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Steuerliche und rechtliche Auswirkungen bei einer Auswanderung in die Schweiz

VON THORSTEN KLINKNER

 

 

In unseren vorangegangenen Stifterbriefen zu unserem Monatsthema „Einbürgerung in die Schweiz“ haben wir den formalen Einbürgerungsprozess und die Rechte und Pflichten eines Schweizer Staatsbürgers vorgestellt. Nun beleuchten wir, welche rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen eine Auswanderung in die Schweiz mit sich bringen.


Auswandern in die Schweiz

Der Umzug von Deutschland in die Schweiz ist aufgrund des Freizügigkeitsabkommens relativ unkompliziert. Dennoch sollten die steuerlichen Auswirkungen vorab sorgfältig durchgegangen werden, um keine bösen Überraschungen nach der Auswanderung in die Schweiz zu erleben. Dies gilt übrigens nicht nur für Vermögensinhaber, sondern z. B. auch für Kinder von Unternehmern, die als Erben für Unternehmensanteile eingesetzt sind.

 

Doch bevor wir diese Fallstricke näher erläutern, stellen wir Ihnen kurz das Schweizer Steuersystem vor. Dieses sollte vor der Auswanderung in die Schweiz betrachtet worden sein, um die bestmögliche steuerliche und rechtliche Struktur für den Vermögensinhaber und seine Familie zu erstellen.

 

Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, die alle – neben dem Schweizer Bund – ein selbstständiges Steuerrecht besitzen. Ebenso können die etwa 2.100 Gemeinden (Stand 01.01.2022) Steuern erheben. Somit gibt es drei Ebenen, die bei der steuerlichen Betrachtung berücksichtigt werden müssen. In der Schweiz gibt es einige Bundessteuern, doch sobald die Schweizer Verfassung das Recht zur steuerlichen Erhebung nicht ausdrücklich dem Bund zuspricht, haben die Kantone das Recht zur Besteuerung.

 

Direkte und indirekte Bundessteuern beim Auswandern in die Schweiz

Der Schweizer Bund darf nur die Steuern erheben, die ihm die Bundesverfassung erlaubt. Dies muss der Schweizer Bürger regelmäßig bei einer Volksabstimmung bestätigen. So wurde 2021 die von Volk und Ständen bestätigte Finanzordnung verlängert. Damit darf der Bund die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer bis 2035 erheben.

 

Die wichtigste direkte Bundessteuer ist die Einkommenssteuer. Zum steuerbaren Einkommen zählen Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbständiger Erwerbstätigkeit, sowie der Eigenmietwert von selbst bewohnten Immobilien. Letzteres ist eine Besonderheit des Schweizer Steuersystems.

 

Der Bund erhebt auch indirekte Steuern, diese werden nicht direkt beim Steuerpflichtigen, sondern auf den Konsum von Waren erhoben. Die bekannteste und wichtigste Steuer beim Schweizer Bund ist die Mehrwertsteuer.

 

Steuererhebung der Schweizer Kantone

 

Die 26 Kantone der Schweiz verfügen über ein jeweils eigenes Steuerrecht, das Einkommen, Vermögen, Erbschaften und anderes sehr unterschiedlich ausgestaltet. Dies gilt nicht nur für die Höhe der Steuersätze, sondern auch für die Berechnung der Einkommensteuer. Die Kantone dürfen ihre Steuern grundsätzlich selbst wählen, es sei denn, die Bundesverfassung verbietet dies. Mit dieser recht autonomen Steuergestaltungsfreiheit können die Kantone direkte Steuern für Einkommen und Vermögen, Erbschaft und Schenkung erheben.

 

Die Einkommensteuersätze der Kantone sind individuell festgelegt und unterscheiden sich immens. Die Pauschalbesteuerung ist ebenfalls eine Besonderheit des Schweizer Steuersystems und kann von ausländischen Staatsangehörigen, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt haben, dort aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und ein entsprechendes Vermögen nachweisen können, in Anspruch genommen werden.

