willensnation, zu der sich unterschiedliche Kulturen, Sprachen und Regionen als politische nationale Einheit zusammengeschlossen haben.
Das Parlament der Schweiz besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat. Der Nationalrat repräsentiert die Bevölkerung, der Ständerat vertritt die 26 Kantone und beide Kammern sind gleichberechtigt. Das Parlament hat zwei wesentliche Wahlaufträge, es wählt die Exekutive, die sieben Mitglieder des Bundesrats und die Judikative, die Bundesgerichtspräsidentin und die Richter der vier Gerichte auf Bundesebene, sowie den Bundesanwalt. Das Schweizer Parlament ist ein Milizparlament, die National- und Ständeräte üben ihr Mandat nicht hauptberuflich aus, sie erhalten keinen Lohn, sondern Sitzungsgelder und Spesenentschädigungen. In den Debatten gibt es keine Simultanübersetzung, jeder Abgeordnete spricht in seiner Sprache.
Die Hauptaufgabe des Parlaments und seiner Mitglieder ist die Vertretung der Interessen des Volkes. Dabei beschließt es alle grundlegenden Fragen des Bundesstaates. Als Legislative kommt dem Parlament die gesetzgebende Gewalt beim Bund zu. Das Parlament ist nicht zuständig für die Erhebung von Steuern, aber für die Verwendung der Erträge und hat die Budgetkontrolle.
Die Bundesversammlung wird alle vier Jahre vom Schweizer Volk gewählt, die letzte Wahl war am 20. Oktober 2019, der Wahltag ist traditionell der zweitletzte Sonntag im Oktober, alle vier Jahre. Jeder Kanton bildet einen Wahlkreis. Je nach Größe des Kantons kann ein Kanton Personen in den Nationalrat entsenden, so entsendet Zürich mit 35 Personen die meisten Nationalräte, die kleinen Kantone Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Appenzell Innerrhoden und Außerrhoden entsenden jeweils einen Nationalrat. In den meisten Kantonen sind die Nationalratswahlen Verhältniswahlen (Proporz), in den kleinen Kantonen mit einem Platz im Nationalrat wird nach dem Mehrheitswahlrecht (Majorz) entschieden. Gewählt werden kann jeder Schweizer Bürger, der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist.
Das Wahlsystem ist sehr komplex und weist sehr große Unterschiede zu dem deutschen System auf. Die Parteien stellen bei der Wahl Listen mit Kandidaten auf, dabei dürfen maximal so viele Kandidaten aufgestellt werden, wie dem Kanton Nationalratssitze zustehen. Zudem darf jede Partei mehrere Listen aufstellen, beispielsweise eine Frauenliste, eine Seniorenliste u.v.m., zudem können Parteien Listenverbindungen eingehen und so die Gewinnchancen erhöhen.
Der Schweizer Wähler kann auf die Kandidaten durch die Listenwahl Einfluss nehmen. Gibt es beispielsweise eine Liste mit vier Kandidatennamen, so würde bei einer unveränderten Liste jeder dieser Kandidaten eine Stimme erhalten und die Partei insgesamt vier Stimmen. Der Schweizer Wähler darf aber z. B. Namen von dieser Liste ersatzlos streichen, der verbliebene Kandidat erhält weiterhin eine Stimme. Die Partei bekommt trotzdem die Anzahl an Stimmen für die nicht ersetzten Listenplätze. Der Wähler in der Schweiz darf Kandidaten ersetzen („Panaschieren“) und streicht dabei einen Kandidatennamen von der Liste und ersetzt ihn handschriftlich mit einem Namen eines anderen aus einer anderen Partei. Dabei verliert die Partei dieser Liste eine Stimme, die Partei des eingefügten Kandidaten erhält eine zusätzliche. Darüber hinaus darf der Schweizer Wähler „kumulieren“, also Kandidaten verdoppeln. Will man einen Kandidaten in der Schweiz besonders unterstützen, wird ein Name gestrichen und der eine Kandidat dafür zusätzlich eingefügt, also doppelt in dieser Liste geführt. Der gestrichene Kandidat verliert eine Stimme, die Partei hat aber keine verloren.
