Wir gestalten maßgeschneiderte Vermögensstrukturen für aktive Unternehmerpersönlichkeiten. Ein besonderer Fokus unserer Gestaltungsberatung ist die Schweiz. Mit einem praxisbewährten vernetzten Ansatz begleiten wir Vermögensinhaber beim persönlichen Zuzug und/oder dem Aufbau unternehmerischer Aktivitäten mit Substanz.
Grundvoraussetzung unserer Projekte ist Substanz. Mit Substanz werden echte Lösungen geschaffen, die langfristig tragfähig sind. Mit diesem umfangreichen Artikel möchten wir für interessierte Unternehmerpersönlichkeiten eine erste fundierte Informationsgrundlage schaffen.
Bei einem konkreten Interesse unterstützen wir gerne mit der Gestaltung einer grenzüberschreitenden Architektur und übernehmen die Projektkoordination. Dabei stellen wir auch unser praxisbewährtes Premium-Netzwerk zur Verfügung.
Das 1999 geschlossene Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz, ermöglicht grundsätzlich einen relativ unkomplizierten Zuzug von Deutschland in die Schweiz. Eine Wohnsitzverlegung in das Alpenland sollten Vermögensinhaber im Vorfeld gut planen und vorbereiten. Dabei empfehlen wir im ersten Schritt die individuellen Motive und Ziele eingehend zu reflektieren. Dies schafft den Kompass und das solide Fundament für alle weiteren Schritte. Wir stehen dabei gerne mit unserer Praxiserfahrung als Sparringspartner und Impulsgeber zu Verfügung. Entscheidend sind am Anfang die richtigen Fragen sowie ein Überblick über die möglichen Optionen. Praxisbewährt hierzu ist ein Workshop abseits des Tagesgeschäfts. Gerne auch bereits an einem Schweizer Kraftort, um erste Eindrücke zu gewinnen oder zu festigen. Damit schaffen Sie die Grundlage für eine solide Planung und Umsetzung.
Für Deutsche ist die Schweiz aufgrund der geringen Sprachbarriere, des föderalistischen Systems, der starken Währung, sehr guter volkswirtschaftlicher Rahmenbedingungen und der stabilen Demokratie als Wohnsitzstaat oder als Standort für neue unternehmerischer Aktivitäten sehr attraktiv.
Warum das so ist und wie sich das genau begründet, stellen wir im Folgenden dar. Wir zeigen insbesondere Unternehmern die einen Zuzug in die Schweiz planen, und dabei vor Hürden wie der Wegzugsbesteuerung stehen, welche Planungsschritte bei einem Zuzug in die Schweiz sinnvoll sind.
Zuzugsinteressierte in die Schweiz fühlen sich häufig insbesondere von der politischen Beteiligung und der geringeren Regulation durch Regierung und Behörden in der Schweiz angesprochen. Das liberale Staatsverständnis, die politische Stabilität und auch die staatsbürgerliche Partizipation Schweizer Bürger sind maßgebende Faktoren, die unser Nachbarland, neben den steuerlichen Aspekten attraktiv machen.
Aus diesen Gründen, übt die Schweiz eine hohe Anziehungskraft aus. Dazu gehört auch die sprachliche Nähe. Doch dies darf auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Schweizer Mundart für Deutsche zunächst fremd klingt. DAS Schweizerdeutsch gibt es weder gesprochen noch in schriftlicher Form und die Dialekte unterscheiden sich auch regional sehr stark voneinander.
Der traditionelle Liberalismus, der in der Schweiz tief verankert ist, übt auf viele gestaltungsaktive Persönlichkeiten aus der ganzen Welt einen großen Reiz aus. Gerade für Unternehmer ist dies regelmäßig der zentrale Aspekt der Überlegungen. Den Bürgern (und in der Schweiz niedergelassenen Personen) ermöglicht der liberale Staat ein Leben und Handeln in größtmöglicher Freiheit. Dem Staat werden dabei Grenzen gesetzt – in viele Lebensbereiche darf er nicht eingreifen. Auch Mitarbeiter in Schweizer Behörden haben vielfach diese liberale Philosophie stark verinnerlicht und achten in Ihrer täglichen Arbeit darauf, den Staat „nicht zu sehr wuchern“ zu lassen. Dies wird noch dadurch verstärkt, dass Mitarbeiter häufig zwischen einer Tätigkeit in der Wirtschaft und staatlichen Aufgaben wechseln. Dies führt nach unserer Praxiserfahrung an vielen Stellen zu einem kooperativen Miteinander auf Augenhöhe.
