Besteht überhaupt die Verpflichtung, eine Stiftung beim Finanzamt anzumelden?

Antwort: 

Ja. Die Abgabenordnung (AO) sieht in § 137 die Verpflichtung vor, Stiftungen und zum Beispiel auch stiftungsverbundene Aktiengesellschaften oder Kapitalgesellschaften innerhalb eines Monats nach ihrer Gründung beim örtlich zuständigen Finanzamt anzuzeigen.