Die Sitzverteilung wird in der Schweiz nach dem „Hagen-Bischoff-Verfahren“ berechnet. Hier wird im ersten Schritt berechnet, wie die Verteilungszahl aussieht, d. h. die Zahl aller abgegebenen Stimmen wird durch die Anzahl der zu vergebenden Sitze des jeweiligen Kantons geteilt. Jeder Partei werden danach so viele Sitze zugeteilt, wie die Verteilzahl in ihrer Stimmenanzahl enthalten ist. Sind diese „Vollmandate“ vergeben, bleibt eine Anzahl Restmandate übrig und es werden weitere Verteilungen nötig. Hier werden die zuvor eingegangen Listenverbindungen der Parteien zentral. Es werden die erzielten Stimmen auf einer Parteilistenverbindung durch die Anzahl der gewonnenen Sitze geteilt und anhand dieses Quotienten erhält der höchste Quotient einen Sitz. In der dritten und vierten Verteilung wird die gesamte Stimmenanzahl der Partei durch die gewonnenen Sitze geteilt, hierbei wird der aus dem vorigen Schritt erzielte Sitz der entsprechenden Partei addiert. Auch hier gewinnt der höchste Quotient einen Sitz. Im letzten Schritt wird innerhalb der Listenverbindung die Verteilung ermittelt.
Die Wahl des Ständerates ist deutlich weniger kompliziert, jeder Kanton hat zwei Sitze im Ständerat, mit Ausnahme der Halbkantone, die jeweils einen Sitz haben. Damit ist der bevölkerungsreichts Kanton Zürich genauso stark vertreten wie das kleine Uri. Laut der Bundesverfassung fällt die Amtsdauer und Wahl der Ständeräte in die Zuständigkeit der Kantone, es gibt also keine Gesamterneuerungswahl, denn jeder Kanton kann den Zeitpunkt der Wahl und das Wahlverfahren selbst festlegen. Mittlerweile gibt es dabei einen gewissen Konsens, alle Kantone haben sich auf eine Amtsdauer von vier Jahren festgelegt und in den meisten Kantonen wird nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt. Da selten die absolute Mehrheit erreicht wird, gibt es in der Regel einen zweiten Wahlgang.
Die Wahl des Schweizer Bundesrates (Exekutive)
Die Schweizer Bundesversammlung, bestehend aus National- und Ständerat, wählt den Bundesrat nach dem Mehrheitsprinzip. Diese Wahl findet immer zu Beginn der vierjährigen Legislaturperiode der Bundesversammlung statt. Zusätzlich zu den „Grunderneuerungswahlen“ gibt es noch „Ersatzwahlen“, wenn ein Bundesrat innerhalb der Legislaturperiode ausscheidet, was immer wieder vorkommt, wie wir es aktuell im Herbst 2022 erleben. Grundsätzlich wird ein Bundesrat für vier Jahre gewählt und kann sich beliebig oft wiederwählen lassen, eine Abberufung ist nicht möglich.
Grundsätzlich darf sich jeder Schweizer Bürger zur Wahl zum Bundesrat stellen, aber realistisch ist eine Wahl zum Bundesrat aufgrund des Konkordanz-Prinzips in der Schweiz als „normaler“ Bürger nicht, denn der Bundesrat wird nach einer „Zauberformel“ besetzt. Dieser parteiliche Verteilschlüssel lautet 2:2:2:1 und hat sich als informelle Übereinkunft 1959 etabliert. Bis dahin gab es diese Art der Kandidatenfindung noch nicht, so waren beispielsweise von der Gründung des Bundesrates 1848 – 1890 alle Bundesratspositionen von den Liberalen besetzt. Um eine möglichst breite Konkordanz zu generieren, hat sich über die Jahre diese Zusammensetzung etabliert. Es sollen alle Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sein.
