Unternehmervollmacht: Unternehmensfortführung im Betreuungsfall

Unternehmensnachfolge mit der Familienstiftung gestalten

VON THORSTEN KLINKNER

 

Unsere folgende Stifterbrief-Reihe widmet sich der Nachlassplanung von Unternehmern. Wussten Sie, dass 44 % der Deutschen nicht möchten, dass ihr (Ehe-) Partner medizinische Entscheidungen für sie trifft (Betreuungsfall) und dass Patientenverfügungen zwar bekannt sind (93 %), aber zwei Drittel der Deutschen über keine verfügen? Und dass von den bereits geschriebenen 9 von 10 unwirksam sind? (Ärzteblatt) Das gilt häufig auch für Vorsorgevollmachten. 

 

Wie ist das bei Ihnen? Haben Sie auch für den Betreuungsfall alles geordnet? Wissen Sie, wie problematische familiäre Nachlasssituationen geregelt werden können, oder was passiert, wenn die Unternehmerehe scheitert? Unsere Stifterbrief-Reihe gibt Antworten und stellt Ihnen Methodiken vor.


Unternehmensfortführung im Betreuungsfall: Ist alles geregelt?

An den plötzlichen Todesfall haben viele Unternehmer gedacht, leider aber noch nicht alle. In größeren Unternehmen sind Todesfallregelungen grundsätzlich in den Gesellschaftsverträgen enthalten, oder es soll die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge eintreten. Aber haben Sie auch an den Betreuungsfall gedacht?

 

Unternehmervollmacht: Wer soll entscheiden, wenn Sie gesundheitlich ausscheiden?

Es kann jeden treffen: Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder anderes werfen Sie derartig aus der Bahn, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, die eigenen Belange eigenverantwortlich wahrzunehmen. Was passiert nun, wenn eine Geschäftsunfähigkeit und damit auch der Betreuungsfall eintritt?

Kombinieren Sie Testament und Familienstiftung und sichern Sie Ihre Familie und Ihr Unternehmen ab.

 

Denn in einem Betreuungsfall werden nicht automatisch Ihre Familienmitglieder zu Ihren Vertretern, sondern es sind plötzlich andere, fremde Dritte, die für Sie in Ihrem Unternehmen tätig werden. Das kann eine erhebliche und sogar existentielle Gefahr für Ihr Unternehmen darstellen, da Ihnen die Angelegenheiten des Unternehmens, ggf. sogar die Geschäftsführung, aus der Hand genommen sind.

 

Es sei denn, Sie haben vorgesorgt.

 

Vorsorgevollmachten, mit denen Sie in einem solchen Fall die Betreuung in „gute Hände“ abgeben, sind ein erster Schritt. Aber wiegen Sie sich mit dieser Vorsorgevollmacht nicht in Sicherheit. In aller Regel decken diese Vollmachten nur den privaten Bereich ab und enthalten gerade nicht die benötigte Unternehmervollmacht, die den geschäftlichen Bereich einschließt. Der Vollmachtnehmer kann hier also nur privat für Sie tätig werden.


Mit der Unternehmervollmacht steuern Sie Ihr Unternehmen weiter.

 

Eine Unternehmervollmacht bzw. Generalvollmacht für Unternehmer benennt einen Bevollmächtigten für den Fall, dass der Firmeninhaber seine Geschäftsfähigkeit verliert. Mit ihr berechtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens zur Unternehmensführung unter bestimmten Voraussetzungen.

 

Sind diese vorher festgelegt, können Sie sicherstellen, dass die ausgewählte Person dazu die erforderlichen unternehmerischen Kenntnisse besitzt. Zudem sind Sie in der Lage, individuelle Handlungsanweisungen zu erstellen. Es ist Ihnen jetzt möglich, den Firmenverkauf zu regeln oder bei einer Weiterführung die Handlungsfähigkeit im Außenverhältnis beispielsweise zu Geschäftspartnern zu ermöglichen. In diesem Fall wird zwischen einer Generalvollmacht, einer Handlungsvollmacht oder einer Prokura entschieden.

 

Sie legen also mit juristischer Hilfe dauerhaft fest, welche Person in welchem konkreten Umfang und mit welchem unternehmerischen Geist für Sie in Ihrem Unternehmen tätig werden soll.

 

Mit einer Unternehmervollmacht geben Sie an, welche Ermessensspielräume einzuhalten sind, welche Geschäfte getätigt werden oder unterbleiben sollen. Darüber hinaus ist es Ihnen möglich, Berechtigungen zur Umwandlung, Abspaltung, Ausgliederung, Teilveräußerung, Liquidation oder zu Einträgen ins Handelsregister zu teilen, oder Ihre Stimmrechte für Gesellschafterversammlungen zu übertragen. Wichtig sind hier zwei Dinge:

 

  • Geben Sie Handlungsanweisungen! Bleiben Sie am Steuer!

Wir helfen Ihnen gerne mit unserem Angebot dabei, dass Sie genau dort bleiben. Egal, was passiert. (Angebot Testament)

  • Stellen Sie die Kenntnis und die Verwahrung sicher.

Selbst die beste Unternehmervollmacht nützt nichts, wenn diese im Bedarfsfall nicht (schnell) gefunden und vorgelegt werden kann, oder niemand weiß, dass es eine solche überhaupt gibt. Setzen Sie also Ihre Vertrauten über die Existenz und den sicheren Verwahrungsort in Kenntnis. So finden Sie Ruhe und Sicherheit!

 

Natürlich können Sie eine Unternehmervollmacht wie jede Vollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen, insofern sie nicht unwiderruflich gestaltet wurde. Die Bedingung für den Widerruf ist jedoch, dass die Geschäftsfähigkeit vorhanden ist. Da dies nicht immer steuerbar ist, wäre eine befristete Vollmacht, die nach Ablauf der Zeit automatisch endet, eine Option.

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