Vorsorgliches Stiftungstestament mUSTER


StiftungsTestament inklusive Muster

Hier finden Sie Ihre kostenfreie Vorlage für ein Stiftungstestament. Natürlich muss es auf Ihre persönliche Situation angeglichen werden, damit alles stimmig ist. Sehr gerne können Sie dazu unser kostenfreies 30-minütiges Erstgespräch nutzen oder unser Beratungsgespräch zum Testament nutzen.


Stiftung und Testament: Eine kostenfreie Vorlage

Textform des Stiftungstestaments:

Beginn:

 

Erbeinsetzung 

Ich bestimme zu meiner Alleinerbin meines gesamten Vermögens die noch zu gründende selbstständige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Namen „Mustermann Familienstiftung“.  

 

Mir ist bekannt, dass bei einer Stiftungsgründung von Todes wegen bestimmter Voraussetzungen einzuhalten sind. Hierzu gehören der Name der Stiftung, deren Sitz sowie Angaben zum Zweck, zum Vermögen und zur Bildung des Vorstands der Stiftung. Sämtliche dieser Angaben schreibe ich in diesem Testament nieder. Die Satzung der Stiftung kann durch äußere Umstände und die beigefügte Dokumentation zum Satzungsstand belegt und damit auch so umgesetzt werden. 

 

Sollte aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die „Mustermann Familienstiftung“ auf der Grundlage der hier im Testament von mir gemachten Angaben zur Stiftung sowie der beigefügten Dokumentationen (Entwicklung der Satzung und Konzept) nicht gegründet werden können, dann soll der Testamentsvollstrecker, ohne den Kern meines Stifterwillens und den Stiftungszweck zu tangieren, geringste Änderungen sowohl am Stiftungsgeschäft, der Satzung als auch dem Konzept so lange zulassen, bis die Stiftungsgründung, also deren Anerkennung möglich ist.  

 

Vermächtnis 

 

Ich ordne zudem folgendes Vermächtnis an: 

 

Zulasten meiner Erbin bestimme ich hiermit folgende Personen als Vermächtnisnehmer: 

 

o      Meine Ehefrau, Frau ……… , geborene ……, geboren am ……, derzeit wohnhaft ………. 

o      Meine Kinder A, B und C  

 

Diesen sollen alle in meinem Alleineigentum stehenden Vermögensgegenstände mit Ausnahme folgender Vermögenswerte und betrieblichen Beteiligungen 

 

-       Geschäftsanteile etc. 

zu Alleineigentum zur gesamten Hand übertragen werden. Nur die in meinem Alleineigentum stehende Immobilie …… , soll auch in das Alleineigentum meiner Ehefrau übergehen. Ebenso soll für alle im Miteigentum mit meiner Ehefrau stehenden Vermögensgegenstände gelten, dass meine diesbezüglichen Miteigentumsanteile allein meiner Ehefrau übertragen werden sollen. 

 

Sollte ein Vermächtnisnehmer vorverstorben sein, so tritt Anwachsung des Vermächtnisses zu gleichen Teilen bei den noch lebenden Vermächtnisnehmern ein. 

 

Testamentsvollstreckung 

 

1.     Für meinen Nachlass ordne ich Testamentsvollstreckung an. 

 

2.     Sollte ich vor meinem Ableben den Errichtungsprozess der Stiftung nicht abgeschlossen haben, hat der Testamentsvollstrecker insbesondere den Errichtungsprozess der Errichtung der „Mustermann Familienstiftung“ fortzuführen und zum Abschluss zu bringen und somit für mich die Stiftung mit meinem Stifter-Willen zur Anerkennung zu bringen, soweit dieser aus diesem Testament in Verbindung mit dem aktuellen, diesem Testament beigefügten Bearbeitungsstand der Stiftungssatzung hervorgeht. 

 

3.     Er hat außerdem möglichst zeitnah die Übertragung der Vermögenswerte und die Erfüllung des Vermächtnisses zu bewirken.  

 

4.     Bei der Ausarbeitung der Stiftungsdokumente hat der Testamentsvollstrecker die folgenden Rahmenbedingungen, die das Stiftungsgeschäft darstellen, zu beachten:  

 

Die „Mustermann Familienstiftung“ soll als rechtsfähige, privatnützige Stiftung bürgerlichen Rechts nach § 80 BGB anerkannt werden und ihren Sitz in …… haben. 