Eine wesentliche Besonderheit in der Schweizer Politik ist, dass die Schweiz durch das Selbstverständnis einer „Willensnation“ geprägt ist. So basiert die nationale Identität der Schweiz nicht auf einer gemeinsamen Sprache, Kultur oder Religion, sondern genau auf dieser Heterogenität. In der Mehrsprachigkeit und dem Föderalismus findet dieses Zusammengehörigkeitsgefühl ihren Ausdruck. Aus dem Zusammenschluss von Kleinstaaten und aus dieser Willensnation heraus, ist ein einzigartiges politisches System entstanden, in dem Föderalismus, direkte Demokratie, außenpolitische Neutralität, sowie politische Volksrechte und -pflichten zentrale Elemente sind.
Werte wie Stabilität, Zuverlässigkeit, Konstanz, Beständigkeit und auch Langsamkeit werden der Schweiz nachgesagt, doch was ist an diesen als typisch für die Schweiz genannten Werten dran? Wie lassen sich diese begründen und wieso sticht die Schweiz so heraus? Es gibt in Europa und der Welt auch andere, sehr stabile Demokratien und sichere Länder, die sich der Neutralität verspflichtet haben. Bei einem Blick auf die Schweizer Wendepunkte der Geschichte finden sich für dieses besondere Vertrauen in die Schweizer Stabilität Erklärungen.
Zwei Wendepunkte in der Schweizer Geschichte haben die Transformation der Schweiz im Lauf der Jahrhunderte in ihre heutige politische und geografische Form begünstigt. Das waren der Westfälische Frieden von 1648 und die Schweizer Bundesverfassung von 1848. Das Selbstverständnis der Eidgenossenschaft als souveräne und neutrale Republik wurde durch diese Ereignisse gestärkt.
Die konfessionelle Spaltung Europas, die den Dreißigjährigen Krieg maßgeblich verursachte, machte auch vor den Kantonen der Schweiz nicht halt. Doch hier begünstigten diese Differenzen die Neutralität, da jede Parteinahme das Ende der Eidgenossenschaft bedeutet hätte. Diese neutrale Haltung führte im Laufe des Konflikts zu einem relativen Wohlstand, denn die Eidgenossen konnten Getreide und Vieh zu guten Preisen exportieren, während im restlichen Europa Hunger und Mangel herrschten.
200 Jahre später war der letzte Krieg auf Schweizer Boden, der Sonderbundkrieg, grade beendet und die Schweiz gab sich mit der Bundesverfassung von 1848 eine politische Basis. Die föderalistische Schweiz, wie wir sie heute kennen, ist entstanden.
Die Schweizer Werte sind über Jahrhunderte gewachsen und haben sich konsolidiert und bewährt, die Neutralität hat wirtschaftliche Vorteile geschaffen, so konnte das Vertrauen darin über Jahrhunderte wachsen und groß werden.
Aktive Partizipation an öffentlichen Entscheidungsprozessen und politische Mitbestimmung ist für viele Menschen besonders attraktiv.
Die Schweizer Konkordanzdemokratie bezieht die größtmögliche Anzahl an Akteuren in den politischen Prozess und Diskurs mit ein.
Über Petitionen, Referenden und Volksinitiativen können Schweizer Bürger auf allen Ebenen direkten politischen Einfluss nehmen. Neben den Rechten, die der tief verankerte Liberalismus den Bürgern ermöglicht, hat jeder Schweizer Bürger auch Pflichten, die sehr ernst genommen werden.
Die größten Auswirkungen auf das Leben eines Schweizers hat dabei die Militärpflicht und somit auch einen großen Anteil an der Bildung der Schweizer nationalen Identität.
Direkte Demokratie, die Autonomie der Kantone im Föderalismus und das Konkordanzprinzip sind in der Schweizer Mentalität tief verwurzelt. Zum politischen Selbstverständnis gehört zudem das Mitspracherecht. Für Zuzugsinteressierte in die Schweiz ist überdies der Minderheitenschutz attraktiv.