Bei der Besetzung des Bundesrates wird auf unterschiedliche Aspekte geachtet. Die großen Parteien SP (Sozialdemokratische Partei der Schweiz), CVP (Christliche Volkspartei der Schweiz) und FDP (die Liberalen) beanspruchen je zwei und die SVP (Schweizer Volkspartei) einen Sitz im Bundesrat. Zusätzlich wird bei den vakanten Bundesratspositionen auf eine gleichmäßige Verteilung der drei Amtssprachen deutsch, französisch und italienisch geachtet, die Konfession findet Berücksichtigung, ebenso die Geschlechterverteilung und das Alter. Ein weiteres zentrales Kriterium für die Auswahl eines Kandidaten ist die regionale Herkunft, dies entspricht allerdings nicht der Bevölkerungsstruktur, die weitestgehend städtisch ist.
Der aktuelle Bundesrat der Schweiz besteht aus drei Frauen und vier Männern, vertreten sind das Tessin, für die französischsprachige Bevölkerung der Kanton Freiburg/ Fribourg, Waadt und das größtenteils französischsprachige Wallis, mit Bern, Zürich und St. Gallen als östlicher Kanton ist die deutschsprachige Bevölkerung repräsentiert. Im Herbst 2022 erklärten die Bundesrätin Simonetta Sommaruga und der Bundesrat Ueli Mauerer ihren Rücktritt zum Jahresende und am 7. Dezember 2022 wird es Ersatzwahlen geben.
In der aktuellen Diskussion der Presse kann man sehen, wie vielschichtig dieses Thema ist. Die NZZ hat am 5. November 2022 die aussichtsreichsten Kandidaten vorgestellt. Doch welche Kriterien sind es, die eine Kandidatur aussichtsreich erscheinen lassen? Erfahrungen in der politischen Arbeit sind eine Grundvoraussetzung und das ist in der Schweiz, wo es keine Berufspolitiker gibt, wieder eine andere Herausforderung als bei uns in Deutschland. Außerdem spielen das Alter eine Rolle und die Herkunft. So stehen die Chancen für eine aus Bern stammende mögliche Kandidatin nicht so gut, weil bereits Sommaruga aus Bern stammt, und natürlich das Geschlecht. So hat die SP bereits bekannt gegeben, dass eine Frau die Nachfolge Sommarugas antreten soll. In der SVP werden ähnliche Diskussionen geführt.
An diesem Beispiel sieht man sehr deutlich, wie besonders das Schweizer Selbstverständnis von Demokratie ist. Konkordanz und Zauberformel sind weltweit einzigartig,
ebenso wie die Regierung, die aus einem Kollegium von sieben gleichgestellten Bundesräten besteht. Es zielt darauf ab, dass die Interessen der Bürger großflächig abgedeckt werden und diese
von Minderheiten nicht als Spielball von Partei- und Personeninteressen verloren gehen. Region, Sprache, Religion, Parteienzugehörigkeit, Geschlecht – es gibt viele Anforderungen, die ein
Bundesrat, vorausgesetzt er besitzt politische Fähigkeiten und Vernetzung, in der Schweiz mitbringen muss. Natürlich gibt es Kritikpunkte an diesem System: Die Parteienlandschaft
in der Schweiz hat sich seit 1959 geändert und somit entspricht diese Zauberformel der Parteienzusammensetzung des Bundesrates nicht mehr der Sitzverteilung von damals.
