VON THORSTEN KLINKNER
Meine Kernkompetenz ist die Konzeption unternehmensverbundener Stiftungen zur Gestaltung der generationenübergreifenden Unternehmensfortführung.
Ich spreche bewusst von der Unternehmensfortführung.
In diesem Stifterbrief möchte ich die damit verbundenen Gedanken verdeutlichen und sie zu den üblichen Begriffen der Unternehmensnachfolge und der Vermögensnachfolge abgrenzen.
Ich möchte Sie auch darüber informieren, dass wir unseren Stifterbrief ab April auf einen
14-tägigen Versand umstellen.
Sprechen Sie mich gerne darauf an, welche Aspekte der unternehmensverbundenen Stiftung Sie besonders interessieren.
Die Unternehmensnachfolge als rechtliche Struktur
Der Begriff der Unternehmensnachfolge bezeichnet zunächst die gesamte Bandbreite möglicher Modelle zur Gestaltung der Nachfolge in Bezug auf Unternehmensanteile auf der Eigentumsebene. Konkret sind beispielsweise:
- die Schenkung zu Lebzeiten („vorweggenommene Erbfolge“);
- die Vererbung,
- der Verkauf,
- der Börsengang;
- verschiedene Mitarbeiterbeteiligungsmodelle;
- Stiftungen.
Sämtliche dieser Ansätze ändern die rechtliche Struktur des Eigentums, des Vermögens. Sie werden daher auch unter dem Begriff der „Vermögensnachfolge“ diskutiert.
Die Übertragung von Unternehmensanteilen auf eine unternehmensverbundene Stiftung kann man daher als Modell der Unternehmensnachfolge bezeichnen, aber auch als Modell der Vermögensnachfolge. Ich favorisiere den Begriff der Vermögensnachfolge, da er deutlich macht, dass es auf dieser gedanklichen Ebene um die rechtliche Struktur geht.
Die Gestaltung der rechtlichen Struktur ist – unabhängig vom gewählten Modell – ein wichtiger Schritt zur Zukunftssicherung des Unternehmens. Es ist aber zugleich auch nur der erste Schritt. Denn genauso wichtig ist der Blick in das Unternehmen, auf das Geschäftsmodell und die operative Tätigkeit.
Unternehmensverantwortung bedeutet Mut und Risikobereitschaft
In jedem Unternehmen muss es risikobereite Persönlichkeiten geben, die Verantwortung übernehmen. Dies ist unabhängig davon, ob diese Menschen zugleich Inhaber oder Gesellschafter des Unternehmens sind. Eine Unternehmens- und Vermögensnachfolge zu planen oder umzusetzen, ohne die individuellen Menschen vor Ort zu betrachten, funktioniert nicht.
Der „Faktor Mensch“ ist entscheidend, um ein Unternehmen fortführen zu können. Egal, ob im Verkauf, beim Börsengang oder bei der Errichtung oder dem Management einer Stiftung. Ohne Menschen „ist alles nichts“.
Die Unternehmernachfolge
Um dies zu verdeutlichen, wird auch von Unternehmernachfolge gesprochen. Aus meiner Sicht führt der Begriff in die richtige Richtung. Es muss darüber nachgedacht werden, wie der aktuelle Unternehmer und/oder die aktuelle Führungsebene persönlich ersetzt wird.
Das ist eine sehr große Herausforderung. Sowohl für denjenigen, der den „Staffelstab“ übergibt, als auch für den- oder diejenigen, die „in die Fußstapfen“ eines charismatischen Unternehmers treten. Teilweise ist das der Anlass, um die gesamte Organisation des Unternehmens neu zu strukturieren und weiterzuentwickeln, damit die nächste Generation „neue Spuren“ hinterlassen kann.
Die generationenübergreifende Unternehmensfortführung mit einem interdisziplinären Ansatz
Um beide wesentlichen Aspekte, das Eigentum und die beteiligten Menschen vernetzt zu betrachten und tragfähige Lösungen zu gestalten, spreche ich von der generationenübergreifenden Unternehmensfortführung.
Die Konzeption einer Stiftung zur Gestaltung der generationenübergreifenden Unternehmensfortführung ist ein Prozess. Die dazu notwendigen Schritte können selten linear geplant werden.
Stattdessen zeigt die Praxis ein Hin- und Herblicken zwischen den Systemen „Eigentum“, „Unternehmen“ und „Familie“. Um hier die richtige Wichtung und Konsistenz zu erreichen, ist ein „Fahrplan“ sinnvoll. Er gibt allen Beteiligten Orientierung. Ganz übergeordnet empfehle ich hierzu die folgende Vorgehensweise:
1. Entscheidung über die künftige rechtliche Struktur.
2. Entscheidung über die operative Ebene.
Beide Themen haben in einem Familienunternehmen zwangsläufig auch erhebliche Wirkungen auf den familiären Bereich. Die Gestaltung langfristig tragfähiger Konzepte zur Unternehmensfortführung erfordert daher einen interdisziplinären Beratungsansatz, den Sie bei den UnternehmerKompositionen finden.
Hier greift eine „ganzheitliche“, „holistische“ und „vernetzte“ Beratung aus Rechtswissenschaft, Soziologie und Betriebswirtschaft ineinander.