Ein Zuzug in die Schweiz wird von Vermögensinhabern teilweise aus steuerlichen Gründen in Betracht gezogen. Ein Wegzug von Deutschland in die Schweiz ist dank des Personenfreizügigkeitsabkommens in der Theorie relativ unkompliziert. Über die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und die Auswirkungen, sollten sich Unternehmer und vermögende Privatpersonen mit einer komplexen Vermögensstruktur aber im Vorhinein von spezialisierten Steuerberatern beraten lassen. Wir denken und handeln kooperativ und vernetzen Sie gerne mit Spezialisten aus unserem Netzwerk, die über ein vertieftes Praxis-Know-how zum Steuersystem der Schweiz verfügen. Dabei übernehmen wir die Verantwortung für den Gesamtprozess und die Projektkoordination. gerade wenn es darum geht, eine belastbare internationale Vermögensarchitektur zu gestalten, ist der übergeordnete Blick auf das "große Ganze" unabdingbar.
Die deutsche Wegzugsbesteuerung kann den ersten Fallstrick darstellen. Aufgebaute stille Reserven eines deutschen Unternehmens sollen aus Sicht des deutschen Gesetzgebers weiterhin in Deutschland steuerbar bleiben. Aufgrund internationaler Steuerabkommen, wäre das grundsätzlich nach Wegzug des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft nicht mehr der Fall. Das Besteuerungsrecht für einen Anteilsverkauf steht regelmäßig dem Wohnsitzstaat des Gesellschafters zu. Aus diesem Grund sieht das deutsche Außensteuergesetz eine fiktive Besteuerung an Kapitalgesellschaften bei einem Wohnsitzwechsel in Ausland vor.
Wir unterstützen Sie dabei, diese Wegzugsbesteuerung belastbar zu vermeiden. Ein praxisbewährtes Instrument hierzu ist die Gestaltung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung mit Sitz in Deutschland. Dabei berücksichtigen wir in der Gründungsphase neben den Anforderungen des deutschen Stiftungsrechts auf die Perspektive der Schweiz als künftigen Wohnsitzstaat.
Neben der deutschen Seite ist für die Steuerplanung zur Gestaltung einer maßgeschneiderten Vermögensarchitektur auch die Schweizer Perspektive wichtig.
In der Schweiz üben alle 26 Kantone – neben dem Schweizer Bund – ein selbständiges Steuerrecht aus. Der Kanton kann darüber hinaus die Gemeinden ermächtigen, Steuern zu erheben. Bei der steuerlichen Betrachtung müssen in der Schweiz also drei Ebenen berücksichtigt werden: Die Steuererhebungen des Schweizer Bundes, der Kantone und der Gemeinden.
Vor dem Zuzug in die Schweiz sollte man Ort und Gemeinde innerhalb der Schweiz mit Bedacht auswählen, immer mit dem Blick darauf, wo die eigenen Ziele und Wünsche besonders gut zu verwirklichen sind. Ein Umzug innerhalb der Schweiz ist natürlich jederzeit möglich, aber die Unterschiede zwischen den Kantonen und oft sogar den Gemeinden, sind nicht nur aus steuerlicher Hinsicht groß, sondern auch z.B. im Schulsystem, so dass ein Wechsel immer einen größeren administrativen Aufwand bedeuten kann.
Denn ein einheitliches Schulsystem gibt es in der Schweiz nicht, es sind 26 verschiedene Schulsysteme. Jeder Kanton trägt hier die Verantwortung und entscheidet auch über Themen wie Homeschooling selbständig und kann diese Themen an die Gemeinden delegieren, so dass die Ausdifferenzierung noch größer wird.
Es gibt nachvollziehbare Faktoren für einen Zuzug in die Schweiz. Der Schritt sollte vorher gut geplant und beraten werden, damit keine steuerlichen und rechtlichen Nachteile auf Sie zukommen.
In Deutschland wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmer mit dem Zuzugswunsch in die Schweiz, stehen vor der Frage, wie eine rechtliche und steuerliche Gestaltung zielführend möglich ist. Zeit ist ein Faktor, der in diesen Vorbereitungsprozess einkalkuliert sein sollte. Denn die Wegzugsbesteuerung ist ein Stolperstein, den es aus dem Weg zu räumen gilt. Den ein unvorbereiteter Zuzug in die Schweiz kann für Unternehmer sehr teuer werden.