 

Die Kantone können eine Liegenschaftssteuer festlegen, die Handänderungssteuer erheben und auch eine Motorfahrzeugsteuer. Eine weitere besondere kantonale Steuer ist die Feuerwehrersatzgabe. Diese wird in den meisten Kantonen erhoben, wenn dort eine Feuerwehrpflicht gilt. Wer den Dienst verweigert, muss diese Abgabe leisten.

 

Eine einheitliche Erbschaftssteuer gibt es in der Schweiz nicht. Es obliegt den Kantonen, eine solche zu erheben. Dabei unterscheiden sich die kantonalen Vorschriften erheblich. Ehegatten sind allerdings grundsätzlich und in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. In den meisten Kantonen gilt diese Regelung auch für direkte Nachkommen.

 

In einigen Kantonen wird eine indirekte Steuer fällig: die Billettsteuer. Dabei handelt es sich um eine Besonderheit des Schweizer Steuersystems. Die Billettsteuer ist eine Abgabe auf gebührenpflichtige öffentliche Veranstaltungen. Sie wurde allerdings in vielen Kantonen abgeschafft.

 

Steuern in den Gemeinden

 

Die Gemeinden in der Schweiz sind je nach kantonalem Recht befugt Steuern zu erheben. Als direkte Steuern werden hier Einkommensteuern und Vermögenssteuern für natürliche Personen erhoben, für juristische Personen fallen Gewinn- und Kapitalsteuern an. Außerdem können sie Erbschafts- und Schenkungssteuern erheben, ebenso wie Liegenschaftssteuern (vergleichbar mit der Grundsteuer in Deutschland) und Handänderungssteuer. Eine indirekte Steuer, die Gemeinden erheben können, ist die Hundesteuer. Die Höhe variiert von Kanton zu Kanton.

 

Mögliche Fallstricke beim Auswandern in die Schweiz

Bei einer Auswanderung in die Schweiz sollten die Besonderheiten des Schweizer Steuersystems bekannt sein und im Vorhinein geprüft werden, wie sie steuerlich ohne Stolperfallen gestaltet wird. Vorab müssen die Gründe der Auswanderung detailliert besprochen werden, um somit die beste steuerliche und rechtliche Struktur gestalten zu können.

 

Geht es um eine berufliche Entscheidung, um dort einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, ist die Wahl des Wohnorts innerhalb der Schweiz sicherlich anders zu entscheiden, als im Fall keiner Erwerbstätigkeit und demzufolge der Möglichkeit, eine Pauschalbesteuerung in Anspruch zu nehmen.

 

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, greift das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Hier ist ein Ansässigkeitsstaat zu bestimmen, der bei einer Auswanderung in die Schweiz in der Regel die Schweiz ist. 

 

Wird die Auswanderung konkret, muss geprüft werden, ob dies eine Wegzugsbesteuerung in Deutschland auslösen würde. In diesem Fall sollte über eine rechtliche Vermögensgestaltung nachgedacht werden, die dem Vermögensinhaber die maximale Freiheit der Wohnortwahl ermöglicht.

 

Sind diese Hürden genommen, ist die Prüfung eines möglichen Erbfalls unvermeidlich, bei dem es um in Deutschland liegendes Vermögen geht und die deutsche Erbschaftssteuer anfällt. Dies gilt auch, wenn nicht der Unternehmer oder Vermögensinhaber in die Schweiz auswandert, sondern Familienangehörige ersten Grades. Ziehen diese beispielsweise zur Ausbildung in die Schweiz, bleiben dort zunächst wohnen und erben in diesem Zeitraum Unternehmensanteile, kann es steuerlich kompliziert werden. In der Schweiz gibt es zwar keine Erbschaftssteuer, aber da das Vermögen in Deutschland liegt, wird hier die deutsche Erbschaftssteuer fällig und das Vermögen rutscht in die deutsche Einkommenssteuer. Derartige Konsequenzen können durch durchdachte Strukturen vermieden werden.

 

Die Wahl des Wohnorts innerhalb der Schweiz sollte auch aus steuerlicher Sicht geprüft werden, dies kann sehr große finanzielle Auswirkungen haben. Wir beraten Sie gerne bei einer Auswanderung in die Schweiz.