Die Arbeit des Schweizer Bundesrates
Der Schweizer Bundesrat ist die oberste exekutive Behörde der Schweiz. Die wichtigste Aufgabe, die ihm zukommt, ist das Regieren. So beurteilt er die Lage, legt Ziele und Mittel des staatlichen Handels fest und vertritt den Bund nach innen und außen. In der nicht öffentlichen Bundesratssitzung muss der Bundesrat in der Schweiz laufend Entscheidungen treffen wie parlamentarische Anfragen, Verordnungsänderungen, Wahlen u. v. m. Anschließend informiert der Bundesrat das Parlament und die Öffentlichkeit der Schweiz umfassend über seine Entscheide und Absichten.
Neben dieser Regierungsarbeit steht jeder Bundesrat einem Department vor und leitet dies. Die Bundesverwaltung ist in sieben Departemente gegliedert und hinzukommt die Bundeskanzlei als Stabsstelle der Regierung. Der Bundesrat übernimmt die Gesamtverantwortung und wählt die Direktoren der Ämter, ebenso Staatssekretäre, den Rüstungschef, beide Vizekanzler und die Leitung der Finanzkontrolle. Bei der Ausübung ihres Amtes für die Schweiz müssen sie sich an allgemeine Grundsätze halten, diese sind im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz festgelegt. Jeder Bundesrat hat darüber hinaus auch Mitsprache- und Einflussmöglichkeiten auf andere Departemente, weil die Bundesräte mit Mehrheitsbeschluss gemeinsam über alle Geschäfte entscheiden. Die Verteilung der Departemente wird in der Schweiz durch die Bundesräte vorgenommen. Das Parlament hat kein Mitspracherecht und dabei gilt das „Anciennitätsprinzip“, der älteste Bundesrat nennt zuerst sein Wunsch-Departement. Es gilt das Kollegialitätsprinzip, so muss der zuständige Departement-Vorsteher, die vom Kollegium per Mehrheitsbeschluss gefassten Bundesratsbeschlüsse vor Parlament und Öffentlichkeit auch dann vertreten, wenn er den getroffenen Entscheid eigentlich ablehnt.
Die Vereinigte Bundesversammlung (National- und Ständerat) wählt jedes Jahr aus den sieben Bundesräten den Bundespräsidenten und den Vizepräsidenten. Traditionell werden diese Ämter der Reihe
nach an alle Bundesräte der Schweiz übertragen. Im Gegensatz zu anderen Ländern gilt der Bundespräsident nicht als Staatsoberhaupt, sondern ist primus inter pares und hat keine
erweiterten Rechte. Er hat Repräsentationsaufgaben und leitet die Bundesratssitzungen. Die Schweiz hat kein Staatsoberhaupt und macht somit auch keine Staatsbesuche. Nur in
seiner Aufgabe als Departement-Vorsteher kann ein Bundesrat Auslandsreisen antreten.
Der Bundeskanzler der Schweiz
Der Bundesrat wird durch den
Bundeskanzler unterstützt, dessen Zuständigkeit ist nicht zu vergleichen mit der Position des Bundeskanzlers in Deutschland oder Österreich. Der Schweizer Bundeskanzler leitet die schweizerische
Bundeskanzlei, die älteste ständige Behörde der Schweiz. Als Stabstelle des Bundesrats bereitet die Bundeskanzlei die Sitzungen der Regierung vor und informiert über die
Regierungsbeschlüsse. Der für vier Jahre vom Parlament gewählte Bundeskanzler sorgt als Stabschef für ein einwandfreies Funktionieren der Landesregierung. Er verfolgt nationale und internationale
Entwicklungen und leitet daraus politische Handlungsempfehlungen ab. Er sorgt dafür, dass die eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen korrekt durchgeführt werden. Die Bundeskanzlei
ist außerdem zuständig, die Mehrsprachigkeit zu bewahren und somit für die Qualität und Übersetzung aller offiziellen und rechtlichen Texte. Alle rechtlichen Texte müssen in
den drei Amtssprachen deutsch, französisch und italienisch vorliegen und in bestimmten Fällen auch auf Rätoromanisch. International ausgerichtete Texte werden ins Englische übersetzt.
Weitere Informationen zur Schweiz:
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