 

Zweck der Stiftung ist die: 

 

(1)      Förderung, Unterstützung und wirtschaftliche Absicherung des Stifters, der Ehefrau des Stifters sowie der Abkömmlinge des Stifters. 

 

Als Abkömmling bezeichnet diese Stiftungssatzung  

 

  • die leiblichen Nachkommen in gerader Linie,  
  • Personen, die im Zeitpunkt ihrer Adoption durch ein Mitglied der Stifter-Familie minderjährig waren, sowie 
  • Stiefkinder von Mitgliedern der Stifter-Familie, sofern kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 
  •  Das Stiefkind muss in dem Zeitpunkt, in dem der leibliche Elternteil die Ehe mit dem Mitglied der Stifter-Familie eingegangen ist, minderjährig gewesen sein und
  • das jeweilige Mitglied der Stifter-Familie muss als Stiefelternteil schriftlich gegenüber dem Stiftungsvorstand erklären, dass das jeweilige Stiefkind den sonstigen Abkömmlingen im Sinne dieser Satzung gleichgestellt wird und eine Adoption nicht möglich ist. Wurde eine Familienversammlung eingerichtet, muss eine solche Erklärung auch dieser gegenüber erfolgen. 

 

Die Begünstigten der Stiftung werden in dieser Stiftungssatzung auch als Stifter-Familie bezeichnet. 

 

(2)      Erhaltung und Stärkung der Verbundenheit der Stifter-Familie in der Generationenfolge. 

 

(3)      Zukunftsorientierte Verwaltung und Weiterentwicklung stiftungsverbundener Unternehmen, sobald die Stiftung solche erworben oder errichtet hat.  

Diesen Zweck verwirklicht die Stiftung insbesondere zum Erhalt der Arbeitsplätze auch in dem Fall, dass die Verwirklichung der Zwecke nach den Absätzen 1 und 2 unmöglich geworden ist.  

 

(4)      Förderung, Unterstützung und wirtschaftliche Absicherung von Freunden der Stifter-Familie, soweit….. 

 

(5)      Förderung, Unterstützung und wirtschaftliche Absicherung von Mitarbeitern stiftungsverbundener Unternehmen, soweit….. 

 

Die Stiftung erhält als Vermögensausstattung ein in seinem Wert zu erhaltendes  Grundstockvermögen in Höhe von EUR 100.000. 

 

Die Stiftung erhält daneben aus dem Nachlass die vom Vermächtnis ausgenommenen Vermögenswerte als sonstiges, freies Stiftungsvermögen, welches im Gegensatz zum Grundstockvermögen nicht zwingend in seinem Wert zu erhalten ist. 

 

Zum ersten Stiftungsvorstand bestelle ich: ……. 

 

Die Amtszeit der Mitglieder des ersten Stiftungsvorstands beträgt fünf Jahre, die der Mitglieder des ersten Beirats ebenfalls fünf Jahre. 

 

In der Zeit bis zur Stiftungsgründung und bis zur endgültigen Übertragung meiner Vermögenswerte soll der Testamentsvollstrecker überwachen, dass im Besonderen meine Gesellschafterrechte im Sinne der über meinen Tod hinausgehenden Unternehmervollmacht geführt und zu verwaltet werden. 

 

5.       Im Rahmen der ihm zugewiesenen Aufgaben ist der Testamentsvollstrecker in der Eingehung von Verbindlichkeiten nicht beschränkt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Er ist zudem auch befugt, sich selbst zum Geschäftsführer von Gesellschaften zu bestellen und insoweit das Stimmrecht auszuüben. 

 

6.       Testamentsvollstrecker soll  ….. sein. Sollte dieser das Amt des Testamentsvollstreckers nicht annehmen können oder wollen oder vor Beendigung der Testamentsvollstreckung wegfallen, so ist dieser berechtigt, einen Ersatztestamentsvollstrecker zu benennen. Erfolgt eine Benennung nicht oder der Ersatztestamentsvollstrecker tritt das Amt nicht an oder er fällt nach Annahme des Amtes weg, wird das zuständige Nachlassgericht ersucht, eine geeignete Person zum Testamentsvollstrecker zu ernennen. 

 

7.       Der Testamentsvollstrecker bzw. Ersatztestamentsvollstrecker erhält den Ersatz seiner Auslagen sowie eine angemessene Vergütung, die sich nach den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins richten soll. 

 

Vorlage Ende 


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