Die deutsche unternehmensverbundene Familienstiftung bietet an dieser Stelle die einzigartige Möglichkeit, die Gesellschaftsanteile die der Unternehmer hält, vom Privatvermögen zu entkoppeln und gleichzeitig die Ertragskraft für die Familie zu bewahren. Das Unternehmen bleibt weiterhin in Deutschland ansässig und steuerpflichtig. Der Unternehmer kann somit ohne eine Wegzugsbesteuerung auszulösen, in die Schweiz umsiedeln und dort seinen Wohnsitz begründen. Die Struktur schafft die individuelle Freiheit für die Privatperson und ermöglicht eine flexible Wohnsitzwahl ohne die übliche rechtliche und steuerliche Komplexität, die mit international strukturierten Privatvermögen verbunden ist. Diese internationale Freiheit und Beweglichkeit ist häufig ein zentrales Ziel in unseren Projekten.
Wichtig ist es, vor dem Umzug die persönlichen wirtschaftlichen Ziele für das Leben in der Schweiz mit den steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten in der Schweiz in Einklang zu bringen. Die sog. Pauschalbesteuerung kann beispielsweise nur in Anspruch genommen werden, wenn man nicht vorhat, in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachzukommen oder ein Einkommen zu erwirtschaften. Ist eine unternehmerische Tätigkeit in der Schweiz das Ziel oder eine Firmengründung, ist eine Beratung im Vorfeld unerlässlich.
Der Ausganspunkt sind Ihre Ziele und Motive. Auf dieser Grundlage gestalten wir ein maßgeschneidertes Konzept für Sie, so dass Sie ohne Schwierigkeiten den Zuzug in die Schweiz gestalten können.
Dank unseres praxisbewährten Netzwerkes in der Schweiz können wir mit ortsansässigen Beratern und Behörden Ihre individuell passende Lösung umsetzen. Wir übernehmen für Sie die Koordination und sind die Schnittstelle zu den steuerlichen Experten vor Ort.
Unsere Partner vor Ort unterstützen Sie bei Themen wie Immobilien, Schulen, Versicherungen und ersten Behördengängen.
In der Schweiz gibt es drei Ebenen, die bei der steuerlichen Gestaltung berücksichtigt werden müssen. Es gibt einige wenige Bundessteuern, die 26 Kantone verfügen jeweils über ein selbständiges Steuerrecht und die Gemeinden werden oft vom Kanton ermächtigt, ebenfalls Steuern zu erheben.
In der Schweiz sind die Kantone hauptsächlich für die Steuerfestsetzung verantwortlich und der Schweizer Bund darf nur die Steuern erheben, die ihm die Bundesverfassung erlaubt. Zudem muss der Schweizer Bürger hierüber regelmäßig bei einer Volksabstimmung abstimmen.
Der Bund darf dabei direkte und indirekte Steuern erheben. Die Einkommenssteuer ist die wichtigste direkte Bundessteuer, hier zählen Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Erwerbstätigkeit und der Eigenmietwert von selbst bewohnten Immobilien zum steuerbaren Einkommen.
Die indirekten Steuern, die der Schweizer Bund erheben darf werden nicht direkt beim Steuerpflichten erhoben, sondern auf den Konsum von Waren. Die Mehrwertsteuer ist dabei die bekannteste und wichtigste indirekte Steuer.
Die 26 Schweizer Kantone gestalten ihr Steuerrecht sehr unterschiedlich aus. Jeder Kanton legt die Einkommensteuersätze individuell fest, diese unterscheiden sich zum Teil deutlich. Neben der Einkommensteuer können die Kantone weitere Steuern festlegen, wie zum Beispiel die Liegenschaftssteuer und die Handänderungssteuer. In der Schweiz gibt es auch keine einheitliche Erbschaftssteuer, es obliegt den Kantonen, eine zu erheben und entsprechend unterschiedlich fällt diese aus. Gerade dieser Aspekt hat nach unserer Erfahrung für die langfristige, generationenübergreifende Gestaltung von Vermögensstrukturen eine sehr hohe Relevanz.
Die Kantone können die Gemeinden ermächtigen, Steuern zu erheben. Auch hier gibt es unterschiedliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die den Zuzugsinteressierten vorher bekannt sein sollten.
Grundsätzlich gilt, dass bei einem Zuzug in die Schweiz die Besonderheiten des Schweizer Steuersystems konkret für den gewünschten Wohnsitz oder Unternehmensstandort analysiert und steuerliche Fallstricke im Vorhinein geprüft werden sollten. Die Gründe, die zum Zuzug bewegen, sollten im Vorfeld detailliert reflektiert werden, um die individuell beste rechtliche und steuerliche Gestaltung vornehmen zu können.
Die Schweiz ist weltweit als ein äußerst attraktiver Ort für Unternehmer bekannt. Die stabile Wirtschaft, hochqualifizierte Arbeitskräfte und vorteilhafte steuerliche Rahmenbedingungen machen das Land zu einem Hotspot für Geschäftsgründer aus aller Welt. In diesem Teil des Artikels konzentrieren wir uns auf die verschiedenen Rechtsformen, die in der Schweiz für unternehmerische Aktivitäten zur Verfügung stehen. Es ist sinnvoll, sich vor dem Zuzug in die Schweiz damit auseinanderzusetzen, denn es gibt einige Unterschiede zu Deutschland.
Die Aktiengesellschaft ist eine der gebräuchlichsten Rechtsformen für Unternehmen in der Schweiz. Sie bietet eine klare Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Vermögen, zudem sind anonyme Besitzverhältnisse möglich.
Um eine AG zu gründen, ist mindestens ein Aktionär erforderlich. Aktionär kann eine natürliche Person oder juristische Person sein. Das erforderliche Kapital beträgt 100.000 CHF, es wäre möglich, dies auf die Hälfte zu Liberiern, dann allerdings sind die Aktionäre auf die restlichen 50.000 CHF haftbar. Zur Gründung einer Schweizer AG ist die öffentliche Beurkundung, die Genehmigung der Statuten, die Wahl des Verwaltungsrates und die Bestellung der Revisionsstelle nötig. Mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die AG.
Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Einlagen beschränkt, was ein entscheidender Vorteil ist. Die AG hat bestimmte gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Die AG ist eine juristische Person und wird als solche besteuert, macht sie Gewinn, werden die Erträge versteuert. Zahlt die AG eine Dividende aus, muss diese grundsätzlich als persönliches Einkommen versteuert werden. Auch hierbei gelten dann kantonale Unterschiede.
In der Nachfolge ist die AG rechtlich unkompliziert, die Aktien können veräußert werden, sofern keine Übertragungsbeschränkungen in den Statuten festgelegt sind.
Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft und ist eine weitere Option für Unternehmer in der Schweiz. Sie wird in der Hauptsache von KMU und Familienunternehmen gewählt.
Vorteilhaft ist, dass für die Gründung einer GmbH lediglich eine Person und eine Einlage von 20.000 CHF erforderlich sind. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen begrenzt, was das persönliche Vermögen schützt. Mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz mit Einzelzeichnungsberechtigung muss im Handelsregister eingetragen sein. Auch Ausländer können als Geschäftsführer einer GmbH in der schweiz tätig sein, komplizierter wird es bei sogenannten Drittstaaten.
Die GmbH entsteht durch die Eintragung ins Handelsregister als juristische Person, die öffentliche Beurkundung der Gründung, die Genehmigung der Statuten, die Bestimmung der Geschäftsführer und die Bestellung der Revisionsstelle muss vorausgegangen sein.
In der Unternehmensnachfolge kann die GmbH zu Lebzeiten durch die schriftliche Übertragung der Stammanteile und mit einem entsprechenden Gesellschafterbeschluss übertragen werden.
Unternehmer, die allein tätig sein möchten, können ein Einzelunternehmen gründen. Für diese Rechtsform entscheiden sich oft Personen, deren Berufsausübung eng an ihre Person geknüpft ist, wie z.B. Ärzte, Anwälte oder lokale Handelsfirmen.
Das Einzelunternehmen ist in der Schweiz die am meisten gewählte Rechtsform und sehr beliebt, da sie einfach und kostengünstig einzurichten ist, da keine Mindestkapitalanforderungen oder komplexe rechtlichen Strukturen erforderlich sind.
Der Unternehmer trägt jedoch das volle persönliche Haftungsrisiko, was bedeutet, dass sein persönliches Vermögen für geschäftliche Verbindlichkeiten haften kann.
In der Unternehmensnachfolge ist diese Rechtsform allerdings unflexibel, sie kann nicht weitergegeben werden. Der Unternehmensnachfolger muss ein neues Einzelunternehmen gründen.
Diese Rechtsformen spielen in der Schweiz – anders als in Deutschland - nur eine untergeordnete Rolle. Sie sind geeignete Optionen, wenn zwei oder mehr Personen ein Unternehmen gemeinsam gründen möchten.
Für die Gründung einer Kommanditgesellschaft sind zwei oder mehrere natürliche Personen nötig. Dabei ist mindestens einer der Gesellschafter ist als Komplementär mit dem privaten Vermögen unbeschränkt für die Gesellschaft. Die Kommanditäre haften hingegen nur maximal mit einer bestimmten Einlage. Allerdings dürfen Kommanditäre nicht als Geschäftsführer in der Kommanditgesellschaft tätig sein und haben nur bestimmte Kontrollrechte. Eine Kommanditgesellschaft kommt vor allem dann infrage, wenn zusätzliche finanzielle Mittel nötig sind und die Firma nicht um einen neuen Teilhaber erweitert werden soll.
Bei der Kollektivgesellschaft verhält es sich ähnlich wie bei der Kommanditgesellschaft, allerdings gibt es ein paar Unterschiede. Die Gesellschafter bei der Kollektivgesellschaft müssen mindestens zwei natürliche Personen sein, bei der Kommanditgesellschaft muss der Komplementär eine natürliche Person sein, während auch eine juristische Person Kommanditärin sein kann. In der Kommanditgesellschaft kann nur der Komplementär Geschäftsführer sein, während in der Kollektivgesellschaft alles Gesellschafter in der Geschäftsführung sein dürfen.
Auch im Bereich der Haftung ist ein Unterschied festzustellen: In der Kommanditgesellschaft ist nur der Komplementär unbeschränkt haftbar, während in der Kollektivgesellschaft alle Kollektivgesellschafter unbeschränkt haften. Dieses Risiko bleibt bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden aus der Firma oder Auflösung dieser bestehen.
Einzel- und Personengesellschaften sind in der Schweiz nicht steuerpflichtig, da sie keine juristische Person sind. Die Gesellschafter müssen aber ihren Lohn/ Gewinn versteuern.
In der Unternehmensnachfolge kann die Kommanditgesellschaft nur mit Zustimmung sämtlicher Gesellschafter übertragen werden.
Die Schweiz ist auch ein attraktiver Ort für die Gründung von Holdinggesellschaften, denn sie bietet steuerliche Vorteile für ausländische Investoren.
Die Holding ist keine eigene Gesellschaftsform, sondern ist zunächst eine reine Beteiligungsgesellschaft und hält Anteile an eigenen Unternehmen oder ist Investorin an Gesellschaften Dritter. Meistens ist die Holding eine AG oder eine GmbH.
Holdinggesellschaften können von den vorteilhaften Steuersätzen und den zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz profitieren. Sie sind auf die Verwaltung von nationalen und internationalen Beteiligungen an anderen Unternehmen ausgerichtet und können in verschiedenen Rechtsformen, einschließlich der AG und GmbH, gegründet werden. Eine Holdinggesellschaft in der Schweiz kann auch als Tochtergesellschaft einer unternehmensverbundenen Stiftung in Liechtenstein strukturiert werden. Auf diese Weise können die Vorteile des Stiftungsstandorts Liechtenstein optimal mit den Vorteilen der Schweiz kombiniert werden.
In der Schweiz gibt es also eine Vielzahl von Rechtsformen, aus denen Unternehmer wählen können, je nach ihren Bedürfnissen und Zielen. Die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend, da sie sich auf die Haftung, die Besteuerung und die operativen Anforderungen auswirken kann. Bevor Sie Ihr Unternehmen gründen oder den Zuzug in die Schweiz planen, ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt oder Unternehmensberater in der Schweiz beraten zu lassen, um die beste Option für Ihre unternehmerischen Ambitionen zu ermitteln. Wir vernetzen Sie gerne mit erfahrenden Ansprechpartnern.
Mit der richtigen Rechtsform und einer gut durchdachten Geschäftsstrategie können Sie in der Schweiz erfolgreich unternehmerisch tätig sein und von den zahlreichen Vorteilen dieses wirtschaftsfreundlichen Landes profitieren.
Für die steuerliche Beurteilung deutscher Familienstiftungen, legt die Schweiz strenge Maßstäbe an, die Parallelen zur steuerlichen Anerkennung ausländischer Familienstiftungen in Deutschland nach dem deutschen Außensteuergesetz erkennen lassen. Es ist für die Besteuerung relevant, ob die deutsche Familienstiftung -entsprechend der Beurteilung in Deutschland – auch in der Schweiz als steuerlich eigenständig und intransparent anerkannt wird.
In diesem Zusammenhang wird zwischen sogenannten kontrollierten und nicht kontrollierten Familienstiftungen in der Schweiz unterschieden, es wird dabei auf die Beherrschung, respektive die Einflussmöglichkeiten des Stifter und/ oder der Begünstigten auf „ihre“ Familienstiftung abgestellt. Angenommen wird eine nicht kontrollierte Familienstiftung, wenn:
Liegen die Voraussetzungen für eine unkontrollierte Familienstiftung kumulativ vor, kann eine deutsche Familienstiftung in der Schweiz - entsprechend der deutschen Betrachtungsweise - als intransparent und eigenständiges Steuersubjekt anerkannt werden.
Eine transparente Behandlung der Familienstiftung in der Schweiz erfolgt dann, wenn eine kontrollierte Stiftung vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn Vermögenswerte und Erträge einer deutschen Familienstiftung weiterhin dem oder den Stiftern zugerechnet werden kann. Die Zuwendungen an die Begünstigten erfolgen dann aufgrund der transparenten Behandlung durch den Stifter für Steuerzwecke nicht von der Stiftung, steuerlich wird dann eine Schenkung des Stifters an die Begünstigten der Familienstiftung fingiert.
Diese steuerliche Beurteilung ist dann wiederum in der Gesamtschau mit zu betrachten, mit den jeweiligen steuerlichen Regelungen des Kantons sowie dem individuellem Steuerstatus (z.B. bei einer Pauschalbesteuerung).
Wir unterstützen Sie gerne gemeinsam mit unserem Netzwerk bei der individuellen Analyse und beraten Sie zu den Möglichkeiten.
Die effektive Regelung der Vermögensnachfolge ist für wohlhabende Familien und Unternehmer in der Schweiz von großer Bedeutung, wenn Vermögenswerte generationenübergreifend erhalten werden sollen. Eine sorgfältige Planung unter Berücksichtigung der rechtlichen Aspekte ist unerlässlich. In diesem Teil des Artikels beleuchten wir die verschiedenen Möglichkeiten und Strategien für die Gestaltung der Vermögensnachfolge in der Schweiz.
Testamente und Erbverträge sind grundlegende Instrumente zur Regelung der Vermögensnachfolge. Sie erlauben es einer Person, ihre Wünsche bezüglich der Verteilung ihres Vermögens nach ihrem Ableben festzulegen. Ein Testament kann handgeschrieben oder beim Notar verfasst werden. Bei außergewöhnlichen Umständen kann es mündlich vor zwei Zeugen vorgetragen werden (das sog. Nottestament). Das Gesagte müssen die Zeugen sofort zu Papier bringen und Ort und Datum einfügen. Ergänzend müssen die außergewöhnlichen Umstände genannt werden.
Alternativ zum Testament kann ein Erbvertrag geschlossen werden, allerdings kann der Erbvertrag im Gegensatz zum Testament nicht widerrufen oder geändert werden., ohne dass sämtliche Parteien, welche den Erbvertrag geschlossen haben, einer Vertragsänderung zustimmen.
Diese Dokumente ermöglichen es Erblassern, ihre Nachlassangelegenheiten präzise zu regeln und sicherzustellen, dass ihre Anweisungen umgesetzt werden.
Eine effektive Möglichkeit Vermögen an die nächste Generation weiterzugeben, besteht darin, Schenkungen zu Lebzeiten zu tätigen. In der Schweiz gelten Schenkungen als vorweggenommene Erbfolge und können steuerliche Vorteile bieten. Unter bestimmten Bedingungen sind Schenkungen steuerfrei (so in zahlreichen Kantonen bei Schenkungen an eigene Kinder) oder unterliegen reduzierten Steuersätzen. Dies kann eine attraktive Option sein, um die steuerliche Belastung des Nachlasses zu minimieren.
Für Unternehmer ist die Planung der Unternehmensnachfolge von entscheidender Bedeutung. In der Schweiz gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein Unternehmen auf die nächste Generation zu übertragen, darunter den Verkauf an Familienmitglieder, die Gründung einer Holdinggesellschaft oder den Verkauf an Dritte. Die Wahl der besten Strategie hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Ziele des Unternehmers und der steuerlichen Auswirkungen.
Auch an dieser Stelle können Stiftungs-Strukturen von großem langfristigen Nutzen sei, um eine klare Architektur zu schaffen. Insbesondere haben wir sehr gute Erfahrungen damit, Unternehmen in der Schweiz unter dem Dach einer Familienstiftung in Liechtenstein zu strukturieren.
Die Schweiz hat ein komplexes Steuersystem, Steuern werden von Bund, Kanton und Gemeinden erhoben. Während die Bundessteuern einheitlich für jede Person, welche in der Schweiz ansässig ist gelten, sind die kantonalen Unterschiede vor dem Zuzug zu beachten, es gibt oftmals sogar zwischen den Gemeinden erhebliche Unterschiede bei den Steuersätzen zu beachten.
Die Einkommensteuer in der Schweiz wird als direkte Steuer vom Bund erhoben. Jeder Kanton kann zusätzlich das selbständige Einkommen besteuern und den Steuersatz eigenständig bestimmen, hier existieren sehr unterschiedliche Steuersätze. Als Alternative zur Einkommensteuer macht die Pauschalbesteuerung, welche einige Kantone kennen, die Schweiz für vermögende Zuwanderer aus steuerlicher Sicht attraktiv. Dabei wird mit dem Fiskus ein Vertrag geschlossen, wie das weltweite Einkommen und Vermögen pauschal besteuert werden soll.
Die Schweiz kennt zudem die Vermögenssteuer, eine jährlich zu entrichtende Steuer auf das Gesamtvermögen natürlicher Personen, die auf das Reinvermögen in der Schweiz und im Ausland berechnet wird. Es ist eine kantonale Steuer und je nach Kanton oder Wohngemeinde differieren die Steuersätze. Der Steuersatz wird progressiv erhoben.
Die Gestaltung der Vermögensnachfolge in der Schweiz ist eine komplexe Angelegenheit, die rechtliche, steuerliche und finanzielle Aspekte umfasst. Daher ist es ratsam, sich auch an dieser Stelle von Experten beraten zu lassen. Anwälte, steuerliche Berater und Vermögensverwalter können dazu beitragen, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die den individuellen Bedürfnissen und Zielen entsprechen.
Die Vermögensnachfolge in der Schweiz erfordert eine präzise Planung und Umsetzung. Mit klaren Strategien können Familien und Unternehmer sicherstellen, dass ihr Vermögen erfolgreich an die nächste Generation übergeht und gleichzeitig steuerliche Belastungen werden. Eine professionelle Beratung ist entscheidend, um optimale Ergebnisse zu erzielen und die langfristige Sicherheit des Vermögens zu gewährleisten.
Wer einen länger als drei Monate anhaltenden Aufenthalt in der Schweiz plant, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung von der kantonalen Migrationsbehörde, dies ist für Deutsche Staatsangehörige ein unkomplizierter Behördengang. Für Nicht-EU-Bürger hingegen ist dies ein sehr komplizierter Vorgang.
Die Niederlassungsbewilligung, welche man in der Regel nach fünf Jahren beantragen kann, erleichtert vieles und ermöglicht auch den Immobilienkauf. Eine Einbürgerung braucht allerdings vor allem Geduld. Ein kostenpflichtiger Antrag auf Einbürgerung kann nach zehn Jahren Wohnsitz in der Schweiz gestellt werden, wobei kantonale Unterschiede beachtet werden müssen. Denn viele Kantone fordern zusätzlich einen Nachweis darüber, dass die letzten fünf Jahre der Wohnsitz am selben Ort gewesen ist. Die jeweilige Gemeinde führt einen Einbürgerungstest durch und erwartet auch Nachweise zur Integration in das Gemeindeleben.
Wer bereit ist auch den letzten Schritt zu gehen und eine Vermögensübertragung in die Schweiz schrittweise planen möchte, sollte sich gut beraten lassen. Ehevertrag, Testament, unternehmerische und Vermögensnachfolge sind auch in der Schweiz wichtige Themen, die langfristig und zielführend gestaltet werden sollten. Insbesondere auch die Gestaltung von Vorsorgeverfügungen sollte unmittelbar mit dem Zuzug erfolgen.
Die Unternehmerkompositionen sind spezialisiert auf die maßgeschneiderte Gründung von Familienstiftungen in Deutschland und Liechtenstein, auch als Baustein einer internationalen Vermögensstrukturierung bei einem (geplanten) Wohnsitz in der Schweiz oder dem Aufbau unternehmerischer Strukturen in der Schweiz.
Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.