Wer viel geschaffen hat, möchte sein Vermögen schützen und erhalten.
In unserer Praxis mit vernetztem, ganzheitlichen Beratungsansatz begegnen wir Lebenssituationen, die dieser hier sehr ähneln:
Das zu schützende Vermögen: Die Situation
Ein Investor meldet sich bei uns: 52 Jahre, verheiratet, ein mittlerweile 17-jähriges Kind ist der Stolz der Familie, die finanziell gut aufgestellt ist. Das heißt, es besteht ein zu schützendes Vermögen. In diesem Fall ein Immobilienbestand in München, der aus mehreren Mehrfamilienhäusern besteht. Sie werden zu Wohnzwecken vermietet mit einer Jahresnettokaltmiete von ca. 500.00 Euro. Die Immobilien werden im Privatvermögen gehalten und haben mit dem aktuellen Ertragswertfaktor 43 einen Verkehrswert von 21.500.000 Euro. Ein Vermögen, dass vorsorglich und verantwortlich schützenswert ist, auch, wenn man mit 52 Jahren noch lange nicht ans Lebensende denkt.
Doch was ist, wenn es anders kommt?
Betrachten wir nur die steuerliche Seite des schützenswerten Vermögens in dieser konkreten Ausgangssituation:
Bei einer Vererbung der Immobilien auf ein Kind gibt es einen Freibetrag von 400.000 Euro. Der Übergang des Vermögens in der Erbfolge wird in diesem Fall mit 27 % besteuert. Das heißt, es entsteht eine Steuerbelastung von 5.697.000 Euro oder mehr als 11 Jahresnettokaltmieten.
Doch woher das Geld so plötzlich nehmen?
Das Finanzamt wartet bekanntlich nicht. Auf der anderen Seite gibt es in der Regel keine derart hohen liquiden Reserven in Unternehmerfamilien. Das Geld ist investiert. Es ist illiquide. Die Bank wird in den seltensten Fällen diesen Betrag finanzieren und die Immobilien nachfinanzieren. Es drohen Notverkäufe oder die Zersplitterung des Vermögens.
Was ist also im Vorfeld zu tun, um das Vermögen zu schützen?
1. Erbschaftsteuerliche Ausgangssituation konkret prüfen.
Wie hoch ist das latente Steuerrisiko? Gibt es z.B. eine Risikolebensversicherung?
2. Rechtliche Instrumente passgenau für die individuelle Situation vergleichen.
• Für diesen konkreten Fall hieße das: Helfen in diesem Fall die schenkungsteuerlichen Freibeträge weiter?
• Wie kann die doppelte Progression in der Erbschaftsteuer genutzt werden, durch Reduzierung des steuerpflichtigen Erwerbs und der maßgeblichen Steuerklasse?
• Was wäre im Fall einer vermögensverwaltenden Familien-KG?
• Wie würde eine Familienstiftung wirken?
Erforderlich ist eine konkrete rechtliche Strukturberatung. Also nicht fragen: Was sind die Vor- und Nachteile „der“ KG oder „der“ Stiftung, sondern konkret.
3. Die Zielstruktur eingehend reflektieren.
Das heißt bei uns, die steuerlichen Aspekte mit einer eingehenden Betrachtung der Logiken von Familie, Unternehmen und Eigentum zu verbinden. Konkret in diesem Fall:
• Ist der Ehepartner abgesichert?
• Könnten der Ehepartner und/oder das noch minderjährige Kind mit dem Immobilienbestand umgehen und handeln?
• Wüssten die Beteiligten, wo sie wichtige Unterlagen finden und wer die Ansprechpartner des Vertrauens sind?
• Ein umfassender Vermögensschutz erfordert einen vernetzten Beratungsansatz. .
4. Alle rechtlichen Instrumente miteinander verzahnen: Also möglicherweise die Stiftungssatzung auf ein bereits vorhandenes Testament und einen Ehevertrag abstimmen.
5. Nationale und internationale Strukturen prüfen.
Immobilien in einer Familienstiftung mit Sitz in Liechtenstein sind beispielsweise dauerhaft der Erbschaftsteuer entzogen. Das Vermögen oder die Substanz kann ohne Erbschaftsteuer generationenübergreifend entwickelt und geschützt werden.
Sie denken, dieser Ansatz funktioniert nicht? Dann rufen Sie uns an oder buchen Sie ein Beratungsangebot, das zu Ihnen passt. Wir besprechen gern Ihre